Ohrfeige für Ministerin Wanka
Karlsruhe sieht Verletzung des Grundgesetzes
KARLSRUHE/BERLIN – Bundesminister dürfen sich im Wettbewerb der Parteien nicht auf die Autorität ihres Amtes oder die Ausstattung ihres Ministeriums stützen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in einem von der AfD angestrengten Verfahren gegen Bundesbildungsministerin Johanna Wanka entschieden. Die Karlsruher Richter bescheinigten der CDU-Politikerin, gegen das Grundgesetz verstoßen zu haben (2 BvE 1/16).
Wanka hatte am 4. November 2015 auf der Homepage des Ministeriums eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie eine „Rote Karte“für die AfD forderte. Damit reagierte sie damals auf einen Demonstrationsaufruf der
Partei. Der AfD-Protest stand unter dem Motto „Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen!“.
Die Forderung nach einer „Roten Karte“für die AfD verletze das Recht auf Chancengleichheit nach Artikel 21 des Grundgesetzes, urteilte das höchste deutsche Gericht. Die Bundesregierung dürfe sich zwar gegen Vorwürfe wehren, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Allerdings müsse sie dabei sachlich bleiben. Das Gebot der staatlichen Neutralität gelte auch außerhalb von Wahlkampfzeiten.
Die AfD nahm das Urteil mit Genugtuung auf. Parteichef Alexander Gauland sagte: „Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe.“Das Urteil sollte auch anderen Regierungsmitgliedern eine Lehre sein, warnte Co-Chef Jörg Meuthen. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte kürzlich in einem Interview gesagt, er sehe Teile der AfD „auf dem Weg, ein Fall für den Verfassungsschutz zu werden“.