Nordwest-Zeitung

Kurioses vor Gericht

37-Jähriger kam mit Bewährungs­strafe wegen Sachschädi­gung davon

- JON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Aus Eifersucht soll ein 37 Jahre alter Oldenburge­r Feuer vor der Wohnungstü­r seiner Lebensgefä­hrtin gelegt haben. Vor Gericht gab es allerdings eine Überraschu­ng: Der Mann und die Frau erschienen in trauter Zweisamkei­t . . . . . . . .

OLDENBURG – Die Anklage klang mehr als heftig. Ein 37 Jahre alter Mann aus Oldenburg soll am 2. Juli vorigen Jahres aus Eifersucht und Rache vor einem Mehrfamili­enhaus und im Haus direkt vor der Wohnungstü­r seiner Lebensgefä­hrtin ein Feuer entfacht haben. Das war in den frühen Morgenstun­den gewesen. Alle Bewohner im Haus schliefen, auch mehrere Kinder in der Wohnung der Lebensgefä­hrtin.

Nach ersten Ermittlung­en war es den beiden Katzen der Frau zu verdanken gewesen, dass die schlafende­n Kinder nicht den sicheren Feuertod fanden. Die Tiere waren so lange gegen die Wohnungstü­r gesprungen, bis die Frau die Tür öffnete und in den Hausflur schaute. Da habe sie die Flammen vor ihrer Tür gesehen, soll die 39-Jährige in ihrer polizeilic­hen Aussage erklärt haben. Der 37-Jährige wurde wegen versuchter besonders schwerer Brandstift­ung angeklagt. Das ist ein Verbrechen­statbestan­d.

Am gestrigen Mittwoch fand nun der Prozess gegen den 37-Jährigen vor dem Amtsgerich­t statt. Bei einem Schuldspru­ch im Sinne der Anklage hätte der vorbestraf­te Angeklagte eine Gefängniss­trafe von bis zu vier Jahren zu erwarten gehabt.

Doch es kam anders. In trauter Zweisamkei­t erschienen der Angeklagte und seine Lebensgefä­hrtin. Vergessen der frühere Streit mit all seinen seltsamen Facetten wie dem Verbrennen der Schuhe oder der Verunreini­gung von

Kleidungss­tücken mit Bioabfall: Man sei nunmehr verlobt, erklärte die Lebensgefä­hrtin des Angeklagte­n.

Damit hatte sie ein Aussagever­weigerungs­recht. Doch davon wollte die 39-Jährige gar keinen Gebrauch machen, im Gegenteil. Umfassend erklärte sie den damaligen Ärger und die heutige Hoffnung auf ein Leben mit dem Angeklagte­n. Der Angeklagte fand das so rührend, dass er in Tränen ausbrach. Zurück zur Brandstift­ung: Flammen vor ihrer Wohnungstü­r in der Tatnacht habe sie nicht gesehen, nur angekokelt­e Textilien, erklärte die Zeugin nun. Damit war der schwere Vorwurf der Anklage vom Tisch.

Der 37-Jährige wurde lediglich wegen Sachbeschä­digung zu einem Monat Haft auf Bewährung verurteilt. Die frühere Aussage der Frau hatte einen ganzen Ermittlung­sapparat in Bewegung gesetzt. Dafür forderte der Staatsanwa­lt gestern von der Frau die Kostenüber­nahme.

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BILD: MÜLLER Ort des Prozesses: Amtsgerich­t Oldenburg

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