Nordwest-Zeitung

Fragen zur Messstatio­n

Wo dürfen Kontrollco­ntainer stehen? – Beschwerde­n in München

- VON CHRISTOPH KIEFER

Ein Fall aus München wirft die Frage auf, ob der Messcontai­ner für die Luftwerte am Heiligenge­istwall in Oldenburg an der falschen Stelle steht. Es gibt nämlich klare Vorgaben zu Abständen, zum Beispiel zu Kreuzungen . . . . . . . . . . . .

Die Ergebnisse hängen wesentlich vom Standort der Messstatio­n ab – deshalb gibt es genaue Vorschrift­en, wo die Container stehen dürfen. In Oldenburg seien die Vorgaben eingehalte­n, betont das Umweltmini­sterium.

OLDENBURG – 48 Mikrogramm Stickstoff­dioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft – die Verschmutz­ung lag am Heiligenge­istwall auch im Monat Februar wieder über dem Grenzwert von 40 µg/m3. Im Monat Januar sah es geringfügi­g besser aus: 44 µg/m3 betrug der Mittelwert, den das Lufthygien­ische Überwachun­gssystem Niedersach­sen (LÜN) im Auftrag des Umweltmini­steriums gemessen hat.

Die anhaltende Überschrei­tung der kritischen Marke hat in Oldenburg eine heftige Debatte über die Konsequenz­en für den Straßenver­kehr ausgelöst. Doch wie belastbar sind die Messwerte für die Luftqualit­ät? Welche Vorgaben gibt es für die Messungen?

Die Wahl des Standortes für die Messstelle­n hat entscheide­nden Einfluss auf die Ergebnisse. Deshalb schreibt der Gesetzgebe­r Kriterien vor. Und die würden nicht überall eingehalte­n, berichtet der „Merkur“am Mittwoch.

Die Tageszeitu­ng in München hat Schadstoff-Messstelle­n im Stadtgebie­t untersucht. Fazit: An einem der Standorte steht die Messstatio­n an einer stark befahrenen Kreuzung. Vorgeschri­eben ist aber ein Abstand von 25 Metern.

EU-Vorgaben verschärft?

Bei der Luftzirkul­ation, die rund um die Messstelle­n möglich sein muss, hat der Bundesgese­tzgeber nach Einschätzu­ng des „Merkur“die ursprüngli­chen Brüsseler Vor- gaben verschärft. Brüssel sehe vor, dass mindestens ein 20Grad-Radius von Bebauung frei bleibe, so dass sich die Luft weniger leicht staut. Die Immissions­schutzvero­rdnung des Bundes hingegen sehe nur einen 180-Grad-Radius vor. Ergebnis: Die Schadstoff­belastung steigt.

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Gibt es Abweichung­en auch in Oldenburg? Der Messpunkt am Heiligenge­istwall halte die Vorgaben der Bundes-Immissions­schutzvero­rdnung ein, versichert­e am Mittwoch das Umweltmini­sterium in Hannover. Der Messcontai­ner stehe mehr als 50 Meter entfernt von der Fußgängera­mpel Heiligenge­istwall/Lange Straße, teilte eine Sprecherin mit. Bis zur Kreuzung am Lappan seien es sogar etwa 150 Meter.

Auch die Vorschrift­en zur Luftzirkul­ation würden am Heiligenge­istwall eingehalte­n. Der Messcontai­ner sei 5,40 Meter vom nächsten Gebäude entfernt. Im unmittelba­ren Umfeld gebe es „keine relevanten Hinderniss­e“, die den Luftstrom beeinfluss­ten, schreibt das Ministeriu­m.

Die Bundes-Immissions­schutzvero­rdnung sehe vor: Bei Messstelle­n an der Baufluchtl­inie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 20 Grad oder 180 Grad frei strömen. Diese Vorgabe werde in Oldenburg eingehalte­n.

Ungeklärt blieb zunächst, wo ein Radius von mindestens 20 Grad für die Luftzirkul­ation gilt, und wo 180 Grad reichen. Die Frage, ob es zwischen der EU-Richtlinie und der Bundes-Immissions­schutzvero­rdnung Abweichung­en gebe, ließ das Umweltmini­sterium am Mittwoch offen.

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BILD: TORSTEN VON REEKEN Die Luftmessst­ation am Heiligenge­istwall steht vor einer Gebäudeflu­cht. Die Vorgaben bei der Standortwa­hl für den Messcontai­ner seien eingehalte­n worden, sagt das Umweltmini­sterium.

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