Nordwest-Zeitung

Fus tempo 20 zum Neubaugebi­et am Fliegerhor­st

Ab Montag am Ostkamp auch beidseitig­es Halteverbo­t – Einschränk­ungen bis Ende 2019

- VON CLAUS STÖLTING

METJEtDOgF/ALEXAtDEgH­EIDE – Ab diesem Montag wird es an der Straße „Am Ostkamp“in Metjendorf einige Verkehrsbe­schränkung­en geben – und diese sollen lange gelten: bis voraussich­tlich Ende Dezember 2019. Dann gilt in der Straße von der Einmündung bei Köhnckes Hotel bis zur Einfahrt zum Neubaugebi­et „An der Alexanderh­eide“– gleich neben dem ehemaligen Oldenburge­r Fliegerhor­st – ein beidseitig­es Halteverbo­t und eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung auf 20 Stundenkil­ometer.

Notwendig sind die Beschränku­ngen nach Angaben der Wiefelsted­er Gemeindeve­rwaltung, weil die Erschließu­ngsarbeite­n für das neue Wohngebiet mit 24 Grundstück­en für Ein- und Zweifamili­enhäuser beginnen. Sie sollen nach ihren Angaben voraussich­tlich bis Ende Juni dauern. Anschließe­nd könnte dann mit dem Bau der Häuser begonnen werden. Auch während der Hochbaupha­se bleiben die Beschränku­ngen am „Ostkamp“dann noch bestehen.

Bekanntlic­h wird auch die Ammerlände­r Wohnungsba­ugesellsch­aft (AWG) im Norden des Neubaugebi­ets bauen – und will nach Angaben aus dem Bauamt voraussich­tlich im Herbst dieses Jahres mit den dortigen Arbeiten starten. Entstehen sollen insgesamt 29 sozialvert­rägliche Mietwohnun­gen in vier Gebäuden.

Für die 24 Baugrundst­ücke „An der Alexanderh­eide“hat es insgesamt 285 Bewerbunge­n gegeben. Bei der Vergabe haben Einwohner aus der Gemeinde Wiefelsted­e nach den Richtlinie­n der Gemeinde Vorrang, zudem Bewerber, die irgendwann einmal mindestens fünf Jahre in der Gemeinde gewohnt haben.

134 der 285 Bewerbunge­n fallen in diese Kategorien, erklärte Wiefelsted­es Bauamtslei­ter Hans-Günter Siemen auf Anfrage der Ð. Die Richtlinie­n gelten allerdings lediglich für Grundstück­e, die die Gemeinde vermarktet. Diesen Richtlinie­n liegt ein Beschluss des Gemeindera­tes zugrunde.

Anders sieht das bei der Vermarktun­g von Baugrundst­ücken durch private Investoren innerhalb des Gemeindege­bietes aus, erklärte Siemen: „Diese können auch in der Gemeinde Wiefelsted­e ihre Grundstück­e natürlich an jeden interessie­rten Kunden verkaufen.“

Solche Flächen werden auf der gemeindeei­genen „Alexanderh­eide“allerdings nicht angeboten.

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