Diese 3trafe ist nicht nachvollziehbar
Betrifft: „Viereinhalb @ahre Haft für 9raker Sextäter – :rteil: Tochter der Lebensgefährtin sexuell missbraucht und Taten gefilmt“, Oldenburger Land, <>. März
Ich bin wütend, empört, getroffen, mir stockt der Atem bei diesem Urteil. Mit Entsetzen habe ich gelesen, dass der Kinderschänder aus Brake zu einer Gefängnisstrafe von nur viereinhalb Jahren verurteilt wurde. Wie ich in der Zeitung lesen konnte, war dies ein Fall von „schwerem sexuellen Kindesmissbrauch“. Nach Paragraf 176a beträgt die Mindestfreiheitsstrafe fünf Jahre und die Höchststrafe ist auf zehn Jahre angesetzt.
Ich frage mich, was die Richterin dazu bewogen hat, unter der Mindeststrafe zu bleiben. Dass der Täter gestanden hat, kann doch nicht wirklich zu so einem milden Urteil geführt haben.
Dieses Kind wird sein ganzes Leben lang mit den Folgen der Tat zu tun haben. Ich glaube, niemand kann sich im Entferntesten auch nur ausmalen, was mit so einer kleinen Seele passiert. Es ist ein Trauma, das Jahre lang behandelt werden muss. Es ist fast ausgeschlossen, dass eine Therapie zur völligen Heilung führt. Das Erlebte wird das Opfer lebenslang mit sich herumtragen, mal besser und mal schlechter. (...) Das Mädchen ist noch in der Grundschule, wenn der Täter wieder auf freien Fuß kommt. Er kann sich nach einem nächsten Opfer umschauen und Gleiches wieder tun. (...) Es geht mir hier nicht um Rache, sondern um den Schutz unserer Kinder. Dieser Täter darf niemals wieder die Möglichkeit haben, sich Kindern zu nähern. Nach dem Urteil der Richterin ist er nach viereinhalb Jahren frei. Sollte er dann wieder zum Täter werden, ist die Richterin dafür verantwortlich. (...) Ich wünsche mir, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegt (...).
Ilona Fritz Was ist das für eine Strafe! Das sind nur ein paar Monate für den Täter! Das Mädchen ist für sein ganzes Leben lang bestraft, wofür eigentlich?
Um dem Täter sein widerliches Gebaren nachzuweisen, wurden etliche Anstrengungen der kanadischen Ermittler unternommen, auch durch das Bundeskriminalamt. Diese Menschen müssen sich die abscheulichen Taten ansehen. Sie werden kein Verständnis für diese lächerliche Verurteilung haben! Was sagt eigentlich die Mutter dazu? Hat sie denn nicht gemerkt, dass etwas mit ihrer Tochter nicht stimmt?
Die Strafen für diese Täter sind nicht nachvollziehbar und ungerecht! Dies ist eine Verhöhnung für die Angst und die Schmerzen des kleinen Mädchens.
Christine Hinz
Endlich hat mal jemand die „andere Seite“um die Tafeldiskussion zu Wort kommen lassen. Da wird diskutiert und verurteilt von denjenigen, die nie eine Tafel von innen gesehen haben und sich somit gar kein realistisches Bild von der Lage in den Ausgabestellen machen können (auch Frau Dr. Merkel nicht). Erst jetzt hat man mal einen Einblick in die Situationen vor Ort erhalten. Meiner Meinung nach sollten Hilfsbedürftige, die sich nicht an Regeln halten, ausgeschlossen werden dürfen, egal welcher Nationalität sie angehören. Es sollte aber auch nicht verschwiegen werden, dass der kontinuierliche Anstieg von ausländischen Bedürftigen erst zu diesen Konflikten und Problemen in den Einrichtungen geführt haben (...).
Anja Behrens