Holocaust-Leugnerin Haverbeck soll ins Gefängnis
89-Jährige scheitert mit Revisionsantrag – #wei Jahre Haft ohne Bewährung
CELLE/DETMOLD/DPA – Die wegen Volksverhetzung verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss voraussichtlich in Haft. Die 89Jährige scheiterte vor dem Oberlandesgericht Celle mit einem Revisionsantrag gegen ein Urteil des Landgerichtes Verden, das sie Ende August 2017 wegen Volksverhetzung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt hatte.
Bei der Entscheidung des OLG sei das Urteil ausschließRechtsfehler Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck
lich auf mögliche Rechtsfehler überprüft worden, sagte eine Sprecherin des OLG am Dienstag. Da aber keine festgestellt worden seien, sei das Urteil gültig.
Haverbeck wurde schon mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt. Wiederholt behauptete sie, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Aus Sicht der Verteidigung sind die Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.
Der Entscheidung des OLG Celle gingen zwei Verfahren voraus. Zunächst hatte das Amtsgericht Verden Haverbeck im November 2016 wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Hintergrund waren mehrere Beiträge der Seniorin in der in Verden herausgegebenen Zeitschrift „Stimme des Reiches“. Haverbeck ging in Berufung, doch sah das Landgericht Verden in seinem Urteil vom November 2017 den Tatbestand der Volksverhetzung in acht Fällen als erwiesen an.