Nordwest-Zeitung

Missbrauch­sprozess ohne Öffentlich­keit

Stief9ater 9or Gericht – Mädchen :ar zu Beginn der angeklagte­n Taten erst acht ;ahre alt

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BAD ZWISCHENAH­N/OLDENBURG FHJ – Dieser Fall hat für viel Aufsehen im Ammerland gesorgt: Vor der Jugendschu­tzkammer des Landgerich­ts Oldenburg muss sich seit vergangene­r Woche ein 35-Jähriger wegen sexuellem Missbrauch verantwort­en. Der Mann soll zwischen 2012 und 2015 in Bad Zwischenah­n seine Stieftocht­er mehrfach schwerst sexuell missbrauch­t haben.

Das Kind habe sich laut Anklage dann in der Schule offenbart. Das Jugendamt wurde eingeschal­tet und brachte das Kind in einer Pflegefami­lie unter. Zu Beginn der angeklagte­n Übergriffe war das Mädchen erst acht Jahre alt. Da der Stiefvater sich vor Gericht bisher nicht zu den Vorwürfen äußern wollte, muss das Mädchen nun aussagen. Am zweiten Verhandlun­gstag, am Dienstag, wurde deshalb entschiede­n, die Nffentlich­keit vom Verfahren bis zur geplanten Urteilsver­kündung am 9. März komplett auszuschli­eßen.

Es würden nunmehr Umstände aus dem persönlich­en Lebensbere­ich der minderjähr­igen Nebenkläge­rin und des Angeklagte­n besprochen, deren öffentlich­e Erörterung schutzwürd­ige Interessen ( der Beteiligte­n verletzen würden, begründete der Vorsitzend­e Richter Dr. Dirk Reuter den Beschluss. Am ersten Verhandlun­gstag vor einer Woche war die Nffentlich­keit noch zugelassen gewesen. Der Angeklagte hatte von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Aussage zu verweigern.

Und die Mutter des Kindes, die als Zeugin aussagte, konnte wenig darüber berichten, wie es ihrer Tochter heute geht. Das Mädchen ist in einer Pflegefami­lie untergebra­cht worden, der Kontakt zur Mutter ist nur noch spärlich.

Früher habe sich ihre Tochter zum Angeklagte­n hingezogen gefühlt, hatte die 30-Jährige erklärt. Ihre Tochter habe auch schon immer damit geliebäuge­lt, in einer Pflegefami­lie untergebra­cht zu werden. Andere Mädchen aus Pflegefami­lien hätten darüber berichtet, dass dort an den Wochenende­n immer etwas Schönes gemacht werde, so die Zeugin.

Da das Kind in eine Pflegefami­lie kam und der Stiefvater die Familie verlassen musste, sei auch eine mutmaßlich­e Gefährdung des Mädchens nicht mehr gegeben. Unter anderem deswegen musste der 35-Jährige auch nicht in Untersuchu­ngshaft.

Die Haftgründe der Fluchtoder Verdunkelu­ngsgefahr seien nicht gegeben. Der Angeklagte lebe unter anderem in einem gefestigte­n sozialen Umfeld. Allein eine mögliche hohe Straferwar­tung rechtferti­ge keine Untersuchu­ngshaft, hieß es. So ist der 35-Jährige nach wie vor ein freier Mann. Er darf sich frei bewegen und auch nach Rumänien reisen und dort seine Verwandten besuchen.

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