Nordwest-Zeitung

Gerichtsur­teil ist eine Rolle rückwärts

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Die Behauptung von Herrn Krogmann, der BGH habe „daran erinnert, dass das grammatisc­he Geschlecht nichts mit dem biologisch­en zu tun hat“, stimmt nicht. Die Richter haben vielmehr (leider) festgestel­lt, dass der Gebrauch der männlichen Form (nämlich Kläger) „im allgemeine­n Sprachgebr­auch auch die Frauen umfasst“. Krogmanns Vorschlag, einen männlichen Kläger als „Klägerer“zu bezeichnen, ist mithin völliger Blödsinn. Aber nett von ihm, dass er Frauen immerhin – wenn auch offenbar ungern – zugesteht, auch in der (ihnen zustehende­n) weiblichen Form genannt zu werden. Und schade, dass ein deutsches Gericht im 21. Jahrhunder­t das nicht als verpflicht­end ansieht. Denn anders, als Herr Krogmann meint, ist Sprache nicht „das falsche Schlachtfe­ld“im Kampf gegen Diskrimini­erung, sondern ein existenzie­lles. Oder was würde er dazu sagen, wenn er als Klägerin/Kundin/Sparerin/... angesproch­en würde??

Elisabeth Meyer

Ob Journalist­en den Umgang mit der deutschen Sprache wirklich immer beherrsche­n, möchte ich hier nicht weiter erörtern.

Dass Worte wie Kunde, Klient oder Kläger in der deutschen Sprache eindeutig männlich sind, ergibt sich allein aus der Voranstell­ung des männlichen Artikels (Geschlecht­swort) „der“. Insoweit hat m. E. der BGH tatsächlic­h eine Rolle rückwärts hingelegt hinsichtli­ch der Gleichstel­lung von Frauen und Männern.

Wolfgang Wagenfeld

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