Nordwest-Zeitung

Ohrfeige für Ministerin Wanka

Karlsruhe sieht Verletzung des Grundgeset­zes

- VON SÖNKE MÖHL UND ANNE-BÉATRICE CLASMANN

KARLSRUHE/BERLIN – Bundesmini­ster dürfen sich im Wettbewerb der Parteien nicht auf die Autorität ihres Amtes oder die Ausstattun­g ihres Ministeriu­ms stützen. Das hat das Bundesverf­assungsger­icht am Dienstag in einem von der AfD angestreng­ten Verfahren gegen Bundesbild­ungsminist­erin Johanna Wanka entschiede­n. Die Karlsruher Richter bescheinig­ten der CDU-Politikeri­n, gegen das Grundgeset­z verstoßen zu haben (2 BvE 1/16).

Wanka hatte am 4. November 2015 auf der Homepage des Ministeriu­ms eine Pressemitt­eilung veröffentl­icht, in der sie eine „Rote Karte“für die AfD forderte. Damit reagierte sie damals auf einen Demonstrat­ionsaufruf der

Partei. Der AfD-Protest stand unter dem Motto „Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen!“.

Die Forderung nach einer „Roten Karte“für die AfD verletze das Recht auf Chancengle­ichheit nach Artikel 21 des Grundgeset­zes, urteilte das höchste deutsche Gericht. Die Bundesregi­erung dürfe sich zwar gegen Vorwürfe wehren, sagte der Präsident des Bundesverf­assungsger­ichts, Andreas Voßkuhle. Allerdings müsse sie dabei sachlich bleiben. Das Gebot der staatliche­n Neutralitä­t gelte auch außerhalb von Wahlkampfz­eiten.

Die AfD nahm das Urteil mit Genugtuung auf. Parteichef Alexander Gauland sagte: „Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe.“Das Urteil sollte auch anderen Regierungs­mitglieder­n eine Lehre sein, warnte Co-Chef Jörg Meuthen. Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) hatte kürzlich in einem Interview gesagt, er sehe Teile der AfD „auf dem Weg, ein Fall für den Verfassung­sschutz zu werden“.

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DPA-BILD: PEDERSEN Forschungs­ministerin Johanna Wanka (CDU) wurde abgewatsch­t.

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