Höchststrafe für Hussein K.
Flüchtling muss wegen Mord an Studentin lebenslang in Haft
Die /ichter lie=en keine Zweifel> Nicht die Flüchtlingspolitik sa= auf der Anklagebank – sondern ein Mensch, der nun als M?rder verurteilt ist.
FREIBURG – An den Anblick von Hussein K. hatten sich alle gewöhnt. Der schlurfende Gang beim Weg in den Verhandlungssaal des Freiburger Landgerichts. Die klirrenden Fesseln an Händen und Füßen, die ihm in den insgesamt 25 Prozesstagen nicht ein einziges Mal abgenommen wurden. Die teigige, ausdruckslose Blässe seines Gesichtes und den zwischen den hängenden Schultern tief auf die Brust gesenkten Kopf. Und doch blieb der Mann bis zum Schluss ein Unbekannter.
„Letztlich sind Sie uns ein Rätsel geblieben“, sagt die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am Donnerstag nach der Urteilsverkündung dem Flüchtling, der die junge Studentin Maria L. im Oktober 2016 in Freiburg vergewaltigte und zum Sterben in einen Fluss legte, wo sie ertrank.
In klaren Worten begründet die Richterin die Höchststrafe gegen den Angeklagten, sie blickt mehrfach in seine Richtung, spricht den Mann, der nicht aufsieht, direkt an: Lebenslang lautet der Spruch der Kammer, die auch die besondere Schwere der Schuld feststellt und sich die Sicherungsverwahrung vorbehält.
Die Tat zeichnet sie nochmals nach in vielen schwer erträglichen Details. Das entschlossene Würgen, die mehrfache Vergewaltigung der bewusstlosen Frau, die deutlich sichtbar noch atmete, deren Verletzungen nicht tödlich waren. Maria wäre wohl zu retten gewesen, wenn K. sie nicht zum Ertrinken ins Wasser geschleift hätte.
Akribisch und unbeirrt geht die Richterin auch kurz auf das enorme Interesse der Öffentlichkeit ein, auf die scheinbare politische Dimension und die Diskussionen, die der Fall auslöste. Wie zur absichtlichen Versachlichung betont Schenk: „Die Tat ist nicht von einem Ausländer, einem Flüchtling, einem un-
begleiteten minderjährigen Flüchtling, einem Mann verübt worden – sondern von einem Menschen“, sagt Schenk: „Von Ihnen, Herr K.“
Das Alter des Angeklagten, es war während des mehr als sechs Monate dauernden Prozesses ein Dauerthema und fachte die Empörungsdebatten immer wieder aufs Neue an. Als angeblich minderjähriger Flüchtling ohne Papiere eingereist genoss K. die Vorteile der Betreuung von unter 18-jährigen Flüchtlingen. Jetzt wurde er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt – Gutachten zufolge war er zum Tatzeitpunkt mindestens 22.
Ende Dezember vergangenen Jahres soll ein ebenfalls angeblich jugendlicher Flüchtling im rheinland-pfälzischen Kandel eine 15-Jährige erstochen haben. Auch bei ihm gab es Zweifel am Alter, und die Wogen schlugen hoch. Viele stellten die liberale Flüchtlingspolitik der Bundesregierung infrage, heftige Kritik an zu laxer Handhabung der – wissenschaftlich
sehr schwierigen – Altersbestimmung junger Flüchtlinge bestimmt viele Diskussionen.
Doch der Mord an der 19jährigen Maria „hätte auch durch kein Gesetz, keine bessere Ausstattung der Polizei, keine andere Betreuung verhindert werden können“, so das Gericht. Denn der Mord an Maria sei begründet im Charakter des Angeklagten. Er habe die Tat geplant – und nicht, wie von ihm behauptet, betrunken im Affekt begangen. „Drogen, Herr K., sind nicht Ihr Problem“, sagt die Richterin. „Es ist Ihr fehlendes Mitgefühl, Ihre starke Ich-Bezogenheit, die wenig Hoffnung für Therapie geben – auch nach einem langen Strafvollzug.“
Am vorläufigen Ende eines aufreibenden Mordprozesses mit vielen Lügen in spärlichen Aussagen des Angeklagten, der bereits Revision ankündigen ließ, steht ein Urteil, das an Klarheit wenig zu wünschen übrig lässt. Die Kammer habe damit sichergestellt, dass Hussein K. nicht auf freien Fuß kommt, so lange er gefährlich ist, sagt Oberstaatsanwalt Eckart Berger. „Das Ergebnis“, sagt Bernhard Kramer, Nebenklägeranwalt der Eltern von Maria, „ist ein richtiges und ein gerechtes.“
„Die Tat ist ni von einem Flü tling verübt worden – sondern von einem Mens en“KATHRIN SCHENK t