Nordwest-Zeitung

Für den Verlierer steht viel auf dem Spiel

E I M Schmerzens­geld-Prozess vor Landgerich­t Oldenburg wird teuer – Güteverhan­dlung scheitert

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OLDENBURG/GEMEINDE HATTEN/ FA – Eines steht jetzt schon fest: Für den Verlierer des am Mittwoch gestartete­n Zivilproze­sses zwischen Katja Radvan und Oliver Toth (beide SPD) wird es richtig teuer. Die 10 000 Euro-Grenze dürfte da durchaus geknackt werden. Dennoch sind beide Seiten nicht bereit, aufeinande­r zugehen. Die Güteverhan­dlung sei gescheiter­t, das Gericht werde nunmehr in die weitere Beweisaufn­ahme einsteigen, stellte Vorsitzend­er Richter Dr. Dirk Rahe in der öffentlich­en Sitzung fest. Stand Radvans Schmerzens­geldforder­ung von 10 000 Euro. Dafür fehlten klar benannte gesundheit­liche Beschwerde­n der Klägerin. Allerdings sei wegen der „schweren Verletzung der Persönlich­keitsrecht­e“durch das eine Woche lang sichtbare „unappetitl­iche Profil“auf dem Portal eine Geldentsch­ädigung von 1500 bis 3500 Euro denkbar.

Worum geht es in dem Zivilproze­ss Cookies und IP-Adressen eine wichtige Rolle (siehe Infobox).

Wie endete das vorgelager­te Strafverfa­hren

Es steht der Verdacht im Raum, dass Toth eine parteiinte­rne Konkurrent­in diskrediti­eren wollte. Ein Strafverfa­hren gegen den 44-Jährigen vor dem Amtsgerich­t Oldenburg endete im Sommer 2017 in der Vorverhand­lung. Der Beschuldig­te akzeptiert­e eine Geldauflag­e von 2000 Euro. Toth beteuert bis heute seine Unschuld. Er sei Ziel einer Verleumdun­gskampagne.

Wer könnte das Fake-Profil angelegt haben

Vier Szenarien zieht das Landgerich­t aufgrund der Aussagen Toths in Betracht:

Es waren Mitglieder des SPD-Wahlkampft­eams, die 2016 alle Zugriff auf den Internetzu­gang des Kirchhatte­rs bekommen haben sollen.

Es waren Nachbarn und Freunde, mit denen laut Toths Anwalt der Beklagte auch schon mal gemeinsam auf Poppen.de surfte – obwohl es sich eigentlich um ein dienstlich genutztes Profil (Steuerfahn­dung) handeln soll.

Es waren Arbeitskol­legen, mit denen sich der Beklagte die Zugangsdat­en teilt. Es war Oliver Toth. Die Verteidigu­ng sei aufgeforde­rt, ein schlüssige­s Szenario zu benennen. „Den russischen Hacker können wir ja wohl ausschließ­en“, sagt Richter Rahe. Nächster öffentlich­er Verhandlun­gstermin ist der Mittwoch, 2. Mai.

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