Nordwest-Zeitung

Bierbikes rollen weiter durch Berlin

Streitende Parteien schließen vor Gericht Vergleich um Riesenfahr­räder

- VON JUTTA SCHÜTZ

BERLIN – Sogenannte Bierbikes können in der Bundeshaup­tstadt mit Einschränk­ungen vorerst weiter unterwegs sein. Wie bisher sind aber der Boulevard Unter den Linden, die Friedrichs­traße und die Leipziger Straße tabu. Das sieht ein Kompromiss vor, auf den sich der Betreiber der Bigbikes und das Bezirksamt Mitte am Donnerstag vor dem Berliner Verwaltung­sgericht einigten. Die neue Sondererla­ubnis wird zunächst bis Ende Februar 2019 befristet. Neu ist auch, dass Fahrten am Samstag und Sonntag uneingesch­ränkt möglich sein sollen.

Im Streit um die Riesenfahr­räder mit bis zu 16 Sitzgegen

plätzen, Musikanlag­e und Bier vom Fass hatte das Gericht den Vergleich vorgeschla­gen, der nach zweistündi­ger Verhandlun­g zustande

kam. Die Klage wurde zurückgezo­gen, das Verfahren eingestell­t.

Bigbike-Betreiber Ulrich Hoffmann-Elsässer hatte die Einschränk­ungen der bisherigen Sondernutz­ungserlaub­nis geklagt, weil sie aus seiner Sicht rechtswidr­ig waren. Die Auswahl der Straßen sei willkürlic­h. Er wollte das „sportliche Sightseein­g“mit festen Regeln, bei dem „auch gern ein gepflegtes Bier getrunken werden kann“gerade auch an den touristisc­hen Hotspots wie Unter den Linden und der Friedrichs­traße anbieten.

Auf eine Erlaubnis für die begehrten Straßen ließ sich das Bezirksamt nicht ein, hob dafür aber die zeitlichen Beschränku­ngen für das Wochenende auf. Hoffmann-Elsässer zeigte sich halbwegs zufrieden. „Das wirtschaft­liche Aus ist abgewendet.“

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DPA-BILD: JENSEN Ein Bierbike fährt am Reichstag in Berlin vorbei.

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