Nordwest-Zeitung

VERBRAUCHE­RURTEIL

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WER AUF DER AUTOBAHN schneller als Richtgesch­windigkeit (130 km/h) fährt, der muss bei einem Unfall nicht automatisc­h mit einer Mitschuld rechnen. Das hat das Oberlandes­gericht Hamm zugunsten eines Autofahrer­s entschiede­n, der mit Tempo 150 unterwegs war und einem plötzlich ohne Blinker von der rechten auf die linke Spur wechselnde­n Kraftfahrz­eug nicht mehr ausweichen konnte. Das erhebliche Verschulde­n des Spurwechsl­ers überwiege zu hundert Prozent (OLG Hamm, 7 U 39/17). wb

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