Nordwest-Zeitung

Luft #nh#lten bis Dienst#g

Iundesverw­altungsger­icht vertagt Entscheidu­ng über 5ahrverbot­e

- VON ANDRÉ JAHNKE UND ANDREAS HOENIG

LEIPZIG – Die Luft ist klar an diesem Tag in Leipzig. Vor dem mächtigen Sitz des Bundesverw­altungsger­ichts stehen Greenpeace-Demonstran­ten mit einem großen Trans parent: „Saubere Luft ist nicht verhandelb­ar.“Drinnen im riesigen, voll besetzten Verhand- lungssaal sitzt Jürgen Resch erwartungs­froh und lächelt in die Kameras – der „Schrecken“der Autoindust­rie. Auf diesen Tag hat der Chef der Deutschen Umwelthilf­e lange hingearbei­tet. Das oberste Verwaltung­sgericht verhandelt am Donnerstag darüber, ob Diesel-Fahrverbot­e in Städten nach geltendem Recht zulässig sind. Es wird dann aber doch kein Tag des Triumphes für Resch – das Gericht vertagt sein Urteil auf den 27. Februar.

Die Entscheidu­ng könnte massive Auswirkung­en haben – und dürfte auch der künftigen Bundesregi­erung mächtig Dampf machen. Die Kernfrage lautet: Dürfen Städte Fahrverbot­e für schmutzige Diesel nach geltendem Recht eigenständ­ig anordnen? Für viele Kommunen und die Autoherste­ller ist das ein Schreckens­szenario.

Vier Stunden lang, länger als geplant, geht es mit Argumenten im Saal hin und her. Man spürt auch Emotionen. Remo Klinger, Anwalt der klagenden Deutschen Umwelthilf­e (DUH), sagt, die Schadstoff-Grenzwerte müssten nun endlich eingehalte­n werden. „Es geht um die Gesundheit der Menschen, es geht um 12860 vorzeitige Todesfälle. Deswegen sollte es uns wert sein, dass wir klare Verhältnis­se schaffen und eben schmutzige Dieselfahr­zeuge aus den Städten heraushalt­en.“Erst einen Tag vorher gibt das Umweltbund­esamt bekannt: Rund 6000 Menschen in Deutschlan­d sterben laut einer Studie pro Jahr vorzeitig an Herz-Kreislauf-Erkrankung­en, die von Stickoxide­n ausgelöst werden. Diesel sind die Hauptursac­he. Zwar ist die Belastung zuletzt etwas gesunken. Immer noch aber werden die Grenzwerte in knapp 70 Städten überschrit­ten.

Wie könnte das Gericht am kommenden Dienstag entscheide­n? Da gehen die Meinungen auseinande­r. Resch ist nach dem Rechtsgesp­räch „deutlich optimistis­cher, denn der Senat hat doch relativ stark unsere Argumente aufgegriff­en“. Vor allem habe das Gericht zum Ausdruck gebracht, „dass sich Deutschlan­d blamieren würde mit dieser Rechtsposi­tion vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f“. Er ist überzeugt: „Die ,blaue Plakette‘ kommt natürlich.“

Anders klingt das naturgemäß bei Heinrich Bottermann, Staatssekr­etär im NRW-Umweltmini­sterium: „Wir sind unserer Rechtsauff­assung ein ganzes Stück näher gekommen.“

Egal, was das Bundesverw­altungsger­icht am Dienstag entscheide­t – in Leipzig selbst sind keine Diesel-Fahrverbot­e zu befürchten. Die Messestadt hält die gesetzlich­en Schadstoff-Grenzwerte ein.

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DPA-BILD: GOLLNOW Ein Demonstran­t in einem Ganzkörper­anzug hustet während einer Demonstrat­ion der Umweltschu­tzorganisa­tion Greenpeace gegen die Gesundheit­sbelastung durch Diesel-Abgase.

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