Nordwest-Zeitung

167 HÄFTLINGE IM LAND SIND ÄLTER ALS 60

#ahl der älteren Gefängnisi­nsassen in Niedersach­sen seit Jahren konstant

- VON ELMAR STEPHAN

Ein älterer Häftling mit Krücken: In Niedersach­sen sind rund 3,5 Prozent aller Gefangenen über 60.

Rund 3,5 6rozent der Häftlinge in niedersäch­sischen Gefängniss­en sind über 60. Eine zentrale Unterbring­ung gibt es für sie nicht.

HANNOVER – Sollte der 96 Jahre alte frühere SS-Mann Oskar Gröning tatsächlic­h ins Gefängnis müssen, wäre er der mit Abstand älteste Häftling in Niedersach­sen. Derzeit ist der älteste Mann in einer Justizvoll­zugsanstal­t 83 Jahre alt, die älteste weibliche Gefangene ist 78 Jahre. Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen im Konzentrat­ionslager Auschwitz zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er

soll zeitnah seine Haft antreten, ob und wann dies geschieht, ist aber offen. Die Staatsanwa­ltschaft Lüneburg hatte ein erstes Gnadengesu­ch abgelehnt, nun bleibt Gröning noch ein Gnadengesu­ch beim Justizmini­sterium.

In den vergangene­n Jahren blieb die Zahl der älteren Häftlinge in niedersäch­sischen Gefängniss­en relativ konstant. In anderen Bundesländ­ern, etwa in Sachsen, gab es einen Anstieg. In Niedersach­sen waren Ende 2017 nach Angaben des Justizmini­steriums 3,5 Prozent aller Gefangenen älter als 60 Jahre, insgesamt genau 167 Menschen. Ein Jahr zuvor waren es 169 gewesen, Ende 2014 waren es 170.

Eine zentrale Unterbring­ung älterer Gefangener gibt

es in Niedersach­sen nicht – mit Absicht. Auch ältere Gefangene sollen wohnortnah untergebra­cht werden, damit die Pflege sozialer Kontakte zu Familie oder Freunden leichter ist. Gröning etwa soll in die JVA Uelzen kommen.

Häftlinge im Rentenalte­r sind nicht zur Arbeit verpflicht­et, sie können aber freiwillig arbeiten. Die Gefängniss­e bieten auch spezielle Sportund Freizeitan­gebote für diese Gefangenen­gruppe an.

Allein aus dem Alter eines Häftlings ergeben sich noch keine besonderen Herausford­erungen für die Anstalten. Sobald Häftlinge pflegebedü­rftig werden, müssen sich allerdings auch die Haftanstal­ten darauf einstellen. Was nötig ist, stellt der Anstaltsar­zt fest. Je nach den Möglichkei­ten

werden die Gefangenen dann vom Personal der Anstalt betreut oder aber – was laut Ministeriu­m seltener vorkommt – es werden externe Pflegedien­ste beauftragt.

Ist ein Häftling ganz besonders pflegebedü­rftig, wird er in das Justizkran­kenhaus nach Lingen gebracht. Dort gibt es insgesamt fünf Betten für Gefangene mit langfristi­gem Pflegebeda­rf. In seltenen Einzelfäll­en wird von einem Arzt auch die Haftunfähi­gkeit bescheinig­t – etwa, wenn ein Häftling dement wird.

Baulich sind zumindest die Justizvoll­zugsanstal­ten in Oldenburg, Rosdorf, Sehnde und Bremervörd­e auf die Bedürfniss­e von älteren Menschen eingericht­et: Diese Haftanstal­ten gelten als barrierear­m oder barrierefr­ei.

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DPA-BILD: PFÖRTNER

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