AMPHIBIEN VERTRIEBEN
Bardieksweg-Anlieger sehen Ungleichbehandlung im Umgang mit Teichen
Am Friedhofsweg muss ein Grundstückseigentümer einen Teich wieder anlegen. Das Gewässer war bei Abbrucharbeiten zugeschüttet worden.
OLDENBURG – Misst die Stadt mit zweierlei Maß? Werden am Bardieksweg durch die Bebauung eines städtischen Grundstücks wertvolle mit Amphibien besetzte Biotope zerstört? Schaut die Stadtverwaltung auf der anderen Seite am Friedhofsweg ganz genau auf den Eigentümer eines Grundstücks und fordert ihn auf, einen zugeschütteten Teich wieder anzulegen?
Fakt ist, dass die Stadt gegen den Grundstückseigentümer aus Cloppenburg und das Abbruchunternehmen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet hat. Fakt ist auch, dass die Stadt am Bardieksweg einen Teich zugeschüttet hat und keinen neuen anlegt.
Aus Sicht von Sabrina Haferkamp misst die Stadt deshalb mit zweierlei Maß. Hinter ihrem Elternhaus befindet sich am Bardieksweg eine große Freifläche, auf der sich im Lauf der Jahre viele Amphibien ansiedelten – unterstützt von den Nachbarn, die kleine Teiche angelegt haben.
Einer der Teiche sei von Mitarbeitern der Stadtverwaltung zerstört worden, schreibt Haferkamp. Die Amphibien seien zum Teil zwar gefangen und umgesiedelt worden, doch fand Sabrina Haferkamp vor wenigen Tagen unter Brettern zahlreiche weitere Molche, die überwintern.
„Die Stadt hat das Grundstück bereits in die Vermarktung genommen, und das Unternehmen wird wohl in Kürze zur Tat schreiten und die natürliche sumpfige Bodensenke auffüllen“, befürchtet Haferkamp.
Aus Sicht der Stadt ist nicht zu erkennen, dass bei den Vorhaben Bardieksweg und Friedhofsweg mit zweierlei Maß gemessen wird. „Beim Bardieksweg hat die Untere Naturschutzbehörde der Stadt für die Beseitigung des Gewässers eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung Blick zurück: Anfang 2017 wurden am Bardieksweg die Amphibien eingesammelt und umgesiedelt. Die Fläche soll nun bebaut werden. Aktuell: Unter Brettern hat 9abrina Haferkamp diese Amphibien gefunden
erteilt, um den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes gerecht zu werden. Dieser artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist vollumfänglich nachgekommen worden, fachlich ist daran nichts zu beanstanden“, schreibt Stadtsprecher Stephan Onnen. Das Einsammeln und Umsiedeln der Amphibien habe ein Biologe vorgenommen. Erst danach sei der Teich verfüllt worden.
Am Friedhofsweg habe der Grundstückseigentümer ohne Wissen und Genehmigung des Fachdienstes für Naturschutz und technischen Umweltschutz ein Gewässer beseitigt,
das als Lebensraum für Amphibien – unter anderem auch für den Fadenmolch – bekannt war. Nachdem die Stadt erfahren habe, dass das Grundstück im Besitz eines neuen Eigentümers sei, habe ihn die Untere Naturschutzbehörde angeschrieben, um ihn auf die Existenz des Gewässers hinzuweisen. Nach eigener Auskunft habe der Mann dieses Schreiben aber nicht bekommen.
„Binnen eines Wochenendes hat der neue Grundstückseigentümer ohne Vorankündigung bzw. weitere Kontaktaufnahme zur Stadtverwaltung den umfangreichen Baumbestand abräumen
und das Gewässer beseitigen lassen“, teilt Onnen mit. Daraufhin habe die Untere Naturschutzbehörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und auf der Grundlage des Naturschutzrechts angeordnet, dass auf dem Grundstück ein neues Gewässer und Leiteinrichtungen für Amphibien angelegt werden müssen.
Diese Verfügung ist, soweit bis jetzt jahreszeitlich möglich, laut Onnen umgesetzt worden. Diese Anordnung war notwendig, da die Amphibien zum Zeitpunkt der Verfüllung nicht im Gewässer, sondern jahreszeitlich bedingt abgewandert waren. Wenn die Amphibien im Frühjahr zurückwandern, werden sie in das neu angelegte Gewässer geleitet. Eine Planung für die Bebauung des Grundstücks gebe es noch nicht; es muss gegebenenfalls ein Regenrückhaltebecken angelegt werden. Das jetzt angelegte Gewässer könne darin integriert werden.
Im Gegensatz zum Grundstück am Bardieksweg – Onnen: „Auf dem Grundstück war ein Erhalt des Gewässers nicht möglich.“