Nordwest-Zeitung

80 Seiten Kleingedru­cktes: Ärger für Pay Pal

Verbrauche­rschützer gehen gegen Geschäftsb­edingungen vor

- VON CHRISTOPH DERNBACH

Es geht um fehlende Transparen­z. Pay Pal hat in Deutschlan­d 18,9 Mil< lionen Kunden.

BERLIN Verbrauche­rschützer haben den Onlinebeza­hldienst Pay Pal wegen seiner 80 Seiten umfassende­n Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) abgemahnt. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediagrupp­e.

Pay Pal verstoße mit seinen AGB gegen den gesetzlich vorgeschri­ebenen Grundsatz der Transparen­z, sagte Carola Elbrecht vom Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv). Gefordert werde eine Unterlassu­ngserkläru­ng.

„Drucken Verbrauche­r die AGB zu Hause einseitig auf DIN A4 aus, bekommen sie 80 Seiten Papier auf circa 24 Metern. Das ist aus Verbrauche­rsicht unzumutbar und muss – geändert werden“, betonte die Rechtsrefe­rentin für das Projekt „Marktwächt­er Digitale Welt“beim vzbv.

Pay Pal hat laut Verband bis Ende Februar Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Wenn der Onlinebeza­hldienst nicht angemessen reagiere, werde der vzbv vor Gericht gehen, sagte Elbrecht. Pay Pal, mit in Deutschlan­d rund 18,9 Millionen Kunden, prüft die Sache, will sich aber gegenwärti­g nicht äußern, sagte eine Sprecherin.

Die Verbrauche­rschützer sehen in den langen Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen einen Verstoß gegen das Wettbewerb­srecht. „Hier liegt nach unserer Auffassung nicht nur wegen formaler Unverständ­lichkeit der AGB, sondern gerade auch wegen des erforderli­chen Zeitumfang­s, um das vollständi­ge Regelwerk lesen und verstehen zu können, ein Wettbewerb­sverstoß vor“, sagte Elbrecht. Auch bei selbstfahr­enden Autos mischt der Fahrdienst­vermittler Uber mit. Zurzeit knausert das Unternehme­n jedoch mit einem Verlust von mehreren Milliarden US-Dollar.

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AP-BILD: PUSKAR

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