Behörden mauern nach Ausbruch
Keine Infos über Umstände der Flucht – Tizia L. in Dassel gefasst
In der Sozialtherapie sollte sie sich mit der Tat auseinandersetzen. Stattdessen ergriff Tizia L. lieber die Flucht.
VECHTA/DASSEL – Die Zeiten, in denen Tizia L. in einem Haftraum mit unverschlossener Holztüre zugebracht hat, dürften nun Geschichte sein. Nach ihrem Ausbruch aus der Sozialtherapie des Frauengefängnisses in Vechta wird sie mit verschärften Haftbedingungen – etwa eingeschränkten Besuchszeiten – zu rechnen haben.
Eine Flucht aus dem Gefängnis, die amtlich Entweichen heißt, ist an sich nicht strafbar. Damit respektiert der Gesetzgeber den inneren Drang des Menschen nach Freiheit. Die vier Tage, die Tizia L. in Niedersachsen auf der Flucht war, muss Tizia L. aber im wahrsten Sinne des Wortes nachsitzen.
Viele Fragen im Fall Tizia L. sind indes weiter unbeantwortet. So teilten die Behörden zwar mit, dass L. nach der Festnahme auf dem Weg zur Wache noch einmal zur Tizia L. gelang die Flucht aus dem Frauengefängnis in Vechta.
Flucht ansetze. Unter welchen Umständen dies geschah, ob L. etwa aus dem Polizeiauto sprang, ließ das Justizministerium auf Nachfrage unbeantwortet.
Schweigen herrscht auch in der Frage, wie die Ermittler der Ausbrecherin auf die Spur gekommen sind. Wer war der Mann, der Tizia L. während der Flucht in Dassel (Kreis Northeim) Unterschlupf gewährte? Auch dazu schweigen sich die Behörden aus. Unklar ist auch, ob der Mann, den die Ermittler als „Bekannten“der
Frau bezeichnen, nun selbst Ermittlungen zu befürchten hat. Wie L. überhaupt in die 180 Kilometer entfernte Kleinstadt im Kreis Northeim gekommen ist, blieb ebenso unbeantwortet.
Eigentlich sollte L. elf Jahre im Gefängnis bleiben. In einem Aufsehen erregenden Indizienprozess war die 22Jährige im März 2017 verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Tizia L. im Juli 2016 ihren Mann, den Maurermeister Willi L. (63) mit acht Schüssen aus einem Revolver getötet hatte, anschließend eine Decke über ihm ausbreitete, sein Auto nahm und mit ihrem Liebhaber in den ItalienUrlaub fuhr.
L. sollte sich in der Sozialtherapie mit der Tat auseinandersetzen. Sie galt im Gefängnis als nicht aggressiv. Für die Bevölkerung habe sie nach Ansicht des Justizministeriums während der Flucht keine Gefahr dargestellt. L. war am Montag aus einer Dachluke des Haftgebäudes entkommen.