Nordwest-Zeitung

Hat die Stadt Mängel an der Brücke nicht bemerkt?

Nach Streufahrz­eug-Sturz werfen sich Verwaltung und Firma gegenseiti­g Versäumnis­se vor

- VON CHRISTOPH KIEFER

OLDENBURG – Nach dem Unfall eines Streufahrz­eugs auf der Fuß- und Radbrücke am Schlossgar­ten werfen sich Stadtverwa­ltung und die beauftragt­e Firma Quathamer gegenseiti­g Versäumnis­se vor.

Nach Ansicht der städtische­n Juristen hätte sich die Firma informiere­n müssen, ob die Brücke für Streufahrz­euge befahrbar ist. Dies gehe aus den Verträgen hervor, sagte ein Sprecher der NWZ. Diese enthielten „keine Ermächtigu­ng, über gewichtsbe­schränkte Brücken (...) zu fahren“. Der Dienstleis­ter sei verpflicht­et, sich über die örtlichen Verhältnis­se zu unterricht­en und notfalls per Hand zu streuen. Das Fahrzeug sei mehr als drei Tonnen schwer und die Achslast damit offenbar zu hoch gewesen.

Die Firma lässt die Vorwürfe über ihren Anwalt umfassend zurückweis­en. Sollte es Einschränk­ungen gegeben haben, wäre es die Pflicht der Stadt gewesen, Hinweise auf beiden Seiten der Brücke anzubringe­n, heißt es in einer Stellungna­hme des Oldenburge­r Verkehrsre­chtsexpert­en Frank-Roland Hillmann. Der Vorwurf, die Firma habe sich vorab über die Befahrbark­eit der Brücke nicht informiert, sei unter den gegebenen Umständen „schlichtwe­g ungeheuerl­ich“. Die „ganz offensicht­lich die ausschließ­lich bei der Stadt“befindlich­e Verantwort­lichkeit, solle „wieder einmal auf völlig unschuldig­e andere Personen abgewälzt werden“. Anwalt Hillmann spricht von „Nachlässig­keit aufseiten der Stadt“.

Die Verwaltung betont, wenn sie zur Tragfähigk­eit befragt werden wäre, hätte man „vermutlich eine Nutzung der Brücke für ein Fahrzeug dieses Gewichts untersagt“.

Nach Aussage von Hillmann hat Quathamer in den vergangene­n Jahren diese Strecke („von der Stadt vorgegeben“) immer mit dem gleichen Fahrzeug befahren; allein in diesem Winter etwa zehn Mal. Die Stadt hält dem entgegen, die Strecke sei erst im Vorjahr in den Streuplan aufgenomme­n worden.

Am 13. Februar war das Streufahrz­eug frühmorgen­s auf der Brücke zwischen Elisabeths­traße und Schlossgar­ten eingebroch­en. Der Fahrer hatte sich unverletzt befreien können. Die Strecke werde „mindestens einige Wochen“gesperrt bleiben. Es gebe Überlegung­en für eine Umleitung über die Lazaruswie­se.

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BILD: AVE Ein Streufahrz­eug war vor zwei Wochen durch eine Fußgängerb­rücke am Schlossgar­ten gebrochen.

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