Straftatbestand gibt es nicht
Der Staatsrechtler Ulrich >attis ?73@ lehrt an der >erliner Hum=oldt-Universität.
FRAGE: Zarles Puigdemont wurde per europäischem Haftbefehl gesucht. Muss er an die spanische Justiz ausgeliefert werden? BATTIS: Der europäische Haftbefehl ist Teil und ein wichtiges Instrument der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten. In der EU gibt es einen gemeinsamen Raum der Freiheit und des Rechts. Der europäische Haftbefehl muss grundsätzlich von den Mitgliedstaaten vollstreckt werden. Das gilt im Prinzip auch im FallPuigdemont.J eder Fall muss individuell geprüft werden. Al- lein, dass jemand separatistische Neigungen hat, ist aber kein Grund, ihn auszuliefern. FRAGE: Ist die deutsche Justiz verpflichtet, ihn auszuliefern?
BATTIS: Die General staatsanwaltschaft in Neu münster muss entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung gegeben sind. Es wird geprüft, ob der Haftbefehl wegen einer Straftat ergangen ist, die unter dieses europäische Abkommen fällt. Da gibt es Ausnahmen. Die spanische Justiz wirft Herrn Puigdemont ja unter anderem Rebellion vor. Diesen Straftatbestand gibt es bei uns nicht. Der fällt flach. Anders sieht dies bei Hochverrat aus. Es ist aber auch von Steuerdelikten wie Verschwendung von Steuergeldern die Rede. Das sind Straftatbestände, die zur Auslieferung führen müssen. Es stellt sich natürlich die Frage, ob das konkret nachgewiesen werden kann oder nicht oder ob es womöglich ein Vorwand ist, um ihn zu inhaftieren. Das kann man sicherlich unterschiedlich bewerten. Auffällig ist, dass er lange in Belgien war und auch in Finnland und dort nicht festgenommen und ausgeliefert wurde. FRAGE: Gab es in der Vergangenheit ähnliche Fälle? BATTIS: Es gab schon einmal einen Fall, der womöglich als Präzedenzfall dienen könnte. Deutschland hat bereits die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls verweigert. Da ging es um einen Amerikaner, der in Italien in Abwesenheit verurteilt worden war. Unsere Justiz war der Auffassung, dass das nicht rechts staats gemäß gewesen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat das bestätigt. FRAGE: Eine Möglich(eit wäre, politisches )s*l zu beantragen. Puigdemont lehnt dies bisher ab. Hätte er damit )ussicht auf Erfolg? BATTIS: Ja, die Möglichkeit politisches Asyl zu beantragen, hat er. Wenn er glaubhaft geltend machen kann, dass er in Spanien politisch verfolgt wird, wäre das grundsätzlich ein Asylgrund. Das wäre natürlich eine ernsthafte Probe für das deutsch-spanische Verhältnis.