Leichenschau bald strenger
Landesregierung reagiert auf Serie von Klinikmorden durch Niels Högel
Der Landtag muss die Novelle noch billigen. Der Beschluss soll möglichst schnell erfolgen.
HANNOVER/OLDENBURG/DELMENHORST – Niedersachsens Landesregierung zieht mit einer Novelle des Bestattungsgesetzes die Konsequenzen aus der Serie von Klinikmorden durch den Todespfleger Niels Högel. „Kriminelles Handeln soll in Niedersachsens Kliniken frühzeitig entdeckt und gestoppt werden; eine Klinikmordserie, wie sie sich in Oldenburg und Delmenhorst ereignet hat, soll nicht mehr möglich sein“, heißt es in der Begründung zum Kabinettsbeschluss vom Dienstag.
Mit dem Gesetz soll es „künftig leichter möglich sein, die Todesursache von Patientinnen und Patienten festzustellen“. Die Novelle legt beispielsweise verschärfte ärztliche Meldepflichten fest. So muss eine Ärztin oder ein Arzt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft „unverzüglich benachrichtigen“, „wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden
sind, dass der Tod durch eine Selbsttötung, einen Unfall oder ein Einwirken Dritter (nicht natürlicher Tod) verursacht“wurde. Die Meldepflicht gilt ebenfalls für Anhaltspunkte, „dass der Tod durch eine ärztliche oder pflegerische Fehlbehandlung verursacht wurde“oder der Tod „auf Komplikationen im medizinischen Verlauf zurückzu- führen“ist. Gleiches trifft für Todesfälle „im amtlichen Gewahrsam“zu und Verstorbene, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Das Gesetz sieht ferner schärfere Regeln bei der „äußeren Leichenschau“vor sowie die Möglichkeit einer erweiterten inneren Leichenschau. „Dadurch können beispielsweise auch Substanzen festgestellt werden, die Verstorbenen zuvor verabreicht wurden“, heißt es im Kabinettsbeschluss. Außerdem wird die Aufklärung der Todesursache von Kindern, die vor dem sechsten Lebensjahr gestorben sind, eingefordert. „In Zweifelsfällen soll die Todesursache durch eine klinische Sektion geklärt werden“, legt das neue Bestattungsgesetz fest, das möglichst schnell den Niedersächsischen Landtag passieren soll.