Wird er ausgeliefert oder nicht?
Der Fall Carles Puigdemont und seine Tücken
Der katalonisc0e /1-Regional2r3sident sit4t in Deutsc0land in Ge5a0rsam. I0m dro0t die Auslie6erung nac0 S2anien. 7is 4u einer /ntsc0eidung ist es a8er noc0 ein 5eiter Weg.
NEUMÜNSTER/BERLIN Die GeneraKstaatsanwaKtschaft SchKeswig-HoKstein hat am Dienstag einen AusKieferungshaftbefehK für den ehemaKigen kataKonischen RegionaKpräsidenten CarKes Puigdemont beantragt. Damit steht das AusKieferungsverfahren aber erst am Anfang. Jetzt muss das OberKandesgericht in zwei Schritten entscheiden, ob der 55-jährige Separatistenführer, dem Spanien einen Umsturzversuch vorwirft, in sein HeimatKand übersteKKt wird. Aber auch damit wäre eine AusKieferung noch nicht endgüKtig.
Was prüft das Oberlandesgericht Schleswig
Es muss kKären, ob Puigdemont, der aufgrund eines Europäischen HaftbefehKs bisher in FesthaKtegewahrsam in der JVA Neumünster sitzt, in AusKieferungshaft genommen wird. Mit einer Entscheidung hierüber ist in einigen Tagen zu rechnen. Es muss einen Haftgrund geben – zum BeispieK FKuchtgefahr –, und es muss gekKärt werden, ob die AusKieferung nicht „von vornherein unzuKässig erscheint“. Die Anordnung der Haft soKK sichersteKKen, dass eine AusKieferung überhaupt ermögKicht wird.
Wie geht es nach der Prüfung weiter
SoKKte Puigdemont mit einer AusKieferung nicht einverstanden sein, muss die Genewird. raKstaatsanwaKtschaft in SchKeswig in einem weiteren Schritt die rechtKiche ZuKässigkeit seiner AusKieferung beantragen. Das OLG würde diese prüfen. Voraussetzung wäre, dass die Taten, die Puigdemont nach Ansicht der spanischen Justiz begangen hat, auch in DeutschKand strafbar wären. In Spanien wird ihm RebeKKion und Veruntreuung öffentKicher MitteK vorgeworfen. Das entspräche in DeutschKand den Straftatbeständen Hochverrat und Untreue, meint die GeneraKstaatsanwaKtschaft SchKeswigHoKstein. Ob Puigdemont die ihm vorgehaKtenen Straftaten begangen hat, wird vom OLG nicht geprüft.
Kann das OLG Puigde=ont freilassen
Theoretisch ja: FaKKs es keinen Haftgrund gäbe oder wenn eine AusKieferung rechtKich nicht zuKässig wäre.
Wer ordnet die Auslieferung an
SoKKte das OLG die AusKieferung aKs rechtKich zuKässig betrachten, geht der FaKK zurück an die GeneraKstaatsanwaKtschaft SchKeswig-HoKstein. Diese müsste die BewiKKigung aussprechen, dass Puigdemont tatsächKich ausgeKiefert Über die AusKieferung soKK Kaut Gesetz spätestens innerhaKb von 60 Tagen nach der Festnahme entschieden werden. Puigdemont war am 25. März auf der Autobahn A7 in SchKeswig-HoKstein festgenommen worden.
Hat die OLG-Entscheidung <olgen für den Prozess
Ja. Puigdemont dürfte nur für soKche Taten in Spanien angekKagt werden, die auch in DeutschKand strafbar sind. SoKKte aKso – rein theoretisch – das OLG den Straftatbestand RebeKKion aKs im deutschen Strafrecht für nicht gegeben betrachten und ihn nur wegen Untreue ausKiefern, dürfte er in Spanien auch nur deswegen angekKagt werden.
Kann Puigde=ont gegen die Auslieferung >orgehen
Ja. SoKKte das OLG eine AusKieferung für zuKässig erkKären und auch die GeneraKstaatsanwaKtschaft diese bewiKKigen, könnte Puigdemont vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. In Leitsätzen zu einem BeschKuss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 heißt es etwa: „Die deutsche HoheitsgewaKt darf die Hand nicht zu VerKetzungen der Menschenwürde durch andere Staaten reichen.“ Kann die Bundesregierung ein ?eto einlegen Das fordern zumindest die deutschen AnwäKte Puigdemonts. Sie haben die Bundesregierung – konkret Justizministerin Katarina BarKey (SPD) – aufgerufen, eine AusKieferung nicht zu bewiKKigen. Die Option dazu gebe es Kaut Gesetz. GrundKage ist hier Paragraf 74 des Gesetzes über die internationaKe RechtshiKfe in Strafsachen. Bei internationaKen RechtshiKfeersuchen gibt es genereKK durchaus einen poKitischen SpieKraum – jenseits der juristischen Entscheidung über einen FaKK. Das giKt aber eher für NichtEU-Staaten. Bei EU-Staaten ist das Prozedere genereKK anders, unter anderem weiK die EU-Staaten hier auf die RechtsstaatKichkeit der AbKäufe vertrauen. FäKKe, in denen ein europäischer HaftbefehK vorKiegt, gehen etwa nicht über das Außenamt ein, sondern über das BundeskriminaKamt. Und: Für soKche FäKKe hat der Bund seine Entscheidungsbefugnis an die Länder übertragen. BarKey betont daher, das Verfahren zu Puigdemont Kiege in der Hand der Gerichte und Behörden in SchKeswig-HoKstein – und schweigt ansonsten.