Für den Verlierer steht viel auf dem Spiel
E I M Schmerzensgeld-Prozess vor Landgericht Oldenburg wird teuer – Güteverhandlung scheitert
OLDENBURG/GEMEINDE HATTEN/ FA – Eines steht jetzt schon fest: Für den Verlierer des am Mittwoch gestarteten Zivilprozesses zwischen Katja Radvan und Oliver Toth (beide SPD) wird es richtig teuer. Die 10 000 Euro-Grenze dürfte da durchaus geknackt werden. Dennoch sind beide Seiten nicht bereit, aufeinander zugehen. Die Güteverhandlung sei gescheitert, das Gericht werde nunmehr in die weitere Beweisaufnahme einsteigen, stellte Vorsitzender Richter Dr. Dirk Rahe in der öffentlichen Sitzung fest. Stand Radvans Schmerzensgeldforderung von 10 000 Euro. Dafür fehlten klar benannte gesundheitliche Beschwerden der Klägerin. Allerdings sei wegen der „schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte“durch das eine Woche lang sichtbare „unappetitliche Profil“auf dem Portal eine Geldentschädigung von 1500 bis 3500 Euro denkbar.
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Wie endete das vorgelagerte Strafverfahren
Es steht der Verdacht im Raum, dass Toth eine parteiinterne Konkurrentin diskreditieren wollte. Ein Strafverfahren gegen den 44-Jährigen vor dem Amtsgericht Oldenburg endete im Sommer 2017 in der Vorverhandlung. Der Beschuldigte akzeptierte eine Geldauflage von 2000 Euro. Toth beteuert bis heute seine Unschuld. Er sei Ziel einer Verleumdungskampagne.
Wer könnte das Fake-Profil angelegt haben
Vier Szenarien zieht das Landgericht aufgrund der Aussagen Toths in Betracht:
Es waren Mitglieder des SPD-Wahlkampfteams, die 2016 alle Zugriff auf den Internetzugang des Kirchhatters bekommen haben sollen.
Es waren Nachbarn und Freunde, mit denen laut Toths Anwalt der Beklagte auch schon mal gemeinsam auf Poppen.de surfte – obwohl es sich eigentlich um ein dienstlich genutztes Profil (Steuerfahndung) handeln soll.
Es waren Arbeitskollegen, mit denen sich der Beklagte die Zugangsdaten teilt. Es war Oliver Toth. Die Verteidigung sei aufgefordert, ein schlüssiges Szenario zu benennen. „Den russischen Hacker können wir ja wohl ausschließen“, sagt Richter Rahe. Nächster öffentlicher Verhandlungstermin ist der Mittwoch, 2. Mai.