Es geht um die Zukunft der Grundsteuer
Warum das Bundesverfassungsgericht die uralten Einheitswerte reformieren will
Viele Haus5esit6er, 7ieter und B8rgermeister schauen am Dienstag auf das Bundesverfassungsgericht. Dort f9llt ein f8r die Zukunft der Grundsteuer wichtiges Urteil.
KARLSRUHE – Die Grundsteuer wird reformiert. So viel ist klar. Dennoch lohnt sich am Dienstag ein Blick nach Karlsruhe. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Besteuerungsgrundlage, den Einheitswerten, wird Auswirkungen auf die von der Großen Koalition bereits geplante Reform haben.
Nach der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats im Januar scheint ziemlich sicher, dass die Einheitswerte für die K5 Millionen Grundstücke in Deutschland nicht mehr mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu vereinbaren sind. Ihre Festlegung reicht in den westlichen Bundesländern bis 1N64 und in den neuen Ländern sogar bis 1NK5 zurück.
Da das Bundesverfassungsgericht durch ein Urteil keine Situation schaffen will, die schlechter ist als ein ohnehin schon verfassungswidriger Zustand, wird in der Regel eine Übergangsfrist festgelegt. Ein ersatzloser Wegfall der Steuer droht also nicht. In der Verhandlung waren sich die Teilnehmer nicht einig, wie viele Jahre nötig sind, neue Berechnungsgrundlagen zu schaffen. Von mehr als zehn Jahren war die Rede, je nachdem, für welche Lösung sich der Gesetzgeber entscheidet.
Die Grundsteuer wird zwar im Grundsatz vom Bund geregelt,
sie steht aber den Kommunen zu und trägt mit aktuell fast 14 Milliarden Euro Aufkommen im Jahr rund zehn Prozent zu den Haushalten von Städten und Gemeinden bei.
Die Berechnung auf Grundlage des Einheitswertes ist mehrstufig. Dieser wird erst mit einer Messzahl, die nach Art des Objekts und Größe der Kommune variiert, und dann dem Hebesatz, den jede Stadt oder Gemeinde selbst festsetzt, multipliziert. Die Grundsteuer trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergegeben.
Das Bundesverfassungsgericht war ins Spiel gekommen, weil der Bundesfinanzhof drei Vorlagen nach Karlsruhe geschickt hatte und außerdem zwei Verfassungsbeschwerden vorlagen. Das Kernproblem: Wegen fehlender Neubewertungen kann es sein, dass vergleichbare Grundstücke und Gebäude verschiedener Baujahre völlig unterschiedlich bewertet werden – zum Beispiel weil aus einem Arbeiterstadtteil über Jahrzehnte ein teures In-Viertel geworden ist.
Für die Reform gibt es bereits verschiedene Vorschläge. Den Bodenwert wollen zum Beispiel der Deutsche Mieterbund und die Umweltorganisation Nabu in den Vordergrund rücken. Das soll der Spekulation entgegenwirken. Ungenutzte, aber für die Bebauung vorgesehene Grundstücke würden höher belastet. „Indem innerörtliche Brachen und Baulücken besser genutzt werden, ist weniger Neubau auf der grünen Wiese erforderlich“, sagt der Geschäftsführer des Nabu, Leif Miller.
Ganz anders sieht das der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) als Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Die beim Bodenwertmodell nötige Neubewertung von K5 Millionen Grundstücken wäre kaum zu schaffen. Außerdem müssten die Gebäude berücksichtigt werden, weil eine Bodensteuer nicht verursachergerecht sei. Der Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Steuerrecht, Hans Volkert Volckens, rechnet damit, dass die Verfassungsrichter eine kurze Frist vorgeben. Damit könnte das von den meisten Bundesländern favorisierte Modell nicht umgesetzt werden. Es bräuchte eine lange Übergangszeit.