Fragen zur Messstation
Wo dürfen Kontrollcontainer stehen? – Beschwerden in München
Ein Fall aus München wirft die Frage auf, ob der Messcontainer für die Luftwerte am Heiligengeistwall in Oldenburg an der falschen Stelle steht. Es gibt nämlich klare Vorgaben zu Abständen, zum Beispiel zu Kreuzungen . . . . . . . . . . . .
Die Ergebnisse hängen wesentlich vom Standort der Messstation ab – deshalb gibt es genaue Vorschriften, wo die Container stehen dürfen. In Oldenburg seien die Vorgaben eingehalten, betont das Umweltministerium.
OLDENBURG – 48 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft – die Verschmutzung lag am Heiligengeistwall auch im Monat Februar wieder über dem Grenzwert von 40 µg/m3. Im Monat Januar sah es geringfügig besser aus: 44 µg/m3 betrug der Mittelwert, den das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) im Auftrag des Umweltministeriums gemessen hat.
Die anhaltende Überschreitung der kritischen Marke hat in Oldenburg eine heftige Debatte über die Konsequenzen für den Straßenverkehr ausgelöst. Doch wie belastbar sind die Messwerte für die Luftqualität? Welche Vorgaben gibt es für die Messungen?
Die Wahl des Standortes für die Messstellen hat entscheidenden Einfluss auf die Ergebnisse. Deshalb schreibt der Gesetzgeber Kriterien vor. Und die würden nicht überall eingehalten, berichtet der „Merkur“am Mittwoch.
Die Tageszeitung in München hat Schadstoff-Messstellen im Stadtgebiet untersucht. Fazit: An einem der Standorte steht die Messstation an einer stark befahrenen Kreuzung. Vorgeschrieben ist aber ein Abstand von 25 Metern.
EU-Vorgaben verschärft?
Bei der Luftzirkulation, die rund um die Messstellen möglich sein muss, hat der Bundesgesetzgeber nach Einschätzung des „Merkur“die ursprünglichen Brüsseler Vor- gaben verschärft. Brüssel sehe vor, dass mindestens ein 20Grad-Radius von Bebauung frei bleibe, so dass sich die Luft weniger leicht staut. Die Immissionsschutzverordnung des Bundes hingegen sehe nur einen 180-Grad-Radius vor. Ergebnis: Die Schadstoffbelastung steigt.
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Gibt es Abweichungen auch in Oldenburg? Der Messpunkt am Heiligengeistwall halte die Vorgaben der Bundes-Immissionsschutzverordnung ein, versicherte am Mittwoch das Umweltministerium in Hannover. Der Messcontainer stehe mehr als 50 Meter entfernt von der Fußgängerampel Heiligengeistwall/Lange Straße, teilte eine Sprecherin mit. Bis zur Kreuzung am Lappan seien es sogar etwa 150 Meter.
Auch die Vorschriften zur Luftzirkulation würden am Heiligengeistwall eingehalten. Der Messcontainer sei 5,40 Meter vom nächsten Gebäude entfernt. Im unmittelbaren Umfeld gebe es „keine relevanten Hindernisse“, die den Luftstrom beeinflussten, schreibt das Ministerium.
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung sehe vor: Bei Messstellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 20 Grad oder 180 Grad frei strömen. Diese Vorgabe werde in Oldenburg eingehalten.
Ungeklärt blieb zunächst, wo ein Radius von mindestens 20 Grad für die Luftzirkulation gilt, und wo 180 Grad reichen. Die Frage, ob es zwischen der EU-Richtlinie und der Bundes-Immissionsschutzverordnung Abweichungen gebe, ließ das Umweltministerium am Mittwoch offen.