Gerichtsurteil ist eine Rolle rückwärts
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Die Behauptung von Herrn Krogmann, der BGH habe „daran erinnert, dass das grammatische Geschlecht nichts mit dem biologischen zu tun hat“, stimmt nicht. Die Richter haben vielmehr (leider) festgestellt, dass der Gebrauch der männlichen Form (nämlich Kläger) „im allgemeinen Sprachgebrauch auch die Frauen umfasst“. Krogmanns Vorschlag, einen männlichen Kläger als „Klägerer“zu bezeichnen, ist mithin völliger Blödsinn. Aber nett von ihm, dass er Frauen immerhin – wenn auch offenbar ungern – zugesteht, auch in der (ihnen zustehenden) weiblichen Form genannt zu werden. Und schade, dass ein deutsches Gericht im 21. Jahrhundert das nicht als verpflichtend ansieht. Denn anders, als Herr Krogmann meint, ist Sprache nicht „das falsche Schlachtfeld“im Kampf gegen Diskriminierung, sondern ein existenzielles. Oder was würde er dazu sagen, wenn er als Klägerin/Kundin/Sparerin/... angesprochen würde??
Elisabeth Meyer
Ob Journalisten den Umgang mit der deutschen Sprache wirklich immer beherrschen, möchte ich hier nicht weiter erörtern.
Dass Worte wie Kunde, Klient oder Kläger in der deutschen Sprache eindeutig männlich sind, ergibt sich allein aus der Voranstellung des männlichen Artikels (Geschlechtswort) „der“. Insoweit hat m. E. der BGH tatsächlich eine Rolle rückwärts hingelegt hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Wolfgang Wagenfeld