Machzug bleibt ausgesetzt
KARLSRUHE/EPD – Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt vorerst weiter bestehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Antrag auf einstweilige Aufhebung der gesetzlichen Bestimmung und zur Erteilung vorläufiger Visa zum Familiennachzug abgelehnt. (Az.: 2 BvR 1459/17)
Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention können ihre Familie nach Deutschland nachholen. Für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz allerdings ist seit Inkrafttreten des „Asylpakets II“im März 2016 der Familiennachzug ausgesetzt.
Im jetzt in Karlsruhe entschiedenen Fall wollten drei aus Somalia stammende Mädchen im Alter von acht, 15 und 17 Jahren zu ihrer in Deutschland geflohenen Mutter nachziehen. Derzeit leben die Kinder in Nairobi in Kenia. Die Mutter durfte als subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland bleiben. Damit galt jedoch für sie und ihre Kinder der gesetzliche Stopp des Familiennachzugs.
Die Kinder beantragten beim Bundesverfassungsgericht, die Regelung auszusetzen. Ihnen müssten vorläufig Visa zur Einreise nach Deutschland erteilt werden. Die Trennung von ihrer Mutter stelle eine schwere Beeinträchtigung des Kindeswohls dar.
STREITGESPRÄCH, SEITE 9