Abo für Musik und Filme gilt im Ausland
E AU E E T Streaming-Dienste enden nicht an Landesgrenze
BRÜSSEL – Urlaubsstrand oder Fußball-WM? Das schließt sich künftig nicht mehr aus. Ab dem 1. April können EUBürger ihre bezahlten Abonnements für Musik, Filme und TV-Sender auch im europäischen Ausland nutzen. Das bisherige Geoblocking muss auf Betreiben der EU beendet werden.
Es geht um sogenannte Streaming-Dienste für Musik wie Spotify, Deezer oder Google sowie Amazon Music, um Film-Datenbanken wie Netflix, Amazon Prime oder Maxdome. Außerdem wirken sich die neuen Vorschriften auf bezahlte TV-Abo-Sender wie Sky Go aus. Bisher endete das heimische Angebot an den Landesgrenzen, weil das Urheberrecht eine europaweite Nutzung nicht möglich machte.
Was kostet das zusätzlich?
Es gibt tatsächlich keine Zusatzkosten. In der EU-Verordnung heißt es ausdrücklich, dass alles so verfügbar sein muss wie zu Hause. Also: gleicher Preis und gleiche Qualität. Außerdem kann der Kunde selbst wählen, auf welchen Geräten er das Angebot nutzen möchte.
Wie stellt der Anbieter ein gültiges Abo fest
Der Anbieter wird dies bei Vertragsabschluss oder -verlängerung tun. Dabei stehen ihm verschiedene Möglichkeiten zur Wahl, von denen er zwei nutzen darf: Zahlungs- angaben, Bezahlung von Rundfunkgebühren, bestehende Internet- oder Telefonverträge, Überprüfung der IP-Adresse des Online-Gerätes (Smartphone, Tablet, Laptop, Computer).
Dürfen diese Daten dauerhaft gespeichert werden?
Nein. Um das Erstellen von Bewegungsprofilen zu verhindern, müssen die Diensteanbieter alle Daten nach zwei Monaten löschen.
Gilt das auch für den Tatort-Krimi
Nein, die öffentlich-rechtlichen Anstalten bleiben zunächst außen vor.