Gerichtsbeschluss bereitet keine Sorgen
Oldenburger Auswahlverfahren in Medizin bereits jetzt weniger notenabhängig
Die Studienplatzvergabe an der European Medical School erfolgt nach mehreren Kriterien. Auch das Auswahlgespräch oder eine medizinische Ausbildung sind wichtig.
OLDENBURG – Die hohe Gewichtung der Abiturnote und der Wartezeit bei der Vergabe von Medizin studienplätzen widerspricht dem Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bund und Länder müssen bis 2019 neue Zulassungsv erfahren etablieren.
Auch die European Medical School der Universitäten Oldenburg und Groningen ist von dem Gerichtsbeschluss betroffen. Dr. Kirstin Gehlhar, Leiterin des Studiendekanats in der Fakultät für Medizin und G es und heits wissen schaf jeweils
ten, macht sich deswegen jedoch keine Sorgen. „Wir sehen dem Entschluss gelassen entgegen, da wir im Universitätsvergleich einen niedrigen Numerus clausus (NC) haben“, erklärt sie. Das Oldenburger Auswahlverfahren legt den Fokus also bereits jetzt nicht so stark auf die Note und die Wartezeit wie das an anderen Unis der Fall ist.
So werden dort von den 40 Studienplätzen über 15 Prozent für besondere Antragsteller, wie zum Beispiel Zweit studien bewerber, bestimmte internationale Bewerber oder solche mit einer besonderen Hochs chulzulassungs berechtigung, reserviert. Nach Abzug dieser noten unabhängigen Vorabquote werden die verbleibenden Studienplätze zu zwanzig Prozent an die Abiturbesten und an Bewerber mit angesammelter Wartezeit verteilt.
Die restlichen 60 Prozent der Studienplätze werden durch ein hochschuleigenes Auswahlverfahren vermittelt. In Oldenburg werden hierfür der Test für medizinische Studiengänge (TMS) und abgeschlossene medizinische Berufsausbildungen berücksichtigt, um die Abiturnote der Bewerber für das Auswahlverfahren zu verbessern. Auf Basis dessen werden 72 Bewerber eingeladen und nach dem Vorbild eines AssessmentCenters bewertet. Die Ergebnisse des Auswahlgesprächs, des TMS, der Abiturnote und einer medizinischen Ausbildung werden kombiniert und bilden die Grundlage, auf der diese Studierenden ausgewählt werden.
Dass der NC nicht alternativlos ist, zeigt auch ein Blick in die Nachbarländer. In den Niederlanden wird stattdessen das dezentrale Auswahlverfahren genutzt. Die Hochschulen legen für zulassungsbeschränkte Studiengänge selbstgewählte Auswahlkriterien fest. Hierbei spielt auch die Abiturnote eine Rolle – jedoch keine so entscheidende wie in Deutschland. Oftmals werden Studienanwärter zu Auswahlprüfungen eingeladen. Diese Prüfungen haben häufig den Charakter von Assessment Centern.
Auch österreichische Hochschulen gehen das Zulassungsverfahren anders an. Es gibt zwar für Studiengänge wie beispielsweise Medizin einen NC, dieser ist aber vergleichsweise niedrig. Außerdem wird als Auswahlverfahren für die meisten Studiengänge eine Aufnahmeprüfung genutzt, die angehende Studierende individueller im Bezug auf den jeweiligen Fachbereich bewertet, als die Abiturnote.