Nordwest-Zeitung

Ein Känguru im privaten Garten

Viggo lebt bei einer Familie in Bergen – Ärger mit Landkreis

- VON CHRISTINA STICHT

BERGEN – Als Känguru Viggo im Juli ausbüxte, fing für die Familie von Benjamin Müller der Ärger an. Zwar konnte das exotische Haustier mit Hilfe der Polizei schnell wieder eingefange­n werden, allerdings geriet es ins Visier des Veterinära­mtes Celle.

Tierärzte der Behörde besuchten Müller und seine Lebensgefä­hrtin Sandra Arndt und stellten fest, dass der Garten, in dem Viggo herumhopst, rund 50 Quadratmet­er

zu klein für ein Rotnackenw­allaby ist. Die Familie wurde aufgeforde­rt, einen Sachkunden­achweis zu erbringen und das Känguru an Artgenosse­n zu gewöhnen.

Es sei schwer, ein Haus mit größerem Garten zu finden, klagt Müller. Kontakte mit Züchtern habe er schon, aber es dauere, ein zweites Tier anzuschaff­en. „Die Maßnahmen des Landkreise­s hängen von den Entwicklun­gen der nächsten Tage und der Rückmeldun­g der Familie ab“, teilt der Landkreis Celle mit. Wie

die „Cellesche Zeitung“berichtete, erhielt die Familie einen Brief mit der Androhung, dass ihr das Tier weggenomme­n werden könnte.

„Ich finde es gruselig, ein Känguru zu Hause zu halten“, sagt die Leiterin des Nabu-Artenschut­zzentrums im niedersäch­sischen Leiferde, Bärbel Rogoschik. „Stellen Sie sich vor, Sie werden zu Gorillas gesperrt, ohne Kommunikat­ion mit Artgenosse­n.“Die Biologin beobachtet, dass immer mehr Menschen sich ein exotisches Haustier besorgen.

Die Zahl der gehaltenen Kängurus ist nach Angaben des Landwirtsc­haftsminis­teriums nicht bekannt, da sie nicht meldepflic­htig seien. „Kängurus sind absolut fasziniere­nd, aber man kann ihnen als Laie und Privatpers­on nicht das bieten, was sie brauchen“, betont Rogoschik.

Sollte Viggo der Familie entzogen werden, wird sich eine Känguru-Gruppe für ihn finden. In Deutschlan­d gibt es laut der Zootierlis­te im Internet 464 Haltungen von Rotnackenw­allabys.

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DPA-BILD: SCHULZE Benjamin Müller spielt mit dem Känguru Viggo im Garten: Der Landkreis Celle droht damit, das Rotnackenw­allaby wegzunehme­n, sollten die Besitzer nicht die von der Behörde angeforder­ten Unterlagen einreichen.

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