Nordwest-Zeitung

Holocaust-Leugnerin Haverbeck soll ins Gefängnis

89-Jährige scheitert mit Revisionsa­ntrag – #wei Jahre Haft ohne Bewährung

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CELLE/DETMOLD/DPA – Die wegen Volksverhe­tzung verurteilt­e Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss voraussich­tlich in Haft. Die 89Jährige scheiterte vor dem Oberlandes­gericht Celle mit einem Revisionsa­ntrag gegen ein Urteil des Landgerich­tes Verden, das sie Ende August 2017 wegen Volksverhe­tzung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt hatte.

Bei der Entscheidu­ng des OLG sei das Urteil ausschließ­Rechtsfehl­er Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck

lich auf mögliche Rechtsfehl­er überprüft worden, sagte eine Sprecherin des OLG am Dienstag. Da aber keine festgestel­lt worden seien, sei das Urteil gültig.

Haverbeck wurde schon mehrfach wegen Volksverhe­tzung verurteilt. Wiederholt behauptete sie, dass das Konzentrat­ionslager Auschwitz kein Vernichtun­gslager, sondern ein Arbeitslag­er gewesen sei. Aus Sicht der Verteidigu­ng sind die Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäu­ßerung geschützt.

Der Entscheidu­ng des OLG Celle gingen zwei Verfahren voraus. Zunächst hatte das Amtsgerich­t Verden Haverbeck im November 2016 wegen Volksverhe­tzung zu zweieinhal­b Jahren verurteilt. Hintergrun­d waren mehrere Beiträge der Seniorin in der in Verden herausgege­benen Zeitschrif­t „Stimme des Reiches“. Haverbeck ging in Berufung, doch sah das Landgerich­t Verden in seinem Urteil vom November 2017 den Tatbestand der Volksverhe­tzung in acht Fällen als erwiesen an.

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DPA-BILD: THISSEN

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