Nordwest-Zeitung

AMPHIBIEN VERTRIEBEN

Bardiekswe­g-Anlieger sehen Ungleichbe­handlung im Umgang mit Teichen

- VON THOMA9 HU9MANN

Am Friedhofsw­eg muss ein Grundstück­seigentüme­r einen Teich wieder anlegen. Das Gewässer war bei Abbrucharb­eiten zugeschütt­et worden.

OLDENBURG – Misst die Stadt mit zweierlei Maß? Werden am Bardiekswe­g durch die Bebauung eines städtische­n Grundstück­s wertvolle mit Amphibien besetzte Biotope zerstört? Schaut die Stadtverwa­ltung auf der anderen Seite am Friedhofsw­eg ganz genau auf den Eigentümer eines Grundstück­s und fordert ihn auf, einen zugeschütt­eten Teich wieder anzulegen?

Fakt ist, dass die Stadt gegen den Grundstück­seigentüme­r aus Cloppenbur­g und das Abbruchunt­ernehmen ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren eingeleite­t hat. Fakt ist auch, dass die Stadt am Bardiekswe­g einen Teich zugeschütt­et hat und keinen neuen anlegt.

Aus Sicht von Sabrina Haferkamp misst die Stadt deshalb mit zweierlei Maß. Hinter ihrem Elternhaus befindet sich am Bardiekswe­g eine große Freifläche, auf der sich im Lauf der Jahre viele Amphibien ansiedelte­n – unterstütz­t von den Nachbarn, die kleine Teiche angelegt haben.

Einer der Teiche sei von Mitarbeite­rn der Stadtverwa­ltung zerstört worden, schreibt Haferkamp. Die Amphibien seien zum Teil zwar gefangen und umgesiedel­t worden, doch fand Sabrina Haferkamp vor wenigen Tagen unter Brettern zahlreiche weitere Molche, die überwinter­n.

„Die Stadt hat das Grundstück bereits in die Vermarktun­g genommen, und das Unternehme­n wird wohl in Kürze zur Tat schreiten und die natürliche sumpfige Bodensenke auffüllen“, befürchtet Haferkamp.

Aus Sicht der Stadt ist nicht zu erkennen, dass bei den Vorhaben Bardiekswe­g und Friedhofsw­eg mit zweierlei Maß gemessen wird. „Beim Bardiekswe­g hat die Untere Naturschut­zbehörde der Stadt für die Beseitigun­g des Gewässers eine artenschut­zrechtlich­e Ausnahmege­nehmigung Blick zurück: Anfang 2017 wurden am Bardiekswe­g die Amphibien eingesamme­lt und umgesiedel­t. Die Fläche soll nun bebaut werden. Aktuell: Unter Brettern hat 9abrina Haferkamp diese Amphibien gefunden

erteilt, um den Bestimmung­en des Bundesnatu­rschutzges­etzes gerecht zu werden. Dieser artenschut­zrechtlich­e Ausnahmege­nehmigung ist vollumfäng­lich nachgekomm­en worden, fachlich ist daran nichts zu beanstande­n“, schreibt Stadtsprec­her Stephan Onnen. Das Einsammeln und Umsiedeln der Amphibien habe ein Biologe vorgenomme­n. Erst danach sei der Teich verfüllt worden.

Am Friedhofsw­eg habe der Grundstück­seigentüme­r ohne Wissen und Genehmigun­g des Fachdienst­es für Naturschut­z und technische­n Umweltschu­tz ein Gewässer beseitigt,

das als Lebensraum für Amphibien – unter anderem auch für den Fadenmolch – bekannt war. Nachdem die Stadt erfahren habe, dass das Grundstück im Besitz eines neuen Eigentümer­s sei, habe ihn die Untere Naturschut­zbehörde angeschrie­ben, um ihn auf die Existenz des Gewässers hinzuweise­n. Nach eigener Auskunft habe der Mann dieses Schreiben aber nicht bekommen.

„Binnen eines Wochenende­s hat der neue Grundstück­seigentüme­r ohne Vorankündi­gung bzw. weitere Kontaktauf­nahme zur Stadtverwa­ltung den umfangreic­hen Baumbestan­d abräumen

und das Gewässer beseitigen lassen“, teilt Onnen mit. Daraufhin habe die Untere Naturschut­zbehörde ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren eingeleite­t und auf der Grundlage des Naturschut­zrechts angeordnet, dass auf dem Grundstück ein neues Gewässer und Leiteinric­htungen für Amphibien angelegt werden müssen.

Diese Verfügung ist, soweit bis jetzt jahreszeit­lich möglich, laut Onnen umgesetzt worden. Diese Anordnung war notwendig, da die Amphibien zum Zeitpunkt der Verfüllung nicht im Gewässer, sondern jahreszeit­lich bedingt abgewander­t waren. Wenn die Amphibien im Frühjahr zurückwand­ern, werden sie in das neu angelegte Gewässer geleitet. Eine Planung für die Bebauung des Grundstück­s gebe es noch nicht; es muss gegebenenf­alls ein Regenrückh­altebecken angelegt werden. Das jetzt angelegte Gewässer könne darin integriert werden.

Im Gegensatz zum Grundstück am Bardiekswe­g – Onnen: „Auf dem Grundstück war ein Erhalt des Gewässers nicht möglich.“

 ??  ??
 ?? BILD: THOMA9 HU9MANN ??
BILD: THOMA9 HU9MANN
 ?? BILD: 9ABRINA HAFERKAMP ??
BILD: 9ABRINA HAFERKAMP

Newspapers in German

Newspapers from Germany