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Bezirksvorsitzender vermisst Sinnhaftigkeit: Muss auch von Nicht-Christen verstanden werden
Im Mai kommt das MagierDuo „Ehrlich Brothers“nach Oldenburg. Zu einer der Shows wollen die Künstler drei Kinder- und Jugendgruppen einladen. Die Tickets gibt es über einen Videowettbewerb zu gewinnen
OLDENBURG/SC – Eine kirchliche Gemeinschaft, die etwas gegen einen kirchlichen Feiertag einzuwenden hat, mutet auf den ersten Blick bemerkenswert an. In die aktuelle Diskussion um den Reformationstag, 31. Oktober, als gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen mischt sich der Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) ein. „Wir fragen uns, ob es in der Findung eines geeigneten Feiertags um Inhalte geht oder um die Realisierung eines zusätzlichen freien Tages“, fragt Georg Konen, Vorsitzender der Bezirksgemeinschaft Oldenburg.
Feiertage seien nur dann vermittelbar, „wenn Sinn und Zweck eines solchen Tages von einer breiten Masse gesehen, verstanden und entsprechend gefeiert wird. Kirchliche Feiertage müssen auch von Nicht-Christen in ihren Sinnhaftigkeit verstanden werden“, meint Konen. Der Sozialverband KKV wurde 1877 als Katholisch Kaufmännischer Verein gegründet und wendet sich heute an christliche Fachkräfte aus Wirtschaft und Verwaltung.
In norddeutschen Bundesländern wird derzeit eine Debatte geführt, ob – quasi als Kompensation des Feiertagsüberhangs im Süden – ein neuer gesetzlicher Feiertag bestimmt werden soll. Viele halten den Reformationstag für angebracht, andere machen sich für einen weltlichen Hintergrund stark.
„Es bedarf einer gewissen Bereitschaft der überwiegenden Mehrheit, diese Inhalte an diesem Tag kirchlich im Rahmen von Gottesdiensten zu feiern“, so Konen, der spekuliert, dass es heutzutage auch mancher katholischer Feiertag wie Allerheiligen oder Fronleichnam schwer hätte, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Vielleicht wäre es einfacher, einen staatlichen Feiertag auf breiter Basis zu begehen,zumBeispielder23.Mai. An diesem Tag im Jahr 1949 trat die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, in Kraft. Ansonsten bliebe die Lösung, statt eines Feiertages einen „Niedersachsen-Tag“als freien Tag einzuführen, regt der KKV-Vorsitzende an.