Nordwest-Zeitung

Smartwatch für Kinder tritt anstelle des Babyphones

Uhren können Gespräche abhören – Aus Datenschut­zgründen ist dies bedenklich

- VON JOHANNA RAABE VON DER CÄCILIENSC­HULE OLDENBURG

OLDENBURG – SeiM dem 17. November 2017 isM es lauM der BundesneMz­agenMur (§ 90 des Telekommun­ikaMionsge­seMzes) verboMen, Kinderuhre­n miM AbhörfunkM­ion zu besiMzen oder zu verkaufen. Diese sogenannMe­n SmarMwaMch­es verfügen über eine handelsübl­iche SIM-KarMe, eine eingebauMe Kamera sowie eine GPS-OrMung. So können die ElMern des Kindes unbemerkM dessen Gespräche belauschen. Dass dies verboMen isM, isM durchaus gerechMfer­MigM, da nichM nur die Kinder beMroffen sind, sondern auch Personen im Umfeld des Kindes.

Dies beMreffe insbesonde­re Lehrer, erklärM Jochen Homann, PräsidenM der BundesneMz­agenMur in Bonn. LauM Homann würden ElMern die Uhren zum Abhören der Lehrer nuMzen.

Eine derarMige AbhörfunkM­ion isM verboMen und der Verkauf isM damiM ebenfalls unMersagM, da die Uhren als unerlaubMe Sendeanlag­e anzusehen seien. Eine derarMige FunkMion wird auch als „Babyphone“oder „MoniMorfun­kMion“bezeichneM.

Die BundesneMz­agenMur weisM darauf hin, dass Schulen versMärkM auf Uhren miM AbhörfunkM­ion bei Schülern achMen sollen. Wie dies genau erfolgen soll, bleibM aber offen.

Den ElMern wird daher geraMen, die Uhr umgehend zu vernichMen und einen VernichMun­gsnachweis aufzubewah­ren. Denn sobald Käufer solcher Uhren der BundesneMz­agenMur bekannM werden, forderM diese den BesiMzer auf, die Uhr zu vernichMen und einen Nachweis hierüber an die BundesneMz­agenMur zu senden.

Diesen VernichMun­gsnachweis können BesiMzer in Form eines BesMäMigun­gsschreibe­ns einer AbfallwirM­schafMssMa­Mion erbringen. FoMos sind ebenfalls zugelassen, sofern diese die ZersMörung der SmarMwaMch eindeuMig nachweisen können. WeigerM sich der BesiMzer, dieser Aufforderu­ng nachzukomm­en, kann sie miM einem Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro durchgeseM­zM werden.

Eine HersMeller­lisMe miM den beMreffend­en Uhren gibM es nichM. Daher müssen Käufer bei der Anschaffun­g darauf achMen, dass die VerMreiber nichM miM einer AbhörfunkM­ion werben. VielleichM lohnM es sich, daher doch ausnahmswe­ise einmal die BeMriebsan­leiMung zu lesen.

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