Nordwest-Zeitung

Abo für Musik und Filme gilt im Ausland

E AU E E T Streaming-Dienste enden nicht an Landesgren­ze

- VON DETLEF DREWES, BÜRO BRÜSSEL

BRÜSSEL – Urlaubsstr­and oder Fußball-WM? Das schließt sich künftig nicht mehr aus. Ab dem 1. April können EUBürger ihre bezahlten Abonnement­s für Musik, Filme und TV-Sender auch im europäisch­en Ausland nutzen. Das bisherige Geoblockin­g muss auf Betreiben der EU beendet werden.

Es geht um sogenannte Streaming-Dienste für Musik wie Spotify, Deezer oder Google sowie Amazon Music, um Film-Datenbanke­n wie Netflix, Amazon Prime oder Maxdome. Außerdem wirken sich die neuen Vorschrift­en auf bezahlte TV-Abo-Sender wie Sky Go aus. Bisher endete das heimische Angebot an den Landesgren­zen, weil das Urheberrec­ht eine europaweit­e Nutzung nicht möglich machte.

Was kostet das zusätzlich?

Es gibt tatsächlic­h keine Zusatzkost­en. In der EU-Verordnung heißt es ausdrückli­ch, dass alles so verfügbar sein muss wie zu Hause. Also: gleicher Preis und gleiche Qualität. Außerdem kann der Kunde selbst wählen, auf welchen Geräten er das Angebot nutzen möchte.

Wie stellt der Anbieter ein gültiges Abo fest

Der Anbieter wird dies bei Vertragsab­schluss oder -verlängeru­ng tun. Dabei stehen ihm verschiede­ne Möglichkei­ten zur Wahl, von denen er zwei nutzen darf: Zahlungs- angaben, Bezahlung von Rundfunkge­bühren, bestehende Internet- oder Telefonver­träge, Überprüfun­g der IP-Adresse des Online-Gerätes (Smartphone, Tablet, Laptop, Computer).

Dürfen diese Daten dauerhaft gespeicher­t werden?

Nein. Um das Erstellen von Bewegungsp­rofilen zu verhindern, müssen die Diensteanb­ieter alle Daten nach zwei Monaten löschen.

Gilt das auch für den Tatort-Krimi

Nein, die öffentlich-rechtliche­n Anstalten bleiben zunächst außen vor.

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