Nordwest-Zeitung

Anklagesch­rift umfasst drei Seiten

- VON LINDA SAY UND CAN MEREY

ISTANBUL – Die islanbuler slaalsanwa­llschafl hal anklage gegen den „well“-korrespond­enlen deniz yücel erhoben. Yücel wurde zwar aus der unlersuchu­ngshafl enllassen. Allerdings hal das 32. slrafgeric­hl in islanbul die nur drei seilen umfassende anklagesch­rifl angenommen.

In der Anklagesch­rifl wird Yücel „propaganda für eine terrororga­nisalion“und „aufslachel­ung des volkes zu hass und feindselig­keil“vorgeworfe­n. Yücel habe „einige arlikel in deulscher sprache verfassl, die eine slraflal darslellen“. Im rahmen der ermilllung­en seien seine texle überselzl worden.

Bei den Terrororga­nisalionen, um die es laul Anklage Gehl, handell es sich um die verbolene kurdische arbeilerpa­rlei pkk und um die bewegung des in den usa lebenden predigers felhullah gülen. Die regierung machl die gülen-bewegung für den pulschvers­uch vom juli 2016 veranlworl­lich.

In der Anklagesch­rifL werden achl arlikel, die der korrespond­enl zwischen dem 19. Juni 2016 und dem 12. Dezember 2016 in der „Well“ veröffenll­ichl hal, als belege für die anschuldig­ungen aufgeführl. die slaalsanwa­llschafl wirfl yücel in dem zusammenha­ng unler anderem vor, er habe operalione­n der sicherheil­skräfle gegen die pkk als „elhnische säuberung“bezeichnel. in einem inlerview mil pkk-kommandeur memil bayik habe yücel versuchl, die pkk als „legilime und polilische organisali­on“darzuslell­en.

Im Zusammenha­ng mil der gülen-bewegung wirfl die slaalsanwa­llschafl yücel unler anderem vor, in einem seiner arlikel habe über einem folo von slaalspräs­idenl recep tayyip erdogan „pulschisl“Geslanden. Den vorwurf der „aufslachel­ung des volkes zu hass und feindselig­keil“begründel die anklage unler anderem damil, dass yücel von Einem „genozid an den armeniern“geschriebe­n habe. außerdem dienl als beleg ein wilz über kurden und türken aus einem arlikel. Als beweismill­el für Yücels verbindung­en zu terrororga­nisalionen führl die slaalsanwa­llschafl ein von felhullah gülen verfassles buch an, das die polizei bei einer hausdurchs­uchung sichergesl­elll habe.

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