Missbrauchsprozess ohne Öffentlichkeit
Stief9ater 9or Gericht – Mädchen :ar zu Beginn der angeklagten Taten erst acht ;ahre alt
BAD ZWISCHENAHN/OLDENBURG FHJ – Dieser Fall hat für viel Aufsehen im Ammerland gesorgt: Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Oldenburg muss sich seit vergangener Woche ein 35-Jähriger wegen sexuellem Missbrauch verantworten. Der Mann soll zwischen 2012 und 2015 in Bad Zwischenahn seine Stieftochter mehrfach schwerst sexuell missbraucht haben.
Das Kind habe sich laut Anklage dann in der Schule offenbart. Das Jugendamt wurde eingeschaltet und brachte das Kind in einer Pflegefamilie unter. Zu Beginn der angeklagten Übergriffe war das Mädchen erst acht Jahre alt. Da der Stiefvater sich vor Gericht bisher nicht zu den Vorwürfen äußern wollte, muss das Mädchen nun aussagen. Am zweiten Verhandlungstag, am Dienstag, wurde deshalb entschieden, die Nffentlichkeit vom Verfahren bis zur geplanten Urteilsverkündung am 9. März komplett auszuschließen.
Es würden nunmehr Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich der minderjährigen Nebenklägerin und des Angeklagten besprochen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen ( der Beteiligten verletzen würden, begründete der Vorsitzende Richter Dr. Dirk Reuter den Beschluss. Am ersten Verhandlungstag vor einer Woche war die Nffentlichkeit noch zugelassen gewesen. Der Angeklagte hatte von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Aussage zu verweigern.
Und die Mutter des Kindes, die als Zeugin aussagte, konnte wenig darüber berichten, wie es ihrer Tochter heute geht. Das Mädchen ist in einer Pflegefamilie untergebracht worden, der Kontakt zur Mutter ist nur noch spärlich.
Früher habe sich ihre Tochter zum Angeklagten hingezogen gefühlt, hatte die 30-Jährige erklärt. Ihre Tochter habe auch schon immer damit geliebäugelt, in einer Pflegefamilie untergebracht zu werden. Andere Mädchen aus Pflegefamilien hätten darüber berichtet, dass dort an den Wochenenden immer etwas Schönes gemacht werde, so die Zeugin.
Da das Kind in eine Pflegefamilie kam und der Stiefvater die Familie verlassen musste, sei auch eine mutmaßliche Gefährdung des Mädchens nicht mehr gegeben. Unter anderem deswegen musste der 35-Jährige auch nicht in Untersuchungshaft.
Die Haftgründe der Fluchtoder Verdunkelungsgefahr seien nicht gegeben. Der Angeklagte lebe unter anderem in einem gefestigten sozialen Umfeld. Allein eine mögliche hohe Straferwartung rechtfertige keine Untersuchungshaft, hieß es. So ist der 35-Jährige nach wie vor ein freier Mann. Er darf sich frei bewegen und auch nach Rumänien reisen und dort seine Verwandten besuchen.