Handy am Steuer – Bewährungsstrafe
25-Jährige fuhr trotz roter Ampel über Kreuzung – Radfahrer tot
HANNOVER – Für die fahrlässige Tötung eines Radfahrers hat eine Autofahrerin, die am Steuer telefoniert hatte, eine 14-monatige Bewährungsstrafe erhalten. Die 25-jährige Frau gestand am Donnerstag im Amtsgericht Hannover unter Tränen, den Tod des 67Jährigen verursacht zu haben. Sie muss zudem für ein Jahr ihren Führerschein abgeben und eine Geldbuße zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 25-Jährige im Juli 2017 trotz roter Ampel mit Tempo 50 bis 60 auf eine Kreuzung in Langenhagen bei Hannover fuhr. Der Radfahrer hatte Grün. Er wurde von dem Sportwagen der Frau erfasst und mit dem Kopf auf die Dachkante des Autos geschleudert, zwei Tage später starb er im Krankenhaus.
Nach Angaben ihres Rechtsanwaltes hatte die Frau während der Unfallfahrt mit dem Smartphone ein aufwühlendes Gespräch mit ihrem damaligen Freund in der Trennungsphase geführt. Dabei habe sie aber Ohrstöpsel benutzt, wie es erlaubt sei, sagte der Jurist. Die Verteidigung verzichtete darauf, Rechtsmittel einzulegen. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Az: 230 Ds 578/17).
Beim Autofahren ist es verboten, das Handy in die Hand zu nehmen – ansonsten sind ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig. Das Verbot gilt für Telefonieren und für das Schreiben von Nachrichten. Auch das Surfen im Internet und das Nutzen anderer Funktionen sind laut Straßenverkehrsordnung verboten. Mit einer Freisprecheinrichtung darf telefoniert werden, allerdings nur, wenn das Handy nicht zu sehr ablenkt.