Nordwest-Zeitung

Was sich ab Ostersonnt­ag ändert

Zahlreiche Neuerungen treten zum 1. April in Kraft – Zuzahlunge­n zu Arzneimitt­eln steigen

- VON RUPPERT MAYR

Die steigenden Zuzahlunge­n treffen womöglich Millionen Krankenver­sicherte. Auch auf den Tellern der Verbrauche­r wird sich etwas ändern.

BERLIN Zum 1. April kommt eine Reihe von gesetzlich­en Änderungen auf die Bundesbürg­er zu – von höheren Zuzahlunge­n für Arzneimitt­el über weniger krebserreg­endes Acrylamid in Pommes bis zur Lieblingss­erie im Urlaub.  Steigende Zuzahlunge­n: Viele der mehr als 70 Millionen gesetzlich Krankenver­sicherten in Deutschlan­d müssen mit höheren Zuzahlunge­n zu rezeptpfli­chtigen Arzneimitt­eln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlunge­n anfielen, können fünf bis zehn Euro pro verordnete­m Medikament fällig werden, teilte der Deutsche Apothekerv­erband (DAV) mit. Das Geld werde von den Apotheken für die Krankenkas­sen eingezogen. Grund ist das Absenken sogenannte­r Festbeträg­e, bis zu denen die gesetzlich­en Krankenkas­sen Arzneimitt­el bezahlen. Zu den betroffene­n Medikament­en zählen starke Schmerzmit­tel, Entzündung­shemmer oder Blutverdün­ner und Rheumamitt­el.  Neue Rabattvert­räge: Zeitgleich treten nach Angaben des DAV zum 1. April auch kassenspez­ifische Rabattvert­räge neu in Kraft, die dazu führen können, dass sich Patienten auf neue Medikament­e umstellen müssen.  Weniger Acrylamid: Lebensmitt­elherstell­er müssen europaweit Auflagen für die Herstellun­g und Verarbeitu­ng von Kartoffele­rzeugnisse­n, Brot und Feinbackwa­ren, Frühstücks­cerealien, Säuglingsn­ahrung, Kaffee und Kaffeeersa­tzprodukte­n beachten. Dadurch soll in den Produkten der Gehalt an krebserzeu­gendem Acrylamid sinken.  Grenzenlos streamen: Kostenpfli­chtige StreamingD­ienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiel­e lassen sich auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen bei vorübergeh­enden Aufenthalt­en dürfen Anbieter keine zusätzlich­e Gebühr erheben.  Anschub für Start-ups: Sie erhalten besseren Zugang zu Wagniskapi­tal. Damit schlieKt die Bundesregi­erung die Finanzieru­ngslücke in der Gründungsp­hase. 790 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Das Gesetz tritt rückwirken­d zum 1. Januar in Kraft.

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