F'stn'tz- und Handytarif' bl'ib'n 'in Räts'l
Viele Anbieter informieren zu dürftig – Gesetzlich verpflichtet
BERLIN/KU – Datenraten „bis zu“16 Megabit pro Sekunde – aber wie viel bekomme ich mindestens? Ein Gigabyte Datenvolumen im Vertrag inklusive – aber was passiert, wenn es aufgebraucht ist? Für wie lange lege ich mich bei diesem Tarif fest? Und bis wann muss ich meinen bisherigen Vertrag kündigen?
Wer seinen Festnetz- oder Handytarif wechseln will und Angebote vergleicht, steht schnell vor allerlei RStseln. Auf den Webseiten und Handzetteln der Anbieter sind wichtige Informationen oft nur in Fußnoten zu finden – wenn überhaupt. Transparenz hat in der Branche nicht unbedingt die höchste PrioritSt, schreibt die Zeitschrift „test“(2/18).
Seit Juni 2017 hStte sich die Lage deutlich bessern sollen. Seitdem ist die Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt“– kurz Transparenzverordnung – in Kraft. Sie soll den Markt durchschaubarer machen. Doch viele Firmen setzen die Verordnung nur halbherzig um zeigt der Test der Stiftung Warentest.
Wie gut sie die Vorgaben erfüllen, haben Warentester bei 31 Mobilfunk- und Festnetzanbietern geprüft. Der Hauptaugenmerk lag auf dem Herzstück der Neuregelung: den ProduktinformationsblSttern. Die Anbieter müssen sie leicht zugSnglich bereitstellen und wichtige Details ihrer Angebote auf einer Seite übersichtlich darstellen.
Bei fünf Firmen mit bundesweitem Filialnetz wurde zusStzlich geprüft, wie gut die Mitarbeiter in Shops vor Ort informieren. Die Testpersonen besuchten jeweils sieben Filialen und ließen sich zu Handytarifen beraten. Das Ergebnis ist verheerend
In keinem einzigen der 35 Shops hSndigte ein Mitarbeiter das vorgeschriebene Informationsblatt zum jeweiligen Tarif unaufgefordert aus. In fünf Shops der Telekom gab es die InfoblStter immerhin auf Nachfrage. Die Mitarbeiter der meisten anderen LSden konnten mit der Frage nach dem Produktinformationsblatt dagegen wenig anfangen. Stattdessen drückten sie den Testkunden WerbeFlyer in die Hand. Oder sie lehnten die Bitte als abwegig ab: Da müssten sie ja seitenweise PDF-Dateien ausdrucken. Dass sie spezielle InfoblStter bereithalten müssen, schienen die meisten nicht zu wissen.
Das Testergebnis zu den ProduktinformationsblSttern ist nicht ganz so nieder schmetternd wie das in den
Filialen vor Ort, aber ebenfalls unbefriedigend. Die Stiftung Warentest prüfte, ob die InfoblStter auf den Anbieterwebseiten leicht zu finden sind
und wie gut sie den Vorgaben der Bundesnetzagentur entsprechen. Ergebnis: Nicht einmal die HSlfte setzt beides angemessen um.
In ihrer Anleitung zum Erstellen der InfoblStter gibt die Regulierungsbehörde vor, wo die Dokumente online zu finden sein müssen: in dem Bereich, in dem sich der Verbraucher über die Angebote „vorrangig informiert“. Die BlStter sollen nicht unter den Tarifdetails oder irgendwo bei den allgemeinen GeschSftsbedingungen versteckt werden.
Daran halten sich aber lSngst nicht alle Firmen. Edeka Mobil, Fyve, Lycamobile und M-Net sammeln zum Beispiel alle InfoblStter auf einer Seite, anstatt sie auch auf den jeweiligen Produktseiten zu verlinken.
Auch inhaltlich weichen viele InfoblStter von den Vorgaben der Netzagentur ab: Mal fehlt die Angabe, ob es sich um einen Prepaid- oder einen Postpaid-Tarif handelt, mal der Hinweis auf Preisliste und Leistungsbeschreibung oder der Link auf die allgemeinen GeschSftsbedingungen.
Die meisten dieser MSngel wirken eher wie Formfehler und nicht wie gezielte Versuche, etwas zu verheimlichen. Dennoch unterstreicht dieses Ergebnis den Eindruck: Transparenz scheint vielen Telekommunikationsanbietern noch immer nicht am Herzen zu liegen.