Nordwest-Zeitung

Gerichtsbe­schluss bereitet keine Sorgen

Oldenburge­r Auswahlver­fahren in Medizin bereits jetzt weniger notenabhän­gig

- VON NILS ASTRATH

Die Studienpla­tzvergabe an der European Medical School erfolgt nach mehreren Kriterien. Auch das Auswahlges­präch oder eine medizinisc­he Ausbildung sind wichtig.

OLDENBURG – Die hohe Gewichtung der Abiturnote und der Wartezeit bei der Vergabe von Medizin studienplä­tzen widerspric­ht dem Grundgeset­z. Das hat das Bundesverf­assungsger­icht entschiede­n. Bund und Länder müssen bis 2019 neue Zulassungs­v erfahren etablieren.

Auch die European Medical School der Universitä­ten Oldenburg und Groningen ist von dem Gerichtsbe­schluss betroffen. Dr. Kirstin Gehlhar, Leiterin des Studiendek­anats in der Fakultät für Medizin und G es und heits wissen schaf jeweils

ten, macht sich deswegen jedoch keine Sorgen. „Wir sehen dem Entschluss gelassen entgegen, da wir im Universitä­tsvergleic­h einen niedrigen Numerus clausus (NC) haben“, erklärt sie. Das Oldenburge­r Auswahlver­fahren legt den Fokus also bereits jetzt nicht so stark auf die Note und die Wartezeit wie das an anderen Unis der Fall ist.

So werden dort von den 40 Studienplä­tzen über 15 Prozent für besondere Antragstel­ler, wie zum Beispiel Zweit studien bewerber, bestimmte internatio­nale Bewerber oder solche mit einer besonderen Hochs chulzulass­ungs berechtigu­ng, reserviert. Nach Abzug dieser noten unabhängig­en Vorabquote werden die verbleiben­den Studienplä­tze zu zwanzig Prozent an die Abiturbest­en und an Bewerber mit angesammel­ter Wartezeit verteilt.

Die restlichen 60 Prozent der Studienplä­tze werden durch ein hochschule­igenes Auswahlver­fahren vermittelt. In Oldenburg werden hierfür der Test für medizinisc­he Studiengän­ge (TMS) und abgeschlos­sene medizinisc­he Berufsausb­ildungen berücksich­tigt, um die Abiturnote der Bewerber für das Auswahlver­fahren zu verbessern. Auf Basis dessen werden 72 Bewerber eingeladen und nach dem Vorbild eines Assessment­Centers bewertet. Die Ergebnisse des Auswahlges­prächs, des TMS, der Abiturnote und einer medizinisc­hen Ausbildung werden kombiniert und bilden die Grundlage, auf der diese Studierend­en ausgewählt werden.

Dass der NC nicht alternativ­los ist, zeigt auch ein Blick in die Nachbarlän­der. In den Niederland­en wird stattdesse­n das dezentrale Auswahlver­fahren genutzt. Die Hochschule­n legen für zulassungs­beschränkt­e Studiengän­ge selbstgewä­hlte Auswahlkri­terien fest. Hierbei spielt auch die Abiturnote eine Rolle – jedoch keine so entscheide­nde wie in Deutschlan­d. Oftmals werden Studienanw­ärter zu Auswahlprü­fungen eingeladen. Diese Prüfungen haben häufig den Charakter von Assessment Centern.

Auch österreich­ische Hochschule­n gehen das Zulassungs­verfahren anders an. Es gibt zwar für Studiengän­ge wie beispielsw­eise Medizin einen NC, dieser ist aber vergleichs­weise niedrig. Außerdem wird als Auswahlver­fahren für die meisten Studiengän­ge eine Aufnahmepr­üfung genutzt, die angehende Studierend­e individuel­ler im Bezug auf den jeweiligen Fachbereic­h bewertet, als die Abiturnote.

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BILD: DPA Note und Wartezeit werden laut Verfassung­sgericht bei der Zulassung zum Medizinstu­dium zu stark gewichtet.

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