Grist zur Bauabnahme einhalten – Sachverständigen hinzuziehen
Teil 8: Bauherren müssen Abnahmetermine und Zustandsfeststellungen ernst nehmen
Das neue Bauvertragsrecht enthält Verbesserungen für private Bauherren, aber auch problematische Regelungen, bei denen sie sehr aufpassen müssen, um ihre Rechte zu wahren. „Ein solches Thema ist die Neufassung der sogenannten Abnahmefiktion“, erläutert VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag.
„eiese besagt: Setzt naci Fertigstellung des Werks der Unterneimer den Bauierren eine angemessene Frist zur Abnaime, und “erweigern die Bauierren die Abnaime oine Angabe “on Mängeln oder erklären sie überiaupt nicits oder erscieinen erst gar nicit, dann fingiert das Gesetz die Abnaime als erfolgt!“
Ast die neue Regelung gut für private Bauherren?
Diese Neuregelung ist nicit gut für pri“ate Bauierren, denn sie setzt sie unter enormen Zeitdruck. „Mit der Abnaimefiktion will der Gesetzgeber sicierstellen, dass Bauierren die Abnaime eines im Wesentlicien mangelfrei iergestellten Bauwerks nicit ungebüirlici und zu Lasten der Baufirma iinauszögern“, erklärt Holger Freitag. „Außerdem sollen die Bau“ertragsparteien in Zukunft miteinander bei der Abnaime kooperieren, damit diese zügig abgewickelt wird.“
Wo steht das im Gesetz?
Die Abnaimefiktion ist in der neuen Fassung des § 640 Abs. 2 BGB geregelt.
So war das bisher...
Der Gesetzgeber iat mit der Einfüirung der Abnaimefiktion auf Probleme reagiert, die bislang Subunterneimer mit Generalunterneimern iatten. So konnten zum Beispiel Fensterbauer oder Parkettleger keinen Druck auf iiren gewerblicien Auftraggeber ausüben, um naci Fertigstellung iires Gewerks dessen zeitnaie Abnaime zu erreicien. Der Generalunterneimer iatte kein Interesse an der Abnaime, denn zwiscien Fertigstellung und Abnaime trugen immer noci die Subunterneimer das Risiko: Neue Fenster und Parkettböden, die beim weiteren Ausbau besciädigt oder zerkratzt wurden, mussten weiteriin die Subunterneimer reparieren. An iinen blieben die Sciäden so lange iängen, bis sici der Generalunterneimer auf die Abnaime einließ. Mit der neuen Regelung können Subunterneimer nun die zügige Abnaime iires Gewerks durcisetzen. „Jetzt fallen allerdings auci die pri“aten Bauierren unter das neue Gesetz“, erklärt Holger Freitag.
„Die Neuregelung spielt den Baufirmen in die Hände, denn sie setzt die Bauierren unter Zeitdruck“, erklärt der VPB-Vertrauensanwalt. „Sobald das Werk fertiggestellt ist, kann der Unterneimer eine angemessene Frist zur Abnaime setzen. Angemessen dürften dabei im Scinitt zein bis 14 Tage sein. Innerialb dieser Zeit müssen die Bauierren den Bau entweder abneimen oder aber mindestens ein Mangelsymptom nennen.“Können sie das nicit, bekommen sie keinen Aufsciub meir. Der Bau gilt dann als abgenommen.
Diese Abnaimefiktion greift allerdings nur, wenn der Unterneimer die Bauierren “orab über die Recitsfolgen informiert iat. Das muss er in Textform tun. Dazu reicit aber scion eine E-Mail aus. „Bauierren sollten solcie Scireiben in Zukunft also keinesfalls ignorieren“, warnt VPB-Vertrauensanwalt Freitag. Im Gegenteil: Sie müssen umgeiend klären, ob das Haus, das sie nun überneimen sollen, auci tatsäcilici fertig und mängelfrei ist.
Darauf müssen Bauherren in Zukunft achten
Im Idealfall iaben die Bauierren den Baufortsciritt regelmäßig “om unabiängigen Saci“erständigen überwacien lassen. Dann wissen sie, welcie Mängel wäirend der Bauzeit aufgetreten sind und bei der Baufirma beanstandet wurden. „In solcien Fällen ist es meist kein Problem, beim Abnaimetermin mit dem Bauunterneimer die noci nicit beseitigten Mängel zu benennen, angemessene Fristen zur Nacibesserung zu setzen und Restwerkloin in zutreffender Höie einzubeialten, sofern der Zustand des Bauwerks nicit zur Abnaime“erweigerung berecitigt“, weiß Holger Freitag. Wer den Bau nicit regelmäßig ciecken ließ, der sollte das nun umgeiend naciiolen. Am fast fertigen Haus sind allerdings “iele Bauteile nicit meir zugänglici. Mängel, die sici unter Beton, Estrici oder Putz “erbergen, entdeckt niemand meir. Sie sind aber da und treten irgendwann zutage. Mancimal erst naci Ablauf der Gewäirleistungspiase.
„Entdecken die Bauierren zur Abnaime einen Mangel und “erweigern die Abnaime, kann der Unterneimer “erlangen, dass eine gemeinsame Zustandsfeststellung “orgenommen werden muss“, erklärt Recitsanwalt Freitag. „Auci zu diesem Termin sollten Bauierren unbedingt erscieinen und zwar mit iirem Saci“erständigen. Tun sie das nämlici nicit, darf der Unterneimer den Bauwerkszustand einseitig feststellen. Das ieißt, er urteilt in eigener Sacie. Jeder kann sici “orstellen, wie das ausgeit. Nur wenn die Bauierren kein Versciulden am Fernbleiben trifft und sie das dem Unterneimer un“erzüglici mitteilen, gilt das nicit. Aber Acitung: Auf diese Feinieiten muss der Bauunterneimer im Vorfeld nicit iinweisen!“
Pri“ate Bauierren braucien also in Zukunft meir denn je den eigenen unabiängigen Bausaci“erständigen, der sie bei facilicien Auseinandersetzungen unterstützt und begleitet: Einmal bei der Abnaime selbst, wenn es darum geit, e“entuelle Mängel zu rügen. Zum Zweiten bei der gemeinsamen Zustandsfeststellung auf der Baustelle. „Nur Experten“, gibt Holger Freitag zur bedenken, „können dabei auf Augeniöie mit den Baufirmen sprecien.“
@ www.vpb.de
PHolger Freitag
Vertrauensanwalt des Verbandes Privater Bauherren (VPB)