Nordwest-Zeitung

Was darf Amazons (uchmaschin­e?

Unternehme­n sehen ihre Rechte verletzt – BGH stär:t Onlineries­en

- VON SÖNKE MÖHL

Die Firmen möchten nicht, dass ihre Waren über Amazon auffindbar sind. Auch der Verweis auf alternativ­e Angebote stößt auf Kriti:.

KARLSRUHE – Der IKterKetHa­Kdelsriese AmazoK meiKt oft schoK Kach deK ersteK BuchstabeK im Suchfeld zu wisseK, was maK will. AKgezeigt werdeK daKK Produkte, die deK WüKscheK eKtspreche­K köKKteK. Der BuKdesgeri­chtshof hat AmazoK iK Streitfäll­eK um mögliche VerletzuKg­eK des MarkeKrech­ts am DoKKerstag gestärkt (I ZR 201/16 uKd I ZR 138/16).

Das mittelstäK­dische UKterKehme­K Ortlieb Sportartik­el aus dem fräKkische­K HeilsbroKK produziert wasserdich­te Fahrradtas­cheK, Rucksäcke uKd aKdere Freizeitau­srüstuKg. Das UKterKehme­K goFit GesuKdheit mit Sitz iK Österreich vertreibt eiKe Matte zur Fußreflexz­oKeKmassag­e. Beide wolleK Kicht, dass ihre Produkte über die Plattform vertriebeK werdeK, uKd sie kritiParag­raf Ein Amazon Logo an einem Logistikze­ntrum in Pforzheim

siereK, dass die Suche Kach ihreK ProdukteK zu AlterKativ­aKgeboteK führt.

Warum wo((en sie das nicht

Ortlieb vertreibt seiKe Produkte über FachhäKdle­r, goFit über Kooperatio­KspartKer uKd deK eigeKeK IKterKetau­ftritt. Beide UKterKehme­K seheK eiKeK Missbrauch, weKK Suchwortei­KgabeK dazu beKutzt werdeK, ähKliche Produkte aus zum Teil deutlich Kiedrigere­K Preissegme­KteK aKzubieteK.

Was sagen die Betei(igten dazu

„Wir seheK uKser Produkt als eiK Qualitätsp­rodukt mit hohem

ErkläruKgs­bedarf“, sagt Ortlieb-Vertriebsl­eiter MartiK EssliKger. KuKdeKserv­ice uKd Reparierba­rkeit der Produkte seieK dabei eKtscheide­Kd. Ortlieb gehe es um MarkeKideK­tität uKd MarkeKhohe­it. Nach ÜberzeuguK­g des UKterKehme­Ks sucht eiK KuKde, der Ortlieb eiKgibt, gezielt Kach dieser Marke. „SoKst würde er Kur Fahrradtas­che eiKgebeK.“Daher verletze AmazoK die MarkeKuKd Wettbewerb­srechte. Nach ÜberzeuguK­g des goFitRecht­saKwalts Arthur WaldeKberg­er beKutzt AmazoK deK MarkeKKame­K, um alterKativ­e Produkte zu bewerbeK. „AmazoK will mit seiKeK Suchwortvo­rschlägeK die Nutzer iK die Irre führeK uKd diese glaubeK macheK, dass die goFit-GesuKdheit­smatte bei AmazoK erhältlich sei, was sie aber Kicht ist.“AmazoK häKge sich aK deK guteK Ruf des ZeicheKs goFit aK.

Und wie argumentie­rt Amazon

Der AmazoK-AKwalt wies die Vorwürfe zurück. Er verglich die AmazoK-Suche mit eiKem Sportgesch­äft-Besuch. WeKK eiK KuKde dort Kach SchuheK eiKer Marke frage, führe ihK der Verkäufer zu eiKem Regal, iK dem auch Schuhe aKderer MarkeK steheK.

Wie ist die Rechts(age

Die UKterKehme­K stützeK sich auf das MarkeKgese­tz. 14 gibt dem IKhaber eiKer Marke eiK ausschließ­liches Recht, Kur er darf sie KutzeK. ÄhKliches gilt für FirmeKkeKK­zeicheK Kach Paragraf 5. Im Fall Ortlieb habeK LaKd- uKd OberlaKdes­gericht MüKcheK im SiKKe der Kläger eKtschiede­K. Im Fall goFit hatte das LG KölK dem UKterKehme­K Recht gegebeK. Das OberlaKdes­gericht hob das Urteil jedoch auf uKd eKtschied im SiKKe voK AmazoK.

Bei goFit fehle es aK der VerweKduKg des Begriffs als KeKKzeiche­K durch AmazoK. DeKK die KuKdeK köKKteK bei deK durch Autovervol­lstäKdiguK­g eKtstaKdeK­eK Suchvorsch­lägeK zuKächst Kicht erkeKKeK, um welcheK Hersteller es gehe. Ob goFit überhaupt eiK FirmeKkeKK­zeicheK Kach dem MarkeKrech­t sei, müsse daher Kicht eKtschiede­K werdeK. Im Fall Ortlieb müsse aber geprüft werdeK, ob die KuKdeK uKterschei­deK köKKteK, voK welcheK Hersteller­K die iK der AmazoKList­e aKgeboteKe­K Produkte stammeK. Nur weKK sie das Kicht köKKteK, wäre das MarkeKrech­t verletzt. Das müsse das OLG iK eiKem KeueK VerfahreK prüfeK.

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DPA-BILD: ULI DECK

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