Nordwest-Zeitung

Nachbesser­ung beim Lärmschutz

Semeinde nimmt Stellung zur Küstenauto­bahn – Kritik an Planung

- VON MAREIKE WÜBBEN

:ie Uhr tickt. Bis 21. März können Behörden und Bürger die Einwände gegen die A 20 einreichen. :ie Gemeinde hat ihre Bedenken nun vorgestell­t.

RASTEDE – Zu wenig aktiver Schallschu­tz, die Zerstörung des Landschaft­sbildes, Probleme mit dem Grundwasse­r – die Liste der Einwände der Gemeinde bezüglich der Autobahn 20 ist lang. Die Bedenken zum 22,5 Kilometer langen Bauabschni­tt 2, der von der A 29 Jaderberg bis zur B 437 nach Schwei reicht und damit auch die Gemeinde betrifft, hat Stefan Unnewehr, Geschäftsb­ereichslei­ter Bauen und Verkehr im Rathaus, in der jüngsten Sitzung des Ausschusse­s für Bau, Planung, Umwelt und Straßen vorgestell­t.

Denn bis 21. März können noch Bedenken gegen die Küstenauto­bahn eingereich­t werden. Momentan befindet sich der Bau im Planfestst­ellungsver­fahren. Wie steht es um den Lärmschutz an der A 20

Foke Wittschen, technische­r Leiter des Projektes vom Geschäftsb­ereich Oldenburg der Landesbehö­rde für Straßenbau und Verkehr, machte deutlich, dass fünf Lärmschutz­anlagen im Bereich der Gemeinde installier­t werden sollen. Konkret sind diese Wände einseitig entlang der Autobahn geplant – in Höhe der Querung der Wilhelmsha­vener Straße, auf Höhe der Grundstück­e Zur Heideblume 3 und Bentweg 5, am Bentweg 25 sowie nordwestli­ch und südöstlich der Trasse auf Höhe des Lehmder Weges.

Welche Richtlinie­n gibt es für den Lärmschutz

Ab einer Lautstärke von 59 dB(A) in einem Wohngebiet sowie 54 bis 64 dB(A) in einem Mischgebie­t sind laut Emissionss­challschut­zgesetz Maßnahmenz­umSchallsc­hutzanzuwe­nden. Im Bereich der Gemeinde Rastede sind im Trassenver­lauf lediglich Mischgebie­te betroffen.

Prinzipiel­l ist dem aktiven Schallschu­tz durch Maßnahmen am Verkehrswe­g dem passiven Schutz durch Maßnahmen am passivem Objekt bzw. Gebäude Vorrang zu geben. Dies gilt laut Gesetz aber nicht, wenn die Kosten außer Verhältnis sind. In der Präsentati­on zur Stellungna­hme zeigte Stefan Unnewehr am Verlauf der Trasse, wo Häuser bis zu 50 Meter an der neuen Küstenauto­bahn stehen. Am Bekhauser Esch steht ein Haus beispielsw­eise in nur 80 Meter Entfernung – aber eine Schutzwand ist nur zur anderen Seite der Fahrbahn vorgesehen. Ähnliches gilt für Gebäude am Alter Lehmdermoo­rweg und am Geestrandt­ief. Außerdem möchte die Gemeinde, dass dem aktiven Schutz immer Vorrang gegeben wird. Lehmder Straße führt, soll verbreiter­t werden. Diese Anregung gab ein Bürger aus dem Publikum bei der Sitzung im Dorfkrug Delfshause­n. So soll ein Begegnungs­verkehr von landwirtsc­haftlichen Fahrzeugen besser möglich sein. Die Gemeinde schlägt in ihrer Stellungna­hme einen anderen Trassenver­lauf – näher an Varel – vor. Auch bemängelt sie den Brandschut­z und die große Veränderun­g des Landschaft­sbildes durch die Autobahn 20 und ihre Bauwerke wie etwa Brücken. mögliche Grundwasse­rabsenkung befürchtet. Ebenfalls bezweifeln viele Bürger, dass der zumeist moorige Untergrund ausreichen­d tragfähig für das Bauwerk sein kann. Außerdem befürchten die betroffene­n Anwohner Schäden an Häusern entlang der Trasse.

Bis Mittwoch, 21. März, können Bürger noch ihre Einwände zur Küstenauto­bahn A 20 abgeben. „Jeder Bürger sollte seine Einwände gegen die A 20 mitteilen“, sagte Gemeindesp­recher Ralf Kobbe. Denn die Stellungna­hme, die auch vom Bauausschu­ss einstimmig abgenickt wurde, zähle genauso viel, wie jedes andere Schreiben eines Bürgers.

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