VERBRAUCHERURTEIL
WER AUF DER AUTOBAHN schneller als Richtgeschwindigkeit (130 km/h) fährt, der muss bei einem Unfall nicht automatisch mit einer Mitschuld rechnen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm zugunsten eines Autofahrers entschieden, der mit Tempo 150 unterwegs war und einem plötzlich ohne Blinker von der rechten auf die linke Spur wechselnden Kraftfahrzeug nicht mehr ausweichen konnte. Das erhebliche Verschulden des Spurwechslers überwiege zu hundert Prozent (OLG Hamm, 7 U 39/17). wb
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