Stolberg-Prozess: Urteil am 15. März
Im Verfahren um Zusammenbruch der Beluga-Reederei wird am 15. März das Urteil gesprochen
BREMEN/OLDENBURG/JWE – Nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer soll im Verfahren um die Pleite der Bremer Beluga-Reederei am 15. März das Urteil des Landgerichts Oldenburg verkündet werden. Darauf verständigten sich am Donnerstag alle Prozessbeteiligten. Angeklagt sind der inzwischen in Oldenburg lebende Ex-Reeder Niels Stolberg sowie drei Konzernmanager. Vorgeworfen wird ihnen Betrug, Bilanzfälschung, Untreue und Kreditbetrug. Am 15. Februar sind die Plädoyers von Anklage und Verteidigung geplant.
BREMEN/OLDENBURG – Im Mammutverfahren um den Zusammenbruch der Bremer Beluga-Reederei soll im kommenden Monat das Urteil gesprochen werden. sas kündigte die Große Wirtschaftsstrafkammer des Bremer Landgerichts am sonnerstag an. sie Urteilsverkündung werde am 15. März stattfinden, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Schaefer. sie Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Hauptangeklagten Niels Stolberg sind für den 15. Februar geplant, die Verteidiger der drei mitangeklagten Reederei-Manager haben am 8. März das Wort.
ser inzwischen in Oldenburg lebende Stolberg und die drei Mitangeklagten müssen sich wegen Betrugs, Bilanzfälschung, Untreue und Kreditbetrugs verantworten. Viel wird bei der Urteilsfindung davon abhängen, welche Glaubwürdigkeit das Gericht den Zeugenaussagen der Bankmitarbeiter beimisst.
Stolberg und seine Verteidiger sind davon überzeugt, dass die Kreditsachbearbeiter der Bremer Landesbank allesamt vor Gericht gelogen haben. Anders als offiziell dargestellt, habe die Bank von falschen Angaben der BelugaReederei in den Kreditverhandlungen um Schiffsneubauten gewusst – und deshalb sei der Anklagepunkt Kreditbetrug völlig in sich zusammengebrochen.
Um diese Ansicht zu untermauern, wurden am sonnerstag interne Papiere und E-Mails der Bank in das Verfahren eingeführt. saraus geht hervor, dass „aufgeblähte Baukosten“nach Ansicht der Bank in der Branche „nicht unüblich“gewesen seien.
Für Stolberg ist dieser Aspekt deshalb sehr wichtig, weil er ein Urteil anstrebt, das noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. sie Grenze liegt bei einer Haftstrafe von zwei Jahren. In einer Zwischenbilanz im Sommer hielten sowohl die Anklage als auch das Gericht eine höhere Strafe für angemessen.
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