Ermittlungen wegen Steuerpanne
Erhebungen nur in Stichproben kontrolliert – Auch Oberbürgermeister in der Kritik
WILHELMSHAVEN/JWE – In der Wilhelmshavener Affäre um nicht eingezogene Vergnügungssteuern hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen einen städtischen Mitarbeiter eingeleitet. Auf Anfrage der Ð bestätigte eine Sprecherin der Anklagebehörde, dass aufgrund einer Strafanzeige der Stadt Wilhelmshaven gegen den Mitarbeiter ermittelt werde. Er soll seit 2014 mindestens drei Millionen Euro zu wenig an Vergnügungssteuer eingezogen haben.
Die Stadt Wilhelmshaven hat ihren eigenen Mitarbeiter wegen Verdachts auf Untreue angezeigt. Noch ist unklar, wie hoch der entstandene Schaden ist.
WILHELMSHAVEN – Neue Entwicklung im Fall der Wilhelmshavener Steuerpanne: Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue gegen einen Mitarbeiter. Die Stadt hatte ihn angezeigt.
Bei einer nachträglichen Überprüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt war aufgefallen, dass der für die Abrechnungen der Spielhallen zuständige Mitarbeiter offenbar seit 2014 mindestens drei Millionen Euro zu wenig an Vergnügungssteuer eingezogen hatte.
Dem unmittelbaren Vorgesetzten des langjährigen Mitarbeiters waren die unterlassenen Erhebungen über Jahre hinweg nicht aufgefallen. Auch Oberbürgermeister Andreas Wagner (CDU) hatte die Unregelmäßigkeiten nicht bemerkt, der für diesen Bereich der Verwaltung in besonderer Weise verantwortlich ist. Er übt in der Verwaltung in Personalunion auch das Amt des Finanzdezernenten sowie das des verantwortlichen Referatsleiters aus. Das Kontrollsystem für diesen Bereich bestand bisher aus Stichproben. Kritiker bemängeln, dass eine Überprüfung der Steuererhebungen der Spielhallenbranche durch Stichproben wie ein eigenes Glückspiel sei.
Ob es künftig genauere Überprüfungen der Steuererhebungen geben wird, ist in der Stadtverwaltung noch nicht geklärt. Die Pressestelle teilte dazu mit, dass die internen Kontrollmechanismen überprüft werden sollen. Das gehöre selbstverständlich zur Aufarbeitung des Vorgangs. Weiter hieß es: „Sollte eine Veränderung notwendig sein, werden wir sie veranlassen.“
Fragen nach der Verantwortung der Vorgesetzten des Sachbearbeiters wurden von der Stadt mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht beantwortet. Was die Höhe des entstandenen Schadens anbelangt, sei die Stadt bemüht, den Betrag möglichst klein zu halten.
Nachdem die „fehlerhafte bzw. verzögerte Sachbearbeitung“festgestellt worden sei, habe die Kämmerei „umgehend die Veranlagung der Steuerbescheide veranlasst“. Darüber hinaus stehe allerdings noch nicht abschließend fest, ob es überhaupt zu einem Schaden kommen werde. Sobald es hierzu belastbare Erkenntnisse gebe, werde man die politischen Gremien informieren, heißt es aus der Pressestelle des Rathauses.
Verwaltungsintern geht man allerdings davon aus, dass Forderungen in Höhe von 100 000 Euro inzwischen verjährt sind. Bei den jetzt angelaufenen Ermittlungen wird ebenfalls noch zu prüfen sein, ob die Unregelmäßigkeiten bereits vor dem Jahr 2014 begonnen haben.