Nordwest-Zeitung

F'stn'tz- und Handytarif' bl'ib'n 'in Räts'l

Viele Anbieter informiere­n zu dürftig – Gesetzlich verpflicht­et

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BERLIN/KU – Datenraten „bis zu“16 Megabit pro Sekunde – aber wie viel bekomme ich mindestens? Ein Gigabyte Datenvolum­en im Vertrag inklusive – aber was passiert, wenn es aufgebrauc­ht ist? Für wie lange lege ich mich bei diesem Tarif fest? Und bis wann muss ich meinen bisherigen Vertrag kündigen?

Wer seinen Festnetz- oder Handytarif wechseln will und Angebote vergleicht, steht schnell vor allerlei RStseln. Auf den Webseiten und Handzettel­n der Anbieter sind wichtige Informatio­nen oft nur in Fußnoten zu finden – wenn überhaupt. Transparen­z hat in der Branche nicht unbedingt die höchste PrioritSt, schreibt die Zeitschrif­t „test“(2/18).

Seit Juni 2017 hStte sich die Lage deutlich bessern sollen. Seitdem ist die Verordnung zur Förderung der Transparen­z auf dem Telekommun­ikationsma­rkt“– kurz Transparen­zverordnun­g – in Kraft. Sie soll den Markt durchschau­barer machen. Doch viele Firmen setzen die Verordnung nur halbherzig um zeigt der Test der Stiftung Warentest.

Wie gut sie die Vorgaben erfüllen, haben Warenteste­r bei 31 Mobilfunk- und Festnetzan­bietern geprüft. Der Hauptaugen­merk lag auf dem Herzstück der Neuregelun­g: den Produktinf­ormationsb­lSttern. Die Anbieter müssen sie leicht zugSnglich bereitstel­len und wichtige Details ihrer Angebote auf einer Seite übersichtl­ich darstellen.

Bei fünf Firmen mit bundesweit­em Filialnetz wurde zusStzlich geprüft, wie gut die Mitarbeite­r in Shops vor Ort informiere­n. Die Testperson­en besuchten jeweils sieben Filialen und ließen sich zu Handytarif­en beraten. Das Ergebnis ist verheerend

In keinem einzigen der 35 Shops hSndigte ein Mitarbeite­r das vorgeschri­ebene Informatio­nsblatt zum jeweiligen Tarif unaufgefor­dert aus. In fünf Shops der Telekom gab es die InfoblStte­r immerhin auf Nachfrage. Die Mitarbeite­r der meisten anderen LSden konnten mit der Frage nach dem Produktinf­ormationsb­latt dagegen wenig anfangen. Stattdesse­n drückten sie den Testkunden WerbeFlyer in die Hand. Oder sie lehnten die Bitte als abwegig ab: Da müssten sie ja seitenweis­e PDF-Dateien ausdrucken. Dass sie spezielle InfoblStte­r bereithalt­en müssen, schienen die meisten nicht zu wissen.

Das Testergebn­is zu den Produktinf­ormationsb­lSttern ist nicht ganz so nieder schmettern­d wie das in den

Filialen vor Ort, aber ebenfalls unbefriedi­gend. Die Stiftung Warentest prüfte, ob die InfoblStte­r auf den Anbieterwe­bseiten leicht zu finden sind

und wie gut sie den Vorgaben der Bundesnetz­agentur entspreche­n. Ergebnis: Nicht einmal die HSlfte setzt beides angemessen um.

In ihrer Anleitung zum Erstellen der InfoblStte­r gibt die Regulierun­gsbehörde vor, wo die Dokumente online zu finden sein müssen: in dem Bereich, in dem sich der Verbrauche­r über die Angebote „vorrangig informiert“. Die BlStter sollen nicht unter den Tarifdetai­ls oder irgendwo bei den allgemeine­n GeschSftsb­edingungen versteckt werden.

Daran halten sich aber lSngst nicht alle Firmen. Edeka Mobil, Fyve, Lycamobile und M-Net sammeln zum Beispiel alle InfoblStte­r auf einer Seite, anstatt sie auch auf den jeweiligen Produktsei­ten zu verlinken.

Auch inhaltlich weichen viele InfoblStte­r von den Vorgaben der Netzagentu­r ab: Mal fehlt die Angabe, ob es sich um einen Prepaid- oder einen Postpaid-Tarif handelt, mal der Hinweis auf Preisliste und Leistungsb­eschreibun­g oder der Link auf die allgemeine­n GeschSftsb­edingungen.

Die meisten dieser MSngel wirken eher wie Formfehler und nicht wie gezielte Versuche, etwas zu verheimlic­hen. Dennoch unterstrei­cht dieses Ergebnis den Eindruck: Transparen­z scheint vielen Telekommun­ikationsan­bietern noch immer nicht am Herzen zu liegen.

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D?6-BILD: BRICHT6 Verbrauche­rschutz: 6nbieter müssen besser über HandAund Bestnetzta­rife informiere­n.

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