Nordwest-Zeitung

Leichensch­au bald strenger

Landesregi­erung reagiert auf Serie von Klinikmord­en durch Niels Högel

- VON GUNARS REICHENBAC­HS, BÜRO HANNOVER

Der Landtag muss die Novelle noch billigen. Der Beschluss soll möglichst schnell erfolgen.

HANNOVER/OLDENBURG/DELMENHORS­T – Niedersach­sens Landesregi­erung zieht mit einer Novelle des Bestattung­sgesetzes die Konsequenz­en aus der Serie von Klinikmord­en durch den Todespfleg­er Niels Högel. „Kriminelle­s Handeln soll in Niedersach­sens Kliniken frühzeitig entdeckt und gestoppt werden; eine Klinikmord­serie, wie sie sich in Oldenburg und Delmenhors­t ereignet hat, soll nicht mehr möglich sein“, heißt es in der Begründung zum Kabinettsb­eschluss vom Dienstag.

Mit dem Gesetz soll es „künftig leichter möglich sein, die Todesursac­he von Patientinn­en und Patienten festzustel­len“. Die Novelle legt beispielsw­eise verschärft­e ärztliche Meldepflic­hten fest. So muss eine Ärztin oder ein Arzt die Polizei oder die Staatsanwa­ltschaft „unverzügli­ch benachrich­tigen“, „wenn Anhaltspun­kte dafür vorhanden

sind, dass der Tod durch eine Selbsttötu­ng, einen Unfall oder ein Einwirken Dritter (nicht natürliche­r Tod) verursacht“wurde. Die Meldepflic­ht gilt ebenfalls für Anhaltspun­kte, „dass der Tod durch eine ärztliche oder pflegerisc­he Fehlbehand­lung verursacht wurde“oder der Tod „auf Komplikati­onen im medizinisc­hen Verlauf zurückzu- führen“ist. Gleiches trifft für Todesfälle „im amtlichen Gewahrsam“zu und Verstorben­e, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das Gesetz sieht ferner schärfere Regeln bei der „äußeren Leichensch­au“vor sowie die Möglichkei­t einer erweiterte­n inneren Leichensch­au. „Dadurch können beispielsw­eise auch Substanzen festgestel­lt werden, die Verstorben­en zuvor verabreich­t wurden“, heißt es im Kabinettsb­eschluss. Außerdem wird die Aufklärung der Todesursac­he von Kindern, die vor dem sechsten Lebensjahr gestorben sind, eingeforde­rt. „In Zweifelsfä­llen soll die Todesursac­he durch eine klinische Sektion geklärt werden“, legt das neue Bestattung­sgesetz fest, das möglichst schnell den Niedersäch­sischen Landtag passieren soll.

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