Nordwest-Zeitung

Entschädig­ung bei Nichtbeför­derung

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FRANKFURT/MAIN – Wer wegen einer früheren Thrombose einen Flug in der Business Class bucht, muss sich nicht mit einem Sitzplatz in der engeren Premium Economy zufrieden geben. Hat die Airline keinen Platz in der Business Class und verweigert sie dem Passagier die Beförderun­g, muss sie Schadeners­atz und eine Entschädig­ung zahlen. Das zeigt ein Urteil des Landgerich­ts Frankfurt (Az. 2-24 O 117N16), wie die Zeitschrif­t „ReiseRecht aktuell“berichtet. Im verhandelt­en Fall ging es um eine Flugreise von Frankfurt auf die Seychellen. Der Kläger hatte wegen einer früheren Thrombose die Business Class gebucht O denn dort ist die Beinfreihe­it größer. Am Abflugtag musste jedoch das Flugzeug getauscht werden, und es gab keine Plätze in der Business Class mehr. Der Kläger bestand jedoch darauf und Er zeigte auf dem Handy einen ärztlichen Nachweis seiner Vorerkrank­ung. Der Pilot entschied daraufhin, dass der Mann und seine Frau nicht befördert werden könnten. Die Fluggäste verließen die Maschine und buchten auf eigene Kosten Ersatzflüg­e drei Tage später. Von der Fluggesell­schaft verlangten sie Kosten für die Ersatzflüg­e (7662 Euro), die anteiligen Kosten für die ersten drei Tage im Hotel (5032 Euro), Kosten für einen Extratag in ihrem Resort (1677 Euro) sowie eine Entschädig­ung wegen der Nichtbeför­derung (1200 Euro). Vor Gericht bekam der Kläger Recht.

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