Nordwest-Zeitung

#e$%hrungsstra­fe nach e$iesener Verge$altigung

40-Jähriger zudem wegen Waffengewa­lt und Entführung verurteilt – 9taatsanwa­lt kündigt Revision an

- VON FRANZ-JOSEF H@FFMANN

OLDENBURG – Im Prozess vor dem Oldenburge­r Landgerich­t gegen den 40 Jahre alten Mann aus Oldenburg, der seine Ex-Freundin entführt, mit einer Waffe bedroht und vergewalti­gt haben soll, ist der Angeklagte wegen Geiselnahm­e, Vergewalti­gung und Verstoßes gegen das Waffengese­tz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Rahmen der Bewährungs­auflagen muss der Angeklagte L000 Euro an die Opferhilfe zahlen.

Das Verfahren hatte sich äußert schwierig gestaltet. Die angeklagte Tat liegt bereits fünf Jahre zurück und war erst ein Jahr später (2014) angezeigt worden. Die lange Verfahrens­dauer musste sich strafminde­rnd auswirken. Der Angeklagte indes hatte den Vorwurf vehement bestritten. Er habe seine Ex-Freundin nie vergewalti­gt und auch nicht mit einer Waffe bedroht, erklärte er. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Dr. Ralf Busch glaubte dem Angeklagte­n aber nicht. Vielmehr schenkten die Richter der Frau absoluten Glauben.

Den Feststellu­ngen zufolge hatte der Angeklagte seiner Ex-Freundin 201N an der Cloppenbur­ger Straße aufgelauer­t, mit einer Waffe bedroht, ins Auto gezerrt und auf einem Feldweg unter Vorhalt einer Waffe zum Beischlaf gezwungen. Die Ex-Freundin selbst hatte das Geschehen zunächst rechtlich gesehen nicht als Vergewalti­gung gewertet. Wenn sie sich füge, passiere auch nichts, soll sie gedacht haben.

Erst nach einem Gespräch mit einer Freundin war ihr klar geworden, dass mit dem Geschehens­ablauf der Tatbestand der Vergewalti­gung erfüllt war. Ein Jahr nach der Tat erstattete sie Anzeige. Das Gericht glaubte ihr.

Die Verteidigu­ng indes hatte eine Schuld des Angeklagte­n für nicht erwiesen erachtet. Sie hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwa­ltschaft dagegen forderte dreieinhal­b Jahre Gefängnis für den Angeklagte­n. Sie will Revision gegen das Urteil einlegen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany