Was ist das Ehegatten-Splitting?
Finanzieller Vorteil durch gemeinsame Steuerveranlagung
„Liebling, lass uns heiraten – und Steuern sparen!“So funktioniert das Ehegattensplitting. Es gilt auch für homosexuelle Paare rückwirkend.
Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind, werden Sie automatisch – auch ohne Antrag – „zusammen veranlagt“. Das heißt, dass Sie und Ihr Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und damit steuerlich wie eine Person behandelt werden. Das spart Zeit und meistens auch Steuern, nämlich durch die Art, wie die Einkommensteuer nun berechnet wird. Das Rechenverfahren dafür nennt man Ehegattensplitting.
Je größer das Einkommen, desto mehr Steuern sind zu zahlen. Bei Verheirateten, die gemeinsam eine Einkommensteuererklärung abgeben, funktioniert das ein wenig anders. Das Finanzamt zählt das Jahreseinkommen von Ehemann und Ehefrau zusammen. Steuerlich wird das Ehepaar jetzt in der Regel gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Finanzämter halbieren den Betrag und berechnen für diese eine Hälfte die Einkommensteuer. Die errechnete Einkommensteuer wird verdoppelt - das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die ein Ehepaar zahlen muss.
Größte Steuerersparnis bei unterschiedlichen Gehältern
In der Regel zahlen Ehepaare mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt. Steuern spart vor allem das Ehepaar, bei dem der eine eher viel und der andere eher wenig verdient.
Ein Beispiel mit Stand 2018: Nehmen wir einmal an, einer der beiden arbeitet Vollzeit und verdient 45.000 Euro im Jahr, der andere arbeitet Teilzeit und verdient 15.000 Euro im Jahr. Als nicht zusammen veranlagtes Paar muss der eine rund 10.600 Euro und der andere gut 1.240 Euro Steuern zahlen (Einkommensteuer-Grundtabelle). Über 1.000 Euro weniger Steuern zahlen beide, wenn sie gemeinsam eine Steuererklärung machen und das Finanzamt mit dem Splittingtarif rechnet.
Ein weiteres Beispiel: Beide Ehepartner arbeiten Vollzeit, einer verdient 35.000 Euro im Jahr, der andere 25.000 Euro im Jahr. Macht jeder der beiden seine Steuererklärung selbst, zahlt der eine etwa 6.960 Euro Steuern, der andere gut 3.900 Euro (EinkommensteuerGrundtabelle). Auch sie sparen Steuern über das Ehegattensplitting, wenn auch nur rund 100 Euro.
Eingetragene Lebenspartner profitieren auch rückwirkend
Auch eingetragene Lebenspartner können die Zusammenveranlagung nutzen und so vom Splittingtarif profitieren. Es gilt exakt der gleiche Steuervorteil wie für verheiratete Paare. Da diese Regel aber erst seit 2013 in Kraft ist, gibt es für homosexuelle Paare die Möglichkeit, ihre „einzeln veranlagte“Steuererklärung rückwirkend bis 2001 mit ihrem Lebenspartner „zusammen veranlagen“zu lassen und dadurch eventuell Steuerrückzahlungen zu erhalten.
Witwensplitting nur zeitlich begrenzt
Wenn Sie Witwe oder Witwer geworden sind, können Sie für das Jahr, in dem Ihr Ehepartner verstorben ist, noch das Ehegattensplitting nutzen. Im darauf folgenden Jahr werden Sie dann mit dem sogenannten Gnadensplitting
Jens Büsselmann
1. Vorsitzender Deutsches Arbeitnehmer Steuerbüro e.V. versteuert. Das heißt, dass Sie noch ein weiteres Jahr lang den günstigeren Steuertarif nutzen dürfen. Danach erlischt dieser Vorteil. Das Gnadensplitting wird auch Witwensplitting genannt. Das betrifft insbesondere auch Rentner- und Pensionärsehepaare.
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