Lebenslang für jungen Albaner
Gord aus Rache – Todesschütze weiter unbekannt
VERDEN Dir Vorwurf gegen den 23 Jahre alten Albaner wog schwer: Mord aus Rache. Das Landgericht Verden verurteilte ihn am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe. Nach einem monatelangen Prozess bleibt aber die Frage unbeantwortet: Wer gab am 9. Januar 2017 in der Kleinstadt Visselhövede die tödlichen Schüsse auf den 46 Jahren alten Albaner ab?
Der Angeklagte war nach fester Überzeugung des Gerichtes der Fahrer des Motorrades, von dem aus der Sozius auf sein Opfer schoss. „Als Fahrer ist der Angeklagte Mittäter und nicht bloßer Gehilfe. Täter sind sowohl der Angeklagte als Fahrer als auch der Schütze“, begründete Richter Volker Stronczyk die Verurteilung. Es gebe keine vernünftigen Zweifel daran, dass der 23-Jährige die Tat begangen habe. Allerdings sei das Motiv der Blutrache auf der Grundlage eines Ehrenkodexes nie angenommen worden. Aber auch das Motiv der Rache falle unter das Mordmerkmal der niederen Beweggründe.
Die mutmaßliche Blutrache spielte in dem Prozess dennoch eine wichtige Rolle. Der Hintergrund der Tat ist in Albanien zu suchen, wo der Erschossene von Visselhövede 2011 einen Cousin des Angeklagten in Tirana tötete. Dafür war er in seiner Heimat zu sechs Jahren und acht Monaten verurteilt worden, die er zum Großteil absaß, danach aber aus Furcht vor Blutrache nach Deutschland floh, wo er schließlich erschossen wurde. Das Gericht geht von mindestens drei Tätern aus.
Mit seinem Urteil folgte die Kammer dem Antrag von Staatsanwältin Annette Marquardt, die in ihrem Plädoyer vor einer Woche keinen Zweifel daran ließ, wie sie die Bluttat wertet. Sie sah in dem Angeklagten eine zentrale Figur bei der Planung und der Ausführung der Tat. Die beiden Verteidiger des 23-Jährigen, Antje Heister und Marcin Raminski, sahen dagegen keine Anhaltspunkte, die ihren Mandanten mit einem Mord in Verbindung bringen könnten. „Blutrache kann nicht nachgewiesen werden“, so Heister. Ein zweiter Angeklagter hatte im Dezember freigesprochen werden müssen, weil es keine objektiven Beweise gegeben habe, so der Richter.