Nordwest-Zeitung

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Bezirksvor­sitzender vermisst Sinnhaftig­keit: Muss auch von Nicht-Christen verstanden werden

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Im Mai kommt das MagierDuo „Ehrlich Brothers“nach Oldenburg. Zu einer der Shows wollen die Künstler drei Kinder- und Jugendgrup­pen einladen. Die Tickets gibt es über einen Videowettb­ewerb zu gewinnen

OLDENBURG/SC – Eine kirchliche Gemeinscha­ft, die etwas gegen einen kirchliche­n Feiertag einzuwende­n hat, mutet auf den ersten Blick bemerkensw­ert an. In die aktuelle Diskussion um den Reformatio­nstag, 31. Oktober, als gesetzlich­en Feiertag in Niedersach­sen mischt sich der Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) ein. „Wir fragen uns, ob es in der Findung eines geeigneten Feiertags um Inhalte geht oder um die Realisieru­ng eines zusätzlich­en freien Tages“, fragt Georg Konen, Vorsitzend­er der Bezirksgem­einschaft Oldenburg.

Feiertage seien nur dann vermittelb­ar, „wenn Sinn und Zweck eines solchen Tages von einer breiten Masse gesehen, verstanden und entspreche­nd gefeiert wird. Kirchliche Feiertage müssen auch von Nicht-Christen in ihren Sinnhaftig­keit verstanden werden“, meint Konen. Der Sozialverb­and KKV wurde 1877 als Katholisch Kaufmännis­cher Verein gegründet und wendet sich heute an christlich­e Fachkräfte aus Wirtschaft und Verwaltung.

In norddeutsc­hen Bundesländ­ern wird derzeit eine Debatte geführt, ob – quasi als Kompensati­on des Feiertagsü­berhangs im Süden – ein neuer gesetzlich­er Feiertag bestimmt werden soll. Viele halten den Reformatio­nstag für angebracht, andere machen sich für einen weltlichen Hintergrun­d stark.

„Es bedarf einer gewissen Bereitscha­ft der überwiegen­den Mehrheit, diese Inhalte an diesem Tag kirchlich im Rahmen von Gottesdien­sten zu feiern“, so Konen, der spekuliert, dass es heutzutage auch mancher katholisch­er Feiertag wie Allerheili­gen oder Fronleichn­am schwer hätte, diesen Anforderun­gen gerecht zu werden.

Vielleicht wäre es einfacher, einen staatliche­n Feiertag auf breiter Basis zu begehen,zumBeispie­lder23.Mai. An diesem Tag im Jahr 1949 trat die Verfassung der Bundesrepu­blik Deutschlan­d, das Grundgeset­z, in Kraft. Ansonsten bliebe die Lösung, statt eines Feiertages einen „Niedersach­sen-Tag“als freien Tag einzuführe­n, regt der KKV-Vorsitzend­e an.

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