80 Seiten Kleingedrucktes: Ärger für Pay Pal
Verbraucherschützer gehen gegen Geschäftsbedingungen vor
Es geht um fehlende Transparenz. Pay Pal hat in Deutschland 18,9 Mil< lionen Kunden.
BERLIN Verbraucherschützer haben den Onlinebezahldienst Pay Pal wegen seiner 80 Seiten umfassenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediagruppe.
Pay Pal verstoße mit seinen AGB gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz, sagte Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Gefordert werde eine Unterlassungserklärung.
„Drucken Verbraucher die AGB zu Hause einseitig auf DIN A4 aus, bekommen sie 80 Seiten Papier auf circa 24 Metern. Das ist aus Verbrauchersicht unzumutbar und muss – geändert werden“, betonte die Rechtsreferentin für das Projekt „Marktwächter Digitale Welt“beim vzbv.
Pay Pal hat laut Verband bis Ende Februar Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Wenn der Onlinebezahldienst nicht angemessen reagiere, werde der vzbv vor Gericht gehen, sagte Elbrecht. Pay Pal, mit in Deutschland rund 18,9 Millionen Kunden, prüft die Sache, will sich aber gegenwärtig nicht äußern, sagte eine Sprecherin.
Die Verbraucherschützer sehen in den langen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. „Hier liegt nach unserer Auffassung nicht nur wegen formaler Unverständlichkeit der AGB, sondern gerade auch wegen des erforderlichen Zeitumfangs, um das vollständige Regelwerk lesen und verstehen zu können, ein Wettbewerbsverstoß vor“, sagte Elbrecht. Auch bei selbstfahrenden Autos mischt der Fahrdienstvermittler Uber mit. Zurzeit knausert das Unternehmen jedoch mit einem Verlust von mehreren Milliarden US-Dollar.