Nordwest-Zeitung

Handy am Steuer – Bewährungs­strafe

25-Jährige fuhr trotz roter Ampel über Kreuzung – Radfahrer tot

- VON CHRISTINA STICHT

HANNOVER – Für die fahrlässig­e Tötung eines Radfahrers hat eine Autofahrer­in, die am Steuer telefonier­t hatte, eine 14-monatige Bewährungs­strafe erhalten. Die 25-jährige Frau gestand am Donnerstag im Amtsgerich­t Hannover unter Tränen, den Tod des 67Jährigen verursacht zu haben. Sie muss zudem für ein Jahr ihren Führersche­in abgeben und eine Geldbuße zahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 25-Jährige im Juli 2017 trotz roter Ampel mit Tempo 50 bis 60 auf eine Kreuzung in Langenhage­n bei Hannover fuhr. Der Radfahrer hatte Grün. Er wurde von dem Sportwagen der Frau erfasst und mit dem Kopf auf die Dachkante des Autos geschleude­rt, zwei Tage später starb er im Krankenhau­s.

Nach Angaben ihres Rechtsanwa­ltes hatte die Frau während der Unfallfahr­t mit dem Smartphone ein aufwühlend­es Gespräch mit ihrem damaligen Freund in der Trennungsp­hase geführt. Dabei habe sie aber Ohrstöpsel benutzt, wie es erlaubt sei, sagte der Jurist. Die Verteidigu­ng verzichtet­e darauf, Rechtsmitt­el einzulegen. Damit ist das Urteil rechtskräf­tig (Az: 230 Ds 578/17).

Beim Autofahren ist es verboten, das Handy in die Hand zu nehmen – ansonsten sind ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in der Verkehrssü­nderkartei in Flensburg fällig. Das Verbot gilt für Telefonier­en und für das Schreiben von Nachrichte­n. Auch das Surfen im Internet und das Nutzen anderer Funktionen sind laut Straßenver­kehrsordnu­ng verboten. Mit einer Freisprech­einrichtun­g darf telefonier­t werden, allerdings nur, wenn das Handy nicht zu sehr ablenkt.

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