Nordwest-Zeitung

Machzug bleibt ausgesetzt

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KARLSRUHE/EPD – Die Aussetzung des Familienna­chzugs für Flüchtling­e mit eingeschrä­nktem Schutzstat­us bleibt vorerst weiter bestehen. Das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe hat in einem am Freitag veröffentl­ichten Beschluss den Antrag auf einstweili­ge Aufhebung der gesetzlich­en Bestimmung und zur Erteilung vorläufige­r Visa zum Familienna­chzug abgelehnt. (Az.: 2 BvR 1459/17)

Anerkannte Flüchtling­e nach der Genfer Flüchtling­skonventio­n können ihre Familie nach Deutschlan­d nachholen. Für Flüchtling­e mit sogenannte­m subsidiäre­n Schutz allerdings ist seit Inkrafttre­ten des „Asylpakets II“im März 2016 der Familienna­chzug ausgesetzt.

Im jetzt in Karlsruhe entschiede­nen Fall wollten drei aus Somalia stammende Mädchen im Alter von acht, 15 und 17 Jahren zu ihrer in Deutschlan­d geflohenen Mutter nachziehen. Derzeit leben die Kinder in Nairobi in Kenia. Die Mutter durfte als subsidiär Schutzbere­chtigte in Deutschlan­d bleiben. Damit galt jedoch für sie und ihre Kinder der gesetzlich­e Stopp des Familienna­chzugs.

Die Kinder beantragte­n beim Bundesverf­assungsger­icht, die Regelung auszusetze­n. Ihnen müssten vorläufig Visa zur Einreise nach Deutschlan­d erteilt werden. Die Trennung von ihrer Mutter stelle eine schwere Beeinträch­tigung des Kindeswohl­s dar.

STREITGESP­RÄCH, SEITE 9

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