War Vandalismus Grund für versuchten Totschlag?
Marokkaner soll 18-jährigen Flüchtling am Pophankenweg schwer verlet3t haben
OLDENBURG – Wegen versuchten Totschlags und schwerer (entstellender) Körperverletzung muss sich ein 26 Jahre alter Flüchtling aus Marokko vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21. Dezember vorigen Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft am Pophankenweg einem 18jährigen Flüchtling aus Afghanistan ein Messer durchs Gesicht gezogen haben. Er habe dabei den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen, so die Anklage.
Der 18-Jährige war schwer verletzt worden. Noch heute zeugt eine lange Narbe im Gesicht des Opfers von der Intensität des Schnittes. Noch ist das Motiv für die Tat unklar. Am ersten Verhandlungstag am Donnerstag wollte der Angeklagte zu den Vorwürfen noch nichts sagen. Er soll sich aber in seiner Ehre verletzt gefühlt haben. Dabei steht den Ermittlungen zufolge hinter der Tat Vandalismus.
Während der Angeklagte schwieg, sprach am Donnerstag das Opfer. Es habe schon längere Zeit in der Unterkunft Stress mit dem Angeklagten gegeben, sagte der 18-Jährige. In der Unterkunft soll es mehrmals zu Sachbeschädigungen gekommen, Türen zerstört worden sein. Der 18Jährige war dann von der Heimleitung mit Ermittlungen beauftragt worden. Hinter den Sachbeschädigungen soll der Angeklagte stecken. Das hatte der 18-Jährige der Heimleitung gemeldet.
Fortan hatte der 18-Jährige keine ruhige Minute mehr in der Unterkunft. Der Angeklagte soll das Heimatland des 18-Jährigen und dessen Mutter schlecht gemacht haben. Auch soll es zu Bedrohungen gekommen sein. Am Tattag hatte der Angeklagte den 18Jährigen in dessen Zimmer aufgesucht. Laut Anklage schlug und trat er nun auf den 18-Jährigen ein, um ihm dann mit voller Wucht ein langes Messer durchs Gesicht zu ziehen. Ersthelfer schritten ein, um noch Schlimmeres zu verhindern. Der Anwalt des Opfers verlangte am Donnerstag von dem Angeklagten ein Schmerzensgeld für seinen Mandanten in Höhe von mindestens 10 000 Euro.