Kurioses vor Gericht
37-Jähriger kam mit Bewährungsstrafe wegen Sachschädigung davon
Aus Eifersucht soll ein 37 Jahre alter Oldenburger Feuer vor der Wohnungstür seiner Lebensgefährtin gelegt haben. Vor Gericht gab es allerdings eine Überraschung: Der Mann und die Frau erschienen in trauter Zweisamkeit . . . . . . . .
OLDENBURG – Die Anklage klang mehr als heftig. Ein 37 Jahre alter Mann aus Oldenburg soll am 2. Juli vorigen Jahres aus Eifersucht und Rache vor einem Mehrfamilienhaus und im Haus direkt vor der Wohnungstür seiner Lebensgefährtin ein Feuer entfacht haben. Das war in den frühen Morgenstunden gewesen. Alle Bewohner im Haus schliefen, auch mehrere Kinder in der Wohnung der Lebensgefährtin.
Nach ersten Ermittlungen war es den beiden Katzen der Frau zu verdanken gewesen, dass die schlafenden Kinder nicht den sicheren Feuertod fanden. Die Tiere waren so lange gegen die Wohnungstür gesprungen, bis die Frau die Tür öffnete und in den Hausflur schaute. Da habe sie die Flammen vor ihrer Tür gesehen, soll die 39-Jährige in ihrer polizeilichen Aussage erklärt haben. Der 37-Jährige wurde wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Das ist ein Verbrechenstatbestand.
Am gestrigen Mittwoch fand nun der Prozess gegen den 37-Jährigen vor dem Amtsgericht statt. Bei einem Schuldspruch im Sinne der Anklage hätte der vorbestrafte Angeklagte eine Gefängnisstrafe von bis zu vier Jahren zu erwarten gehabt.
Doch es kam anders. In trauter Zweisamkeit erschienen der Angeklagte und seine Lebensgefährtin. Vergessen der frühere Streit mit all seinen seltsamen Facetten wie dem Verbrennen der Schuhe oder der Verunreinigung von
Kleidungsstücken mit Bioabfall: Man sei nunmehr verlobt, erklärte die Lebensgefährtin des Angeklagten.
Damit hatte sie ein Aussageverweigerungsrecht. Doch davon wollte die 39-Jährige gar keinen Gebrauch machen, im Gegenteil. Umfassend erklärte sie den damaligen Ärger und die heutige Hoffnung auf ein Leben mit dem Angeklagten. Der Angeklagte fand das so rührend, dass er in Tränen ausbrach. Zurück zur Brandstiftung: Flammen vor ihrer Wohnungstür in der Tatnacht habe sie nicht gesehen, nur angekokelte Textilien, erklärte die Zeugin nun. Damit war der schwere Vorwurf der Anklage vom Tisch.
Der 37-Jährige wurde lediglich wegen Sachbeschädigung zu einem Monat Haft auf Bewährung verurteilt. Die frühere Aussage der Frau hatte einen ganzen Ermittlungsapparat in Bewegung gesetzt. Dafür forderte der Staatsanwalt gestern von der Frau die Kostenübernahme.