Luft #nh#lten bis Dienst#g
Iundesverwaltungsgericht vertagt Entscheidung über 5ahrverbote
LEIPZIG – Die Luft ist klar an diesem Tag in Leipzig. Vor dem mächtigen Sitz des Bundesverwaltungsgerichts stehen Greenpeace-Demonstranten mit einem großen Trans parent: „Saubere Luft ist nicht verhandelbar.“Drinnen im riesigen, voll besetzten Verhand- lungssaal sitzt Jürgen Resch erwartungsfroh und lächelt in die Kameras – der „Schrecken“der Autoindustrie. Auf diesen Tag hat der Chef der Deutschen Umwelthilfe lange hingearbeitet. Das oberste Verwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag darüber, ob Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht zulässig sind. Es wird dann aber doch kein Tag des Triumphes für Resch – das Gericht vertagt sein Urteil auf den 27. Februar.
Die Entscheidung könnte massive Auswirkungen haben – und dürfte auch der künftigen Bundesregierung mächtig Dampf machen. Die Kernfrage lautet: Dürfen Städte Fahrverbote für schmutzige Diesel nach geltendem Recht eigenständig anordnen? Für viele Kommunen und die Autohersteller ist das ein Schreckensszenario.
Vier Stunden lang, länger als geplant, geht es mit Argumenten im Saal hin und her. Man spürt auch Emotionen. Remo Klinger, Anwalt der klagenden Deutschen Umwelthilfe (DUH), sagt, die Schadstoff-Grenzwerte müssten nun endlich eingehalten werden. „Es geht um die Gesundheit der Menschen, es geht um 12860 vorzeitige Todesfälle. Deswegen sollte es uns wert sein, dass wir klare Verhältnisse schaffen und eben schmutzige Dieselfahrzeuge aus den Städten heraushalten.“Erst einen Tag vorher gibt das Umweltbundesamt bekannt: Rund 6000 Menschen in Deutschland sterben laut einer Studie pro Jahr vorzeitig an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die von Stickoxiden ausgelöst werden. Diesel sind die Hauptursache. Zwar ist die Belastung zuletzt etwas gesunken. Immer noch aber werden die Grenzwerte in knapp 70 Städten überschritten.
Wie könnte das Gericht am kommenden Dienstag entscheiden? Da gehen die Meinungen auseinander. Resch ist nach dem Rechtsgespräch „deutlich optimistischer, denn der Senat hat doch relativ stark unsere Argumente aufgegriffen“. Vor allem habe das Gericht zum Ausdruck gebracht, „dass sich Deutschland blamieren würde mit dieser Rechtsposition vor dem Europäischen Gerichtshof“. Er ist überzeugt: „Die ,blaue Plakette‘ kommt natürlich.“
Anders klingt das naturgemäß bei Heinrich Bottermann, Staatssekretär im NRW-Umweltministerium: „Wir sind unserer Rechtsauffassung ein ganzes Stück näher gekommen.“
Egal, was das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag entscheidet – in Leipzig selbst sind keine Diesel-Fahrverbote zu befürchten. Die Messestadt hält die gesetzlichen Schadstoff-Grenzwerte ein.