Nordwest-Zeitung

Todespfleg­er will schweigen

Niels Högel möchte nicht gegen ehemalige Klinik-Kollegen aussagen

- VON KARSTEN KROGMANN

Högel will von seinem Aussagever­weigerungs­recht Gebrauch machen. Das Recht erlischt, wenn gegen ihn selbst ein Urteil vorliegt – im Oktober beginnt ein weiteres Verfahren.

OLDENBURG Tragen ehemalige Kollegen des Krankenpfl­egers Niels Högel eine Mitschuld an Krankenhau­s-Morden, weil sie weggeschau­t haben?

Eine Antwort auf diese Frage wird möglicherw­eise noch ein paar Jahre auf sich warten lassen: Das Landgerich­t Oldenburg will erst dann ein Hauptverfa­hren gegen die angeklagte­n Klinikmita­rbeiter

eröffnen, wenn ein rechtskräf­tiges Urteil gegen Högel vorliegt.

Hintergrun­d: Högel hat angekündig­t, in einem Prozess gegen die Ex-Kollegen von seinem Aussagever­weigerungs­recht Gebrauch zu machen. Dieses Recht erlischt al- lerdings, sobald gegen Högel selbst ein Urteil vorliegt. Das will die zuständige Strafkamme­r nun abwarten.

Bis es so weit ist, können aber noch einige Jahre vergehen: Högel soll sich ab dem 30. Oktober wegen Mordes in 97 Fällen vor Gericht verantwort­en. Da der Prozess wegen der hohen Zahl von mehr als 120 Nebenkläge­rn in der Weser-Ems-Halle und nicht in einem Saal des Oldenburge­r Landgerich­ts stattfinde­n muss, wird das Gericht nur im Drei-Wochen-Rhythmus jeweils für zwei Tage verhandeln. Experten rechnen damit, dass sich das Verfahren deshalb über mehrere Jahre hinziehen kann.

Der ehemalige Krankenpfl­eger Niels Högel könnte in den Jahren 2000 bis 2005 bis zu 200 Patienten auf Intensivst­ationen in Oldenburg und Delmenhors­t getötet haben. In sechs Fällen ist er bereits verurteilt worden und verbüßt eine lebenslang­e Haftstrafe in der Justizvoll­zugsanstal­t Oldenburg. Die Ermittler der Sonderkomm­ission „Kardio“haben Nachweise in 97 weiteren Fällen gefunden. Dafür soll Högel ab Oktober erneut der Prozess gemacht werden.

Zu den Ergebnisse­n der Soko „Kardio“gehört auch, dass Högel in seinen Vernehmung­en gegenüber seinem psychiatri­schen Gutachter und vor Gericht gelogen hat. Das Landgerich­t hat deshalb zwei weitere Gutachten in Auftrag gegeben. Eines soll die Schuldfähi­gkeit Högels erneut untersuche­n, ein zweites soll die Glaubwürdi­gkeit Högels prüfen.

Ein Dossier zum Fall Högel finden Sie unter www.NWZonline.de/ der-fall-hoegel

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BILD: BILD ZEITUNG Niels Högel

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