Streit schlichten mit Herz und Kompetenz
Schiedsfrau Beate Iwan hat sich in 25 Jahren um mehr als 500 Fälle gekümmert
„Schlichten statt Richten“ist das Motto des Schiedsamtes. Es sucht zum Ende des Jahres neue Schiedsleute.
OLDENBURG – Ein kleiner Ärger am Gartenzaun kann durchaus zum großen Nachbarschaftsstreit auswachsen. Ein Baum, der über die Grundstücksgrenze wächst, oder eine ungeschnittene Hecke reichen da manchmal schon aus. Bevor es gar keine andere Lösung mehr gibt, als die RechtslagevorGerichtzuklären, versuchen Schiedsleute zu schlichten (siehe Infokasten). Beate Iwan, gelernte Rechtspflegerin, hat das 25 Jahre gemacht. Und dafür wurde die Schiedsfrau nun von der Stadt Oldenburg und dem Amtsgericht Oldenburg geehrt.
Ralph Wilken, Leiter des Bürger und Ordnungsamtes, dem das Schiedsamt organisatorisch zugeordnet ist, und der für Schiedsamtsangelegenheiten zuständige Richter am Amtsgericht Dr. Hans-Ulrich Heyer überbrachten dazu die Glückwünsche. Zum Jubiläum gratulierten auch Christian Aster, Leiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung, Schiedsmann Rolf-F. Müller und die stellvertretende Schiedsfrau Gerti Suntrup.
Immer für fünf Jahre
Laut Mitteilung der Stadt wurde Beate Iwan erstmals ab dem 18. November 1992 zur stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk der Stadt Oldenburg bestellt und nimmt seit Anfang 1994 ihre Aufgaben als Schiedsfrau im Bezirk II – Stadtsüden wahr. Für eine jeweils fünfjährige Berufungszeit hat der Rat der Stadt in den Jahren 1998, 2003, 2008 und 2013 die Amtszeit von Beate Iwan verlängert. Die aktuelle Amtszeit endet am 31. Dezember. Die Schiedsfrau will sich aus Altersgründen danach nicht wieder zur Wahl stellen.
„Frau Iwan hat in den zurückliegenden über 25 Jahren das Ehrenamt mit hoher Kompetenz, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Herzblut wahrgenommen. Ihre Einsatzbereitschaft ist ein hervorragendes Beispiel für die Übernahme von Verantwortung im Rahmen einer wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit“, Ehrenriege (von links): Rolf-F. Müller, Ralph Wilken, Beate Iwan, Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer, Gerti Suntrup und Christian Aster trafen sich beim Bürgerbüro-Mitte am Pferdemarkt.
sagt Ralph Wilken. Durch ihre fachliche und soziale Kompetenz habe die frühere Rechtspflegerin mit dazu beigetragen, dass in den vergangenen 25 Jahren in weit mehr als 500 Fällen das Motto des Schiedsamtes „Schlichten statt Richten“mit Leben erfüllt wurde.
Schiedspersonen nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Neben Beate Iwan sind derzeit Rolf Müller und Gerti Suntrup im Schiedsamt tätig. Da sowohl Beate Iwan als auch Rolf Müller nach Ablauf ihrer Amtszeit zum Jahresende aus Altersgründen nicht wieder für das Amt der Schiedsperson zur Verfügung stehen, steht hier ein personeller Umbruch bevor. Dieser Umbruch eröffnet Interessierten die Möglichkeit, als Schiedsperson einen wesentlichenBeitragzumRechtsfrieden zu leisten.
Diese Voraussetzungen sollte man laut Stadt mitbringen: Eine Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, das 30. Lebensjahr vollendet haben, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, darf nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein und muss zudem im Bezirk des Schiedsamtes wohnen. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber: Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld und Zeit.
Schriftlich bewerben
Der Rat wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Die gewählte Schiedsperson tritt die Wahl erst an, wenn sie durch den Direktor des Amtsgerichtes Oldenburg bestätigt, verpflichtet und vereidigt worden ist. Interessierte können sich an das Bürger- und Ord-
nungsamt wenden und sich dort schriftlich mit einem kurzen Lebenslauf bewerben. Inhaltliche Rückfragen beantwortet Christian Aster unter Tel. 235 24 44.
Stadt und Justiz werben für diese bürgernahe Einrichtung. Verfahren vor den ordentlichen Gerichten seien oftmals sehr zeitaufwendig
und kostenintensiv. Ein erstrittenes Urteil fördere auch nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien. Ein Schlichtungserfolg dagegen führe grundsätzlich zu einer höheren Zufriedenheit, als nach einer Entscheidung durch ein Gericht – weil es keinen Sieger oder Besiegten gibt.