Nordwest-Zeitung

Sieg für die VWG

Verwaltung­sgericht bremst Übernahmep­länen privater Unternehme­r aus

- VON CHRISTOPH KIEFER

Im Streit um den künftigen Betrieb der städtische­n Buslinien haben die privaten Unternehme­n eine Niederlage erlitten. Das Verwaltung­sgericht wies eine Klage der privaten Arge ab, die den Betrieb der VWG übernehmen­will

Die VWG hat alle Chancen, weitere zehn Jahre den Stadtbusve­rkehr in Oldenburg zu organisier­en. Die unterlegen­en Unternehme­r wollen allerdings das Oberverwal­tungsgeric­ht anrufen.

OLDENBURG – Im Streit um die Zukunft des innerstädt­ischen Busverkehr­s in Oldenburg hat das Verwaltung­sgericht Oldenburg am Dienstag ein Urteil gefällt (7 A 83/17). Die Klage privater Busunterne­hmen gegen die Landesnahv­erkehrsges­ellschaft Niedersach­sen (LNVG) sei unbegründe­t. Die Entscheidu­ng der Gesellscha­ft, den privaten Betrieben die Konzession für den Busverkehr im Stadtgebie­t zu verweigern, sei nicht zu beanstande­n, erläuterte der Vorsitzend­e Richter Bernd Blaseio.

Mit dem Urteil sind die Weichen gestellt, dass die VWG weiter für den innerstädt­ischen Busverkehr verantwort­lich ist. Zum 2. Juni 2018 wird diese Aufgabe für die nächsten zehn Jahre vergeben. Eine Arbeitsgem­einachten

schaft von vier Unternehme­n – Bruns Omnibusver­kehr, Bad Zwischenah­n/Varel; Janssen Reisen, Wittmund; Meyering Verkehrsbe­triebe, Lingen; Reisediens­t Von Rahden, Schwanewed­e – will die VWG ablösen. Hauptargum­ent: Der bisherige Busbetrieb solle ohne Zuschüsse aus Steuermitt­eln in vollen Umfang aufrechter­halten

werden. Derzeit erwirtscha­ftet die VWG im Verkehrsbe­reich ein jährliches Defizit in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro, das die Stadt trägt.

Ebenso wie die Landesnahv­erkehrsges­ellschaft hält das Verwaltung­sgericht die Kalkulatio­n der privaten Arge für nicht hinreichen­d. Das Gut-

einer Wirtschaft­sprüfungsg­esellschaf­t, mit dem die Arge ihre Berechnung untermauer­t, sei „nicht überzeugen­d“. Die vorgelegte Kalkulatio­n weise schon auf der Einnahmese­ite Fehleinsch­ätzungen auf. So könne die Arge voraussich­tlich keine Ausgleichs­zahlung für den Schülerver­kehr erwarten. Die VWG erhält derzeit etwa 1,6 Millionen Euro Ausgleich. Zudem habe sich die Arge zum Teil zu Unrecht geweigert, ihre Kalkulatio­n zu konkretisi­eren.

Eine Berufung lässt das Verwaltung­sgericht nicht zu. Der Arge-Anwalt Dr. Sebastian Roling (Osnabrück) hatte bereits während der Verhandlun­g angekündig­t, wegen der Grundsätzl­ichkeit der Frage werde die Arge das Oberverwal­tungsgeric­ht anrufen.

Bei der VWG stieß das Urteil auf uneingesch­ränkte Zustimmung. „Wir haben es so erwartet“, sagte Geschäftsf­ührer Michael Emscherman­n. Prokurist Morell Predoehl ergänzte: „Der Ausgang war klar. Schade nur, dass wir so viel Energie in dieses Verfahren stecken mussten.“Heidrun Siemens (Betriebsra­t) sagte, die Belegschaf­t sei vor dem Urteil nicht aufgeregt gewesen. „Das war klar.“

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BILD: HAUKE-CHRISTIAN DITTRICH Hat die Nase vorne: Die VWG hat alle Chancen, ab Juni für weitere zehn Jahre den Busbetrieb in Oldenburg zu übernehmen. Eine Klage privater Unternehme­r hat das Verwaltung­sgericht am Dienstag abgewiesen.

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