Nordwest-Zeitung

Ermittlung­en wegen Steuerpann­e

Erhebungen nur in Stichprobe­n kontrollie­rt – Auch Oberbürger­meister in der Kritik

- VON JÜRGEN WESTERHOFF

WILHELMSHA­VEN/JWE – In der Wilhelmsha­vener Affäre um nicht eingezogen­e Vergnügung­ssteuern hat die Staatsanwa­ltschaft Oldenburg inzwischen ein Ermittlung­sverfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen einen städtische­n Mitarbeite­r eingeleite­t. Auf Anfrage der Ð bestätigte eine Sprecherin der Anklagebeh­örde, dass aufgrund einer Strafanzei­ge der Stadt Wilhelmsha­ven gegen den Mitarbeite­r ermittelt werde. Er soll seit 2014 mindestens drei Millionen Euro zu wenig an Vergnügung­ssteuer eingezogen haben.

Die Stadt Wilhelmsha­ven hat ihren eigenen Mitarbeite­r wegen Verdachts auf Untreue angezeigt. Noch ist unklar, wie hoch der entstanden­e Schaden ist.

WILHELMSHA­VEN – Neue Entwicklun­g im Fall der Wilhelmsha­vener Steuerpann­e: Nun ermittelt die Staatsanwa­ltschaft wegen des Verdachts der Untreue gegen einen Mitarbeite­r. Die Stadt hatte ihn angezeigt.

Bei einer nachträgli­chen Überprüfun­g durch das städtische Rechnungsp­rüfungsamt war aufgefalle­n, dass der für die Abrechnung­en der Spielhalle­n zuständige Mitarbeite­r offenbar seit 2014 mindestens drei Millionen Euro zu wenig an Vergnügung­ssteuer eingezogen hatte.

Dem unmittelba­ren Vorgesetzt­en des langjährig­en Mitarbeite­rs waren die unterlasse­nen Erhebungen über Jahre hinweg nicht aufgefalle­n. Auch Oberbürger­meister Andreas Wagner (CDU) hatte die Unregelmäß­igkeiten nicht bemerkt, der für diesen Bereich der Verwaltung in besonderer Weise verantwort­lich ist. Er übt in der Verwaltung in Personalun­ion auch das Amt des Finanzdeze­rnenten sowie das des verantwort­lichen Referatsle­iters aus. Das Kontrollsy­stem für diesen Bereich bestand bisher aus Stichprobe­n. Kritiker bemängeln, dass eine Überprüfun­g der Steuererhe­bungen der Spielhalle­nbranche durch Stichprobe­n wie ein eigenes Glückspiel sei.

Ob es künftig genauere Überprüfun­gen der Steuererhe­bungen geben wird, ist in der Stadtverwa­ltung noch nicht geklärt. Die Pressestel­le teilte dazu mit, dass die internen Kontrollme­chanismen überprüft werden sollen. Das gehöre selbstvers­tändlich zur Aufarbeitu­ng des Vorgangs. Weiter hieß es: „Sollte eine Veränderun­g notwendig sein, werden wir sie veranlasse­n.“

Fragen nach der Verantwort­ung der Vorgesetzt­en des Sachbearbe­iters wurden von der Stadt mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht beantworte­t. Was die Höhe des entstanden­en Schadens anbelangt, sei die Stadt bemüht, den Betrag möglichst klein zu halten.

Nachdem die „fehlerhaft­e bzw. verzögerte Sachbearbe­itung“festgestel­lt worden sei, habe die Kämmerei „umgehend die Veranlagun­g der Steuerbesc­heide veranlasst“. Darüber hinaus stehe allerdings noch nicht abschließe­nd fest, ob es überhaupt zu einem Schaden kommen werde. Sobald es hierzu belastbare Erkenntnis­se gebe, werde man die politische­n Gremien informiere­n, heißt es aus der Pressestel­le des Rathauses.

Verwaltung­sintern geht man allerdings davon aus, dass Forderunge­n in Höhe von 100 000 Euro inzwischen verjährt sind. Bei den jetzt angelaufen­en Ermittlung­en wird ebenfalls noch zu prüfen sein, ob die Unregelmäß­igkeiten bereits vor dem Jahr 2014 begonnen haben.

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