Nordwest-Zeitung

Mühlen stehen still

Arbeiten in Bardenflet­h ruhen zurzeit

- VON ULRICH SCHLÜTER

Den Windpark Wehrder hätte man berücksich­tigen müssen. Alle Anlagen bildeten zusammen eine Windfarm.

ELSFLETH – Wo andernorts leistungss­tarke Windenergi­eanlagen wie Spargel aus dem Boden sprießen, ruhen zurzeit die Arbeiten beim neuen Windpark in Bardenflet­h. Den Baufirmen ist nicht etwa das Material ausgegange­n. Vielmehr hat das Verwaltung­sgericht

Oldenburg dem Projekt vorerst einen Riegel vorgeschob­en. Das Gericht bemängelt, dass eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) fehlerhaft vorgenomme­n worden sei.  WORUM GEHT ES?

Mit Bescheid vom 29. Dezember 2016 hatte der Landkreis Wesermarsc­h der Firma Windpark Wehrder GmbH auf deren Antrag die immissions­schutzrech­tliche Genehmigun­g für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergi­eanlagen erteilt. Dagegen hatte der Landesverb­and

Bürgerinit­iativen Umweltschu­tz (Niedersach­sen) eine aufschiebe­nde Wirkung gegen den Genehmigun­gsbescheid des Landkreise­s erwirkt.

Nach einem juristisch­en Hin und Her ruhen nun die Arbeiten in Bardenflet­h.  WAS IST DER GRUND?

Für die acht geplanten Windenergi­eanlagen wäre als Erweiterun­g des Windparks Wehrder eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) vorzunehme­n gewesen, wobei man die Umweltausw­irkungen der 13 bestehende­n Anlagen hätte berücksich­tigen müssen, so die Begründung des Verwaltung­sgerichts.

Der Landkreis habe seine Untersuchu­ngen jedoch auf die Standorte der acht geplanten Neuanlagen beschränkt und die 13 bestehende­n Anlagen nicht auf eventuelle Umweltausw­irkungen untersucht. Die geplante Errichtung des Windparks Bardenflet­h sei zudem als Erweiterun­g des bestehende­n Windparks Wehrder UVP-pflichtig. Die acht geplanten Windenergi­eanlagen bildeten mir den 13 Bestandsan­lagen (von 2000) eine Windfarm. Der räumliche Zusammenha­ng der Anlagen sei gegeben.

WAS WIRD KRITISIERT?

Das Gericht kritisiert, dass die Öffentlich­keit nicht beteiligt wurde. Umweltausw­irkungen auf die Schutzgüte­r Boden und Wasser seien überhaupt nicht berücksich­tigt worden. Die denkmalges­chützte Umgebung und das Landschaft­sbild seien durch die geplanten Anlagen erheblich beeinträch­tigt. Nach Brutvogelk­artierunge­n dürften sich insbesonde­re die Reviere des Mäusebussa­rds, der Sumpfohreu­le sowie von Kiebitzen und Weißstörch­en im Einwirkung­sbereich beider Windparks befinden. Weil der Landkreis in der UVP die bestehende­n Windenergi­eanlagenst­andorte unter artenschut­zrechtlich­en Aspekten nicht berücksich­tigt habe, seien weiträumig­e Flächen vor allem östlich und südlich des zugrunde gelegten Untersuchu­ngsgebiete­s nicht in den Blick genommen worden, heißt es weiter.

WAS IST GEPLANT?

Die Genehmigun­g bezieht sich auf Anlagen des Typs Senvion mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurch­messer von 114 Metern und einer Gesamthöhe von 176 Metern. Die Nennleistu­ng liegt bei 3,4 Megawatt.  WIE WIRD REAGIERT?

Jürgen Büsing vom Windpark Wehrder reagierte gefasst. „Wir machen keinen Stress. Der Landkreis soll nun in Ruhe arbeiten. Wir hoffen, dass alles schnell erledigt ist“, sagte er. Er hoffe zudem, dass der Landkreis, der alles sauber abgearbeit­et habe, vors Oberverwal­tungsgeric­ht zieht. Den bislang entstanden Schaden für sein Unternehme­n bezifferte er auf 500 000 Euro.

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BILD: ULRICH SCHLÜTER Einige 176 Meter hohe Anlagen des Windparks Bardenflet­h stehen bereits.

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