Unternehmen können mit Betriebsrente punkten
Experten: 6tärkungsgesetz kann Mitarbeitern und Betrieben helfen
OLDENBURG – Neu in Kraft ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Es zielt darauf ab, die Betriebsrente gerade auch in kleinen und mittleren Unternehmen stärker zu verbreiten. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll damit ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden.
Das Gesetz enthält zwei große Pakete: einerseits bessere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und andererseits das sogenannte „Sozialpartnermodell“.
Das stellt auch viele hiesige Betriebe vor neue Aufgaben – und bietet Chancen: „Gerade für mittelständische Unternehmen, die mit den üblichen Lohn- und Sozialleistungen größerer Konzerne nicht mithalten können, bietet die betriebliche Altersversorgung die Möglichkeit, individuell auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter einzugehen, was zudem ihre Attraktivität erhöht“, sagt der Oldenburger Michael Plätzer. Der Experte für betriebliche Altersversorgung ist Geschäftsführer der Status Organisationsgesellschaft, die sich für zahllose Unternehmen in der Region auch um dieses Thema, das häufig ausgegliedert wird, kümmert.
Rente sinkt weiter
Das gesetzliche Rentenniveau soll bis 2030 auf 43 Prozent sinken. Deshalb können (seit 2001) Arbeitnehmer einen Teil ihres Entgelts steuer- und sozialversicherungsfrei in einen Anspruch auf Rente umwandeln. Michael Plätzer sagt: „Hiervon wird zwar Gebrauch gemacht, aber nicht ausreichend.“Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen hätten aus Sicht der Politik erheblichen Nachholbedarf. Auch bei den Beziehern kleinerer Einkommen, etwa Teilzeitbeschäftigten, seien betriebliche Renten selten. Gründe dafür gebe es genug: Die bAV werde „als außerordentlich kompliziert und damit arbeitsintensiv“empfunden. Reichte die gesetzliche Rente später nicht aus und hatte der Rentner Anspruch auf Grundsicherung, wurde die Betriebsrente angerechnet. Plätzer: „Dann lohnte sich das Sparen nicht.“Nun werde die Betriebsrente in Höhe von 100 Euro nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Höhere Renten blieben jetzt teilweise bis insgesamt 204 Euro (in 2018) anrechnungsfrei.
Das Stärkungsgesetz bringt erhebliche Änderungen, um die Teilnahme an der bAV zu stärken. Zunächst erhöht es die steuerfreien Sparbeträge: Ab sofort können 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung West (BBG) steuerfrei angespart werden. 2018 sind das 6240 Euro jährlich. Einmalzahlungen, etwa aus Abfindungen, können unter bestimmter Voraussetzung in Höhe von 40 Prozent der BBG (2018 sind das 31 240 Euro) steuerfrei eingebracht werden. Sozialversicherungsfrei bleiben weiterhin 4 Prozent der BBG, in 2018 also 3120 Euro jährlich.
Verbesserungen möglich
Darüber hinaus ist von den Arbeitgebern für neue Verträge ab 2019 und für alle bestehenden Verträge ab 2022 ein Zuschuss von 15 Prozent auf den Umwandlungsbetrag zu zahlen, wenn sie wegen der Umwandlung Sozialversicherungsabgaben sparen. Plätzer: „Dadurch steigt die Attraktivität für eigene Beiträge der Arbeitnehmer.“
Schließlich gibt es erhebliche Verbesserungen bei kleineren Einkommen:
Für Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen bis 26 400 Euro Euro kann der Arbeitgeber einen jährlichen Zuschuss zur bAV von 240 bis 480 Euro leisten und erhält hiervon 30 Prozent direkt über die Lohnsteuer zurück.
Das Sozialpartnermodell als weitere Möglichkeit zur Umsetzung der bAV können Arbeitgeber und Gewerkschaften in einem Tarifvertrag vereinbaren. Der Oldenburger Rechtsanwalt Dr. Cord Imelmann sagt: „Die Arbeitnehmer erhalten in diesem Modell aber keinerlei Garantien und dürfen auch nicht zwischen lebenslanger Rente und Einmalzahlung bei Rentenbeginn wählen.“Der Arbeitgeber dagegen habe mit der Zahlung des Beitrages in das Tarifwerk seine Leistung abschließend und unabhängig von der Höhe der späteren Rente erfüllt.
Die neuen Rahmenbedingungen selbst bieten aber zahlreiche Möglichkeiten zur Verbesserung: „Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten diese neuen Möglichkeiten der Betriebsrente nutzen, um die geringer werdende gesetzliche Rente jedenfalls teilweise aufzufangen“, sagt Imelmann.