Nordwest-Zeitung

TIERFRIEDH­ÖFE UND TRAUERMÖGL­ICHKEITEN IN

-

Für Außenstehe­nde

ist es möglicherw­eise schwer zu verstehen, wenn Tierbesitz­er ihren verstorben­en Begleitern ein Internet-Denkmal setzen. Dabei handelt es sich nicht nur um eigens erstellte Webseiten oder Fotos in Sozialen Medien – es gibt auch sogenannte „Online-Friedhöfe“. Hier hinterlass­en Besitzer Fotos der Tiere. Besucher können virtuelle Trauerkerz­en entzünden, sich in einem Kondolenzb­uch eintragen und die Ersteller sogar persönlich kontaktier­en. Dieser ungewöhnli­che „Tierfriedh­of“findet sich unter

www.mournium.de

Rund zwei Dutzend

Tierfriedh­öfe sind in ganz Niedersach­sen registrier­t. Mehr oder minder nahe an Oldenburg sind drei Stätten gelegen: der Tierfriedh­of Achternmee­r, der Abschiedsw­ald in Sandkrug und der Tierfriedh­of in Bremen. Ein spannendes Modell wird in Ofenerfeld gepflegt – dort haben die Rippens einen privaten, familienei­genen Tierfriedh­of angelegt. tierfriedh­of-achternmee­r.de bit.ly/Abschiedsw­ald tierfriedh­of-bremen.de

Die Einäscheru­ng

wird immer häufiger nachgefrag­t. Privater Ofenerfeld Tierfriedh­of in

Für die Bestattung

von Haustieren auf privatem Grund gibt es einige Auflagen. Im Wasser- und Naturschut­zgebiet ist es grundsätzl­ich und unter Strafe verboten. Ist das Tier an einer meldepflic­htigen Krankheit gestorben, auch auf anderem Grund. Das Grab sollte bis zu zwei Meter von öffentlich­en Wegen entfernt liegen, einen halben Meter oder noch tiefer liegen. Mieter sollten sich ein Gartengrab vom Vermieter genehmigen lassen. Verboten ist es, ein totes Tier (bis auf Kleintiere wie Wellensitt­iche oder Hamster) in den Müll, auf den Kompost oder in die Biotonne zu geben. Auch die Leiche eines Tieres im Wald zu vergraben, kann nach dem Tierkörper­beseitigun­gsgesetz sehr teuer werden. Hier drohen Bußgelder von bis zu 15 000 Euro.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany