Sieg für die VWG
Verwaltungsgericht bremst Übernahmeplänen privater Unternehmer aus
Im Streit um den künftigen Betrieb der städtischen Buslinien haben die privaten Unternehmen eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht wies eine Klage der privaten Arge ab, die den Betrieb der VWG übernehmenwill
Die VWG hat alle Chancen, weitere zehn Jahre den Stadtbusverkehr in Oldenburg zu organisieren. Die unterlegenen Unternehmer wollen allerdings das Oberverwaltungsgericht anrufen.
OLDENBURG – Im Streit um die Zukunft des innerstädtischen Busverkehrs in Oldenburg hat das Verwaltungsgericht Oldenburg am Dienstag ein Urteil gefällt (7 A 83/17). Die Klage privater Busunternehmen gegen die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) sei unbegründet. Die Entscheidung der Gesellschaft, den privaten Betrieben die Konzession für den Busverkehr im Stadtgebiet zu verweigern, sei nicht zu beanstanden, erläuterte der Vorsitzende Richter Bernd Blaseio.
Mit dem Urteil sind die Weichen gestellt, dass die VWG weiter für den innerstädtischen Busverkehr verantwortlich ist. Zum 2. Juni 2018 wird diese Aufgabe für die nächsten zehn Jahre vergeben. Eine Arbeitsgemeinachten
schaft von vier Unternehmen – Bruns Omnibusverkehr, Bad Zwischenahn/Varel; Janssen Reisen, Wittmund; Meyering Verkehrsbetriebe, Lingen; Reisedienst Von Rahden, Schwanewede – will die VWG ablösen. Hauptargument: Der bisherige Busbetrieb solle ohne Zuschüsse aus Steuermitteln in vollen Umfang aufrechterhalten
werden. Derzeit erwirtschaftet die VWG im Verkehrsbereich ein jährliches Defizit in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro, das die Stadt trägt.
Ebenso wie die Landesnahverkehrsgesellschaft hält das Verwaltungsgericht die Kalkulation der privaten Arge für nicht hinreichend. Das Gut-
einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit dem die Arge ihre Berechnung untermauert, sei „nicht überzeugend“. Die vorgelegte Kalkulation weise schon auf der Einnahmeseite Fehleinschätzungen auf. So könne die Arge voraussichtlich keine Ausgleichszahlung für den Schülerverkehr erwarten. Die VWG erhält derzeit etwa 1,6 Millionen Euro Ausgleich. Zudem habe sich die Arge zum Teil zu Unrecht geweigert, ihre Kalkulation zu konkretisieren.
Eine Berufung lässt das Verwaltungsgericht nicht zu. Der Arge-Anwalt Dr. Sebastian Roling (Osnabrück) hatte bereits während der Verhandlung angekündigt, wegen der Grundsätzlichkeit der Frage werde die Arge das Oberverwaltungsgericht anrufen.
Bei der VWG stieß das Urteil auf uneingeschränkte Zustimmung. „Wir haben es so erwartet“, sagte Geschäftsführer Michael Emschermann. Prokurist Morell Predoehl ergänzte: „Der Ausgang war klar. Schade nur, dass wir so viel Energie in dieses Verfahren stecken mussten.“Heidrun Siemens (Betriebsrat) sagte, die Belegschaft sei vor dem Urteil nicht aufgeregt gewesen. „Das war klar.“