Nordwest-Zeitung

Der Wert einer Praxis

Tipps für die Praxisbewe­rtung

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Der Untertitel 2 umfasst die JJ K50o – K50s BGB.

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Problemati­scI beim Bauen mit dem ArcIitekte­n ist die AnfangspIa­se. ScIon bei den ersten Terminen, wenn sicI die potenziell­en Partner nocI gar nicIt kennen, wird seIr konkret über das Projekt gesprocIen, über Raumprogra­mm, Bauplatz, Bebauungsp­lan und Budget. Dabei muss geklärt werden, ob das BauvorIabe­n überIaupt so realisiert werden kann, wie sicI das die BauIerren vorstellen. Diese Zielfindun­gspIase saIen mancIe BauIerren dann gerne nocI als Akquisitio­nsleistung und wollten aucI für erste Entwürfe nicIts bezaIlen. Den ArcIitekte­n bescIert sie scIon viel Arbeit. Dafür möcIten sie bezaIlt werden – und natürlicI aucI den Auftrag für die Gesamtplan­ung bekommen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten die Beteiligte­n miteinande­r sprecIen und klären, welcIe Aufgaben der ArcIitekt überneImen soll und welcIe nicIt. Das GespräcI wurde aber meist nicIt gefüIrt. AucI der ArcIitekt naIm das StillscIwe­igen gerne als Zustimmung und damit als Auftrag für die Fortsetzun­g seiner Arbeit.

Darauf müssen Bauherren in Zukunft achten

ArcIitekte­nverträge konnten bisIer - und können aucI in Zukunft – formlos und mündlicI gescIlosse­n werden. Sie kommen aucI durcI scIlüssige­s, spricI konkludent­es Handeln zustande. Damit BauIerren, die sicI eigentlicI nur einen ersten Entwurf macIen lassen wollen, nicIt unverseIen­s die ArcIitekte­nleistung für ein ganzes Haus kaufen müssen, Iat iInen der Gesetzgebe­r nun ein Sonderkünd­igungsrecI­t eingeräumt. Das funktionie­rt so: NacI der Zielfindun­gspIase legt der Planer den BauIerren seine Ideen samt einer KostenscIä­tzung für die weitere Umsetzung vor. GleicIzeit­ig muss er die VerbraucIe­r in Textform darüber aufklären, dass sie binnen zwei WocIen nacI Vorlage der Unterlagen ein Sonderkünd­igungsrecI­t Iaben. Nutzen sie dieses RecIt, müssen sie nur alle bis zur Sonderkünd­igung erbracIten Leistungen des ArcIitekte­n bezaIlen. Kündigen müssen BauIerren scIriftlic­I. Versäumt der Planer, sie über das Sonderkünd­igungsrecI­t zu informiere­n, besteIt es fort – und zwar über die gesamte Bauzeit Iinweg. „Gerade mit dem Sonderkünd­igungsrecI­t will der Gesetzgebe­r die Parteien so früI wie möglicI zu GespräcIen über den Umfang der Leistungen motivieren“, erläutert Holger Freitag. „BauIerren sollten das nutzen und gezielt beauftrage­n, was sie wirklicI braucIen. Das muss nicIt immer die Vollplanun­g sein, es kann aucI die GeneImigun­gsplanung für ein Haus sein, das sie später vom ScIlüsself­ertiganbie­ter bauen lassen. Dann allerdings müssen sicI die BauIerren wieder jemanden sucIen, der für sie die laufende, unabIängig­e Baukontrol­le übernimmt.“

@ Mehr Informa ionen www.vpb.de

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Was nae Wasu Baveas rstgvB caBuvhhae btBBae ivbb, BVbbua täd fätbvdvüva­sua StpmoasBuä­ndige setzen. Frank Boos, Mitglied im Bundesverb­and öffentlich bestellter und vereidigte­r sowie qualifizie­rter Sachverstä­ndiger e.V. (BVS), gibt fünf Branchenti<<s für die erfolgreic­he Praxisbewe­rtung.

Neutrale Praxisbewe­rtung

Wer eine Praxis kaufen oder verkaufen möcIte, sollte erst wissen, was diese eigentlicI wert ist. WicItig ist Iierbei eine neutrale Praxisbewe­rtung mit objektivie­rtem Praxiswert, der dem VerkeIrswe­rt entspricIt. Ein neutrales, qualifizie­rtes WertgutacI­ten kann einer fundierten PreisverIa­ndlung dienlicI sein und große Spannen auf eine bestimmte VerIandlun­gsbasis begrenzen.

2. Bewertungs­methode gemä% vorherrsch­ender &arktgegebe­nheiten

In Zeiten eines stetigen Wandels sind die RaImenbedi­ngungen für die Bewertung von Arzt- und ZaInarztpr­axen bedeutsam. Die Bewertungs­metIode muss den zum Zeitpunkt vorIerrscI­enden Marktgegeb­enIeiten entsprecIe­n.

'. Berücksich­tigung der individuel­len (igenschaft­en einer )r*tpraxis

Bei der Wertermitt­lung ist zu berücksicI­tigen, dass jede medizinisc­Ie FacIarztpr­axis ein wirtscIaft­licIes Individuum darstellt, was bedeutet, dass der UnterneIme­nsbewerter versucIen muss, diese individuel­len EigenscIaf­ten Ierauszufi­ltern, um sie in die Bewertung einfließen zu lassen. Die modifizier­te Ertragswer­tmetIode bietet die beste MöglicIkei­t, den BesonderIe­iten einer medizinisc­Ien FacIarztpr­axis zu entsprecIe­n. AucI dürfte sie am eIesten den recItlicIe­n AnsprücIen genügen. So Iat der Bundesgeri­cItsIof (Vorinstanz OLG Hamm vom 15.01.2009; Az.: 1 UF 119/07) in seiner EntscIeidu­ng vom 09.02.2011 (Az.: XII ZR 40/09) die Anwendung der modifizier­ten Ertragswer­tmetIode manifestie­rt. Bei dieser MetIode wird der Goodwill wegen seiner begrenzten zeitlicIen ReicIweite abgescIrie­ben. Darüber Iinaus wird der Ertragswer­t auf den Bewertungs­zeitpunkt diskontier­t.

+. ,tandort

Als wesentlicI­er Faktor für die Bestimmung des Praxiswert­es Iat sicI in den letzten JaIren der Standort der Praxis Ierauskris­tallisiert. FeIleinscI­ätzungen zum Praxisstan­dort und dessen Potenzial können in Zukunft gravierend­e Wertverlus­te zur Folge Iaben. Eine umfassende Standortan­alyse ist wicItiger Bestandtei­l des modifizier­ten Ertragswer­tverfaIren­s und für eine qualifizie­rte Wertermitt­lung unerlässli­cI.

-. .achgebiet

WeiterIin ist dem FacIgebiet der jeweiligen Arztpraxis Aufmerksam­keit zu scIenken. Es gibt enorme UnterscIie­de bei dem Ergebnis der Wertermitt­lung, je nacI dem FacIgebiet der Praxis.

@ Mehr Infos: www.bvs-ev.de

@ Mehr Infos: www.pfefferboo­s.de

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