Razzia bei VW: Verdacht auf falsche Angaben
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Marktmanipulation – Büros in Zentrale durchsucht
Es geht um eine „objektiv inhaltlich falsche“Mitteilung von 2015. Hat 9W vors:t;lich oder fahrl:ssig gehandelt<
WOLFSBURG/BRAUNSCHWEIG – Keine Atempause für Volkswagen: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat wegen des Verdachts auf Marktmanipulation erneut Büros in der Wolfsburger Konzernzentrale durchsucht. Anfang März seien Papiere und mehrere Terabyte an Daten in den VW-Räumen sichergestellt worden, sagte der Braunschweiger Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe am Dienstag. Es geht um möglicherweise falsche Verbrauchsangaben und den Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid (CO2).
Bei den neuen Ermittlungen gegen Unbekannt dreht es sich vor allem um eine Adhoc-Mitteilung von VW vom Dezember 2015. Gut einen Monat vorher, nämlich Anfang November 2015 und damit kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals, hatte VW zunächst mitgeteilt, es gebe „Anhaltspunkte für weitere Unregelmäßigkeiten“. Bei 800 000 Autos sei es zu „nicht erklärbaren Werten“bei CO2standsmitglied Messungen gekommen. Das legte nahe, dass für diese Autos die Verbrauchsangaben falsch sein könnten. Am 9. Dezember 2015 widerrief VW die Angaben und verschickte eine Ad-Hoc-Mitteilung, wonach nur neun Modellvarianten und insgesamt rund 36000 Autos betroffen seien. VW geht davon aus, der Publizitätspflicht ordnungsgemäß nachgekommen zu sein.
Die Staatsanwaltschaft hat nun Anhaltspunkte dafür, dass diese zweite Ad-hoc-Mitteilung „objektiv inhaltlich falsch“war, wie ihr Sprecher Ziehe sagte. „Wir haben Anhaltspunkte, dass mehr Fahrzeuge betroffen sind.“Die genaue Zahl steht noch nicht fest. „Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob Mitarbeiter von Volkswagen grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben“, erklärte Ziehe.
Manfred Döss, Leiter Rechtswesen bei VW und Vor- der Porsche SE, bestätigte die Durchsuchung. „Der Vorwurf ist, dass Volkswagen hier zu einem Zeitpunkt die Ad-hoc-Mitteilung gemacht hat, bei dem sie noch nicht objektiv korrekt gewesen sein soll“, erklärte er. Richtig sei, dass Volkswagen zum damaligen Zeitpunkt im engen Austausch mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) darüber gewesen sei, wie die Fahrzeuge gemessen werden: „Die waren sämtlich grün gemessen. Und deswegen sind wir auch zu der Einschätzung bei uns gelangt, dass es vernünftig ist, hier die Ad-hocMitteilung zu korrigieren.“
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Marktmanipulation. Kurz nach Bekanntwerden der Nachricht im Dezember 2015, dass VW keine weiteren Verwerfungen im Ausmaß des Dieselskandals auch im Falle des CO2Ausstoßes drohen, hatten VW-Aktien kräftig zugelegt. Die Papiere kletterten an dem Tag über sechs Prozent. Nach den im Dieselskandal festgestellten Manipulationen bei Stickoxidwerten von Volkswagen reagierten die Aktienmärkte damals besonders nervös auf Nachrichten zu VW. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte dies relevant sein für eventuelle Anlegerklagen, sagte Branchenexperte Stephan Bratzel.