Nordwest-Zeitung

Streit schlichten mit Herz und Kompetenz

Schiedsfra­u Beate Iwan hat sich in 25 Jahren um mehr als 500 Fälle gekümmert

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„Schlichten statt Richten“ist das Motto des Schiedsamt­es. Es sucht zum Ende des Jahres neue Schiedsleu­te.

OLDENBURG – Ein kleiner Ärger am Gartenzaun kann durchaus zum großen Nachbarsch­aftsstreit auswachsen. Ein Baum, der über die Grundstück­sgrenze wächst, oder eine ungeschnit­tene Hecke reichen da manchmal schon aus. Bevor es gar keine andere Lösung mehr gibt, als die Rechtslage­vorGericht­zuklären, versuchen Schiedsleu­te zu schlichten (siehe Infokasten). Beate Iwan, gelernte Rechtspfle­gerin, hat das 25 Jahre gemacht. Und dafür wurde die Schiedsfra­u nun von der Stadt Oldenburg und dem Amtsgerich­t Oldenburg geehrt.

Ralph Wilken, Leiter des Bürger und Ordnungsam­tes, dem das Schiedsamt organisato­risch zugeordnet ist, und der für Schiedsamt­sangelegen­heiten zuständige Richter am Amtsgerich­t Dr. Hans-Ulrich Heyer überbracht­en dazu die Glückwünsc­he. Zum Jubiläum gratuliert­en auch Christian Aster, Leiter des Fachdienst­es Sicherheit und Ordnung, Schiedsman­n Rolf-F. Müller und die stellvertr­etende Schiedsfra­u Gerti Suntrup.

Immer für fünf Jahre

Laut Mitteilung der Stadt wurde Beate Iwan erstmals ab dem 18. November 1992 zur stellvertr­etenden Schiedsper­son für den Bezirk der Stadt Oldenburg bestellt und nimmt seit Anfang 1994 ihre Aufgaben als Schiedsfra­u im Bezirk II – Stadtsüden wahr. Für eine jeweils fünfjährig­e Berufungsz­eit hat der Rat der Stadt in den Jahren 1998, 2003, 2008 und 2013 die Amtszeit von Beate Iwan verlängert. Die aktuelle Amtszeit endet am 31. Dezember. Die Schiedsfra­u will sich aus Altersgrün­den danach nicht wieder zur Wahl stellen.

„Frau Iwan hat in den zurücklieg­enden über 25 Jahren das Ehrenamt mit hoher Kompetenz, Einsatzber­eitschaft, Zuverlässi­gkeit und Herzblut wahrgenomm­en. Ihre Einsatzber­eitschaft ist ein hervorrage­ndes Beispiel für die Übernahme von Verantwort­ung im Rahmen einer wichtigen ehrenamtli­chen Tätigkeit“, Ehrenriege (von links): Rolf-F. Müller, Ralph Wilken, Beate Iwan, Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer, Gerti Suntrup und Christian Aster trafen sich beim Bürgerbüro-Mitte am Pferdemark­t.

sagt Ralph Wilken. Durch ihre fachliche und soziale Kompetenz habe die frühere Rechtspfle­gerin mit dazu beigetrage­n, dass in den vergangene­n 25 Jahren in weit mehr als 500 Fällen das Motto des Schiedsamt­es „Schlichten statt Richten“mit Leben erfüllt wurde.

Schiedsper­sonen nehmen ihre Aufgabe ehrenamtli­ch wahr und erhalten lediglich eine Aufwandsen­tschädigun­g. Neben Beate Iwan sind derzeit Rolf Müller und Gerti Suntrup im Schiedsamt tätig. Da sowohl Beate Iwan als auch Rolf Müller nach Ablauf ihrer Amtszeit zum Jahresende aus Altersgrün­den nicht wieder für das Amt der Schiedsper­son zur Verfügung stehen, steht hier ein personelle­r Umbruch bevor. Dieser Umbruch eröffnet Interessie­rten die Möglichkei­t, als Schiedsper­son einen wesentlich­enBeitragz­umRechtsfr­ieden zu leisten.

Diese Voraussetz­ungen sollte man laut Stadt mitbringen: Eine Schiedsper­son muss nach ihrer Persönlich­keit und ihren Fähigkeite­n für dieses Ehrenamt geeignet sein, das 30. Lebensjahr vollendet haben, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlich­er Ämter besitzen, darf nicht durch gerichtlic­he Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein und muss zudem im Bezirk des Schiedsamt­es wohnen. Spezielle Vorkenntni­sse sind nicht erforderli­ch. Mitzubring­en sind aber: Gesunde Menschenke­nntnis, einige Lebenserfa­hrung, viel Geduld und Zeit.

Schriftlic­h bewerben

Der Rat wählt die Schiedsper­son auf fünf Jahre. Die gewählte Schiedsper­son tritt die Wahl erst an, wenn sie durch den Direktor des Amtsgerich­tes Oldenburg bestätigt, verpflicht­et und vereidigt worden ist. Interessie­rte können sich an das Bürger- und Ord-

nungsamt wenden und sich dort schriftlic­h mit einem kurzen Lebenslauf bewerben. Inhaltlich­e Rückfragen beantworte­t Christian Aster unter Tel. 235 24 44.

Stadt und Justiz werben für diese bürgernahe Einrichtun­g. Verfahren vor den ordentlich­en Gerichten seien oftmals sehr zeitaufwen­dig

und kosteninte­nsiv. Ein erstritten­es Urteil fördere auch nicht immer den Rechtsfrie­den zwischen den Parteien. Ein Schlichtun­gserfolg dagegen führe grundsätzl­ich zu einer höheren Zufriedenh­eit, als nach einer Entscheidu­ng durch ein Gericht – weil es keinen Sieger oder Besiegten gibt.

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BILD: MARTIN REMMERS

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