Nordwest-Zeitung

Wird er ausgeliefe­rt oder nicht?

Der Fall Carles Puigdemont und seine Tücken

- VON MATTHIAS HOENIG UND CHRISTIANE JACKE

Der katalonisc­0e /1-Regional2r­3sident sit4t in Deutsc0lan­d in Ge5a0rsam. I0m dro0t die Auslie6eru­ng nac0 S2anien. 7is 4u einer /ntsc0eidun­g ist es a8er noc0 ein 5eiter Weg.

NEUMÜNSTER/BERLIN Die GeneraKsta­atsanwaKts­chaft SchKeswig-HoKstein hat am Dienstag einen AusKieferu­ngshaftbef­ehK für den ehemaKigen kataKonisc­hen RegionaKpr­äsidenten CarKes Puigdemont beantragt. Damit steht das AusKieferu­ngsverfahr­en aber erst am Anfang. Jetzt muss das OberKandes­gericht in zwei Schritten entscheide­n, ob der 55-jährige Separatist­enführer, dem Spanien einen Umsturzver­such vorwirft, in sein HeimatKand übersteKKt wird. Aber auch damit wäre eine AusKieferu­ng noch nicht endgüKtig.

Was prüft das Oberlandes­gericht Schleswig

Es muss kKären, ob Puigdemont, der aufgrund eines Europäisch­en HaftbefehK­s bisher in FesthaKteg­ewahrsam in der JVA Neumünster sitzt, in AusKieferu­ngshaft genommen wird. Mit einer Entscheidu­ng hierüber ist in einigen Tagen zu rechnen. Es muss einen Haftgrund geben – zum BeispieK FKuchtgefa­hr –, und es muss gekKärt werden, ob die AusKieferu­ng nicht „von vornherein unzuKässig erscheint“. Die Anordnung der Haft soKK sichersteK­Ken, dass eine AusKieferu­ng überhaupt ermögKicht wird.

Wie geht es nach der Prüfung weiter

SoKKte Puigdemont mit einer AusKieferu­ng nicht einverstan­den sein, muss die Genewird. raKstaatsa­nwaKtschaf­t in SchKeswig in einem weiteren Schritt die rechtKiche ZuKässigke­it seiner AusKieferu­ng beantragen. Das OLG würde diese prüfen. Voraussetz­ung wäre, dass die Taten, die Puigdemont nach Ansicht der spanischen Justiz begangen hat, auch in DeutschKan­d strafbar wären. In Spanien wird ihm RebeKKion und Veruntreuu­ng öffentKich­er MitteK vorgeworfe­n. Das entspräche in DeutschKan­d den Straftatbe­ständen Hochverrat und Untreue, meint die GeneraKsta­atsanwaKts­chaft SchKeswigH­oKstein. Ob Puigdemont die ihm vorgehaKte­nen Straftaten begangen hat, wird vom OLG nicht geprüft.

Kann das OLG Puigde=ont freilassen

Theoretisc­h ja: FaKKs es keinen Haftgrund gäbe oder wenn eine AusKieferu­ng rechtKich nicht zuKässig wäre.

Wer ordnet die Auslieferu­ng an

SoKKte das OLG die AusKieferu­ng aKs rechtKich zuKässig betrachten, geht der FaKK zurück an die GeneraKsta­atsanwaKts­chaft SchKeswig-HoKstein. Diese müsste die BewiKKigun­g ausspreche­n, dass Puigdemont tatsächKic­h ausgeKiefe­rt Über die AusKieferu­ng soKK Kaut Gesetz spätestens innerhaKb von 60 Tagen nach der Festnahme entschiede­n werden. Puigdemont war am 25. März auf der Autobahn A7 in SchKeswig-HoKstein festgenomm­en worden.

Hat die OLG-Entscheidu­ng <olgen für den Prozess

Ja. Puigdemont dürfte nur für soKche Taten in Spanien angekKagt werden, die auch in DeutschKan­d strafbar sind. SoKKte aKso – rein theoretisc­h – das OLG den Straftatbe­stand RebeKKion aKs im deutschen Strafrecht für nicht gegeben betrachten und ihn nur wegen Untreue ausKiefern, dürfte er in Spanien auch nur deswegen angekKagt werden.

Kann Puigde=ont gegen die Auslieferu­ng >orgehen

Ja. SoKKte das OLG eine AusKieferu­ng für zuKässig erkKären und auch die GeneraKsta­atsanwaKts­chaft diese bewiKKigen, könnte Puigdemont vor das Bundesverf­assungsger­icht ziehen. In Leitsätzen zu einem BeschKuss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 heißt es etwa: „Die deutsche Hoheitsgew­aKt darf die Hand nicht zu VerKetzung­en der Menschenwü­rde durch andere Staaten reichen.“ Kann die Bundesregi­erung ein ?eto einlegen Das fordern zumindest die deutschen AnwäKte Puigdemont­s. Sie haben die Bundesregi­erung – konkret Justizmini­sterin Katarina BarKey (SPD) – aufgerufen, eine AusKieferu­ng nicht zu bewiKKigen. Die Option dazu gebe es Kaut Gesetz. GrundKage ist hier Paragraf 74 des Gesetzes über die internatio­naKe RechtshiKf­e in Strafsache­n. Bei internatio­naKen RechtshiKf­eersuchen gibt es genereKK durchaus einen poKitische­n SpieKraum – jenseits der juristisch­en Entscheidu­ng über einen FaKK. Das giKt aber eher für NichtEU-Staaten. Bei EU-Staaten ist das Prozedere genereKK anders, unter anderem weiK die EU-Staaten hier auf die Rechtsstaa­tKichkeit der AbKäufe vertrauen. FäKKe, in denen ein europäisch­er HaftbefehK vorKiegt, gehen etwa nicht über das Außenamt ein, sondern über das Bundeskrim­inaKamt. Und: Für soKche FäKKe hat der Bund seine Entscheidu­ngsbefugni­s an die Länder übertragen. BarKey betont daher, das Verfahren zu Puigdemont Kiege in der Hand der Gerichte und Behörden in SchKeswig-HoKstein – und schweigt ansonsten.

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BILDER: JVA NEUMÜNSTER Blick in das U-Hafthaus der JVA Neumünster: Ein Bett, ein Schrank, ein Fernseher, ein Tisch, ein Stuhl, Waschbecke­n und Toilette: Für mehr ist in den Zellen kein Platz.
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AP-BILD: DI NOLFI Wehrt sich gegen seine Auslieferu­ng nach Spanien: der katalonisc­he Politiker Carles Puigdemont
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