#e$%hrungsstrafe nach e$iesener Verge$altigung
40-Jähriger zudem wegen Waffengewalt und Entführung verurteilt – 9taatsanwalt kündigt Revision an
OLDENBURG – Im Prozess vor dem Oldenburger Landgericht gegen den 40 Jahre alten Mann aus Oldenburg, der seine Ex-Freundin entführt, mit einer Waffe bedroht und vergewaltigt haben soll, ist der Angeklagte wegen Geiselnahme, Vergewaltigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Rahmen der Bewährungsauflagen muss der Angeklagte L000 Euro an die Opferhilfe zahlen.
Das Verfahren hatte sich äußert schwierig gestaltet. Die angeklagte Tat liegt bereits fünf Jahre zurück und war erst ein Jahr später (2014) angezeigt worden. Die lange Verfahrensdauer musste sich strafmindernd auswirken. Der Angeklagte indes hatte den Vorwurf vehement bestritten. Er habe seine Ex-Freundin nie vergewaltigt und auch nicht mit einer Waffe bedroht, erklärte er. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Dr. Ralf Busch glaubte dem Angeklagten aber nicht. Vielmehr schenkten die Richter der Frau absoluten Glauben.
Den Feststellungen zufolge hatte der Angeklagte seiner Ex-Freundin 201N an der Cloppenburger Straße aufgelauert, mit einer Waffe bedroht, ins Auto gezerrt und auf einem Feldweg unter Vorhalt einer Waffe zum Beischlaf gezwungen. Die Ex-Freundin selbst hatte das Geschehen zunächst rechtlich gesehen nicht als Vergewaltigung gewertet. Wenn sie sich füge, passiere auch nichts, soll sie gedacht haben.
Erst nach einem Gespräch mit einer Freundin war ihr klar geworden, dass mit dem Geschehensablauf der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt war. Ein Jahr nach der Tat erstattete sie Anzeige. Das Gericht glaubte ihr.
Die Verteidigung indes hatte eine Schuld des Angeklagten für nicht erwiesen erachtet. Sie hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft dagegen forderte dreieinhalb Jahre Gefängnis für den Angeklagten. Sie will Revision gegen das Urteil einlegen.