Was sich ab Ostersonntag ändert
Zahlreiche Neuerungen treten zum 1. April in Kraft – Zuzahlungen zu Arzneimitteln steigen
Die steigenden Zuzahlungen treffen womöglich Millionen Krankenversicherte. Auch auf den Tellern der Verbraucher wird sich etwas ändern.
BERLIN Zum 1. April kommt eine Reihe von gesetzlichen Änderungen auf die Bundesbürger zu – von höheren Zuzahlungen für Arzneimittel über weniger krebserregendes Acrylamid in Pommes bis zur Lieblingsserie im Urlaub. Steigende Zuzahlungen: Viele der mehr als 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland müssen mit höheren Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfielen, können fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig werden, teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Das Geld werde von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen. Grund ist das Absenken sogenannter Festbeträge, bis zu denen die gesetzlichen Krankenkassen Arzneimittel bezahlen. Zu den betroffenen Medikamenten zählen starke Schmerzmittel, Entzündungshemmer oder Blutverdünner und Rheumamittel. Neue Rabattverträge: Zeitgleich treten nach Angaben des DAV zum 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass sich Patienten auf neue Medikamente umstellen müssen. Weniger Acrylamid: Lebensmittelhersteller müssen europaweit Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffeeersatzprodukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der Gehalt an krebserzeugendem Acrylamid sinken. Grenzenlos streamen: Kostenpflichtige StreamingDienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen bei vorübergehenden Aufenthalten dürfen Anbieter keine zusätzliche Gebühr erheben. Anschub für Start-ups: Sie erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital. Damit schlieKt die Bundesregierung die Finanzierungslücke in der Gründungsphase. 790 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.