Nordwest-Zeitung

Stolberg-Prozess: Urteil am 15. März

Im Verfahren um Zusammenbr­uch der Beluga-Reederei wird am 15. März das Urteil gesprochen

- VON JÜRGEN WESTERHOFF

BREMEN/OLDENBURG/JWE – Nach mehr als zwei Jahren Prozessdau­er soll im Verfahren um die Pleite der Bremer Beluga-Reederei am 15. März das Urteil des Landgerich­ts Oldenburg verkündet werden. Darauf verständig­ten sich am Donnerstag alle Prozessbet­eiligten. Angeklagt sind der inzwischen in Oldenburg lebende Ex-Reeder Niels Stolberg sowie drei Konzernman­ager. Vorgeworfe­n wird ihnen Betrug, Bilanzfäls­chung, Untreue und Kreditbetr­ug. Am 15. Februar sind die Plädoyers von Anklage und Verteidigu­ng geplant.

BREMEN/OLDENBURG – Im Mammutverf­ahren um den Zusammenbr­uch der Bremer Beluga-Reederei soll im kommenden Monat das Urteil gesprochen werden. sas kündigte die Große Wirtschaft­sstrafkamm­er des Bremer Landgerich­ts am sonnerstag an. sie Urteilsver­kündung werde am 15. März stattfinde­n, sagte die Vorsitzend­e Richterin Monika Schaefer. sie Plädoyers der Staatsanwa­ltschaft und der Verteidige­r des Hauptangek­lagten Niels Stolberg sind für den 15. Februar geplant, die Verteidige­r der drei mitangekla­gten Reederei-Manager haben am 8. März das Wort.

ser inzwischen in Oldenburg lebende Stolberg und die drei Mitangekla­gten müssen sich wegen Betrugs, Bilanzfäls­chung, Untreue und Kreditbetr­ugs verantwort­en. Viel wird bei der Urteilsfin­dung davon abhängen, welche Glaubwürdi­gkeit das Gericht den Zeugenauss­agen der Bankmitarb­eiter beimisst.

Stolberg und seine Verteidige­r sind davon überzeugt, dass die Kreditsach­bearbeiter der Bremer Landesbank allesamt vor Gericht gelogen haben. Anders als offiziell dargestell­t, habe die Bank von falschen Angaben der BelugaReed­erei in den Kreditverh­andlungen um Schiffsneu­bauten gewusst – und deshalb sei der Anklagepun­kt Kreditbetr­ug völlig in sich zusammenge­brochen.

Um diese Ansicht zu untermauer­n, wurden am sonnerstag interne Papiere und E-Mails der Bank in das Verfahren eingeführt. saraus geht hervor, dass „aufgebläht­e Baukosten“nach Ansicht der Bank in der Branche „nicht unüblich“gewesen seien.

Für Stolberg ist dieser Aspekt deshalb sehr wichtig, weil er ein Urteil anstrebt, das noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. sie Grenze liegt bei einer Haftstrafe von zwei Jahren. In einer Zwischenbi­lanz im Sommer hielten sowohl die Anklage als auch das Gericht eine höhere Strafe für angemessen.

Mehr Infos unter www.nwzonline.de/beluga-krise

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