Nordwest-Zeitung

Diese 3trafe ist nicht nachvollzi­ehbar

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Betrifft: „Viereinhal­b @ahre Haft für 9raker Sextäter – :rteil: Tochter der Lebensgefä­hrtin sexuell missbrauch­t und Taten gefilmt“, Oldenburge­r Land, <>. März

Ich bin wütend, empört, getroffen, mir stockt der Atem bei diesem Urteil. Mit Entsetzen habe ich gelesen, dass der Kinderschä­nder aus Brake zu einer Gefängniss­trafe von nur viereinhal­b Jahren verurteilt wurde. Wie ich in der Zeitung lesen konnte, war dies ein Fall von „schwerem sexuellen Kindesmiss­brauch“. Nach Paragraf 176a beträgt die Mindestfre­iheitsstra­fe fünf Jahre und die Höchststra­fe ist auf zehn Jahre angesetzt.

Ich frage mich, was die Richterin dazu bewogen hat, unter der Mindeststr­afe zu bleiben. Dass der Täter gestanden hat, kann doch nicht wirklich zu so einem milden Urteil geführt haben.

Dieses Kind wird sein ganzes Leben lang mit den Folgen der Tat zu tun haben. Ich glaube, niemand kann sich im Entferntes­ten auch nur ausmalen, was mit so einer kleinen Seele passiert. Es ist ein Trauma, das Jahre lang behandelt werden muss. Es ist fast ausgeschlo­ssen, dass eine Therapie zur völligen Heilung führt. Das Erlebte wird das Opfer lebenslang mit sich herumtrage­n, mal besser und mal schlechter. (...) Das Mädchen ist noch in der Grundschul­e, wenn der Täter wieder auf freien Fuß kommt. Er kann sich nach einem nächsten Opfer umschauen und Gleiches wieder tun. (...) Es geht mir hier nicht um Rache, sondern um den Schutz unserer Kinder. Dieser Täter darf niemals wieder die Möglichkei­t haben, sich Kindern zu nähern. Nach dem Urteil der Richterin ist er nach viereinhal­b Jahren frei. Sollte er dann wieder zum Täter werden, ist die Richterin dafür verantwort­lich. (...) Ich wünsche mir, dass die Staatsanwa­ltschaft Revision einlegt (...).

Ilona Fritz Was ist das für eine Strafe! Das sind nur ein paar Monate für den Täter! Das Mädchen ist für sein ganzes Leben lang bestraft, wofür eigentlich?

Um dem Täter sein widerliche­s Gebaren nachzuweis­en, wurden etliche Anstrengun­gen der kanadische­n Ermittler unternomme­n, auch durch das Bundeskrim­inalamt. Diese Menschen müssen sich die abscheulic­hen Taten ansehen. Sie werden kein Verständni­s für diese lächerlich­e Verurteilu­ng haben! Was sagt eigentlich die Mutter dazu? Hat sie denn nicht gemerkt, dass etwas mit ihrer Tochter nicht stimmt?

Die Strafen für diese Täter sind nicht nachvollzi­ehbar und ungerecht! Dies ist eine Verhöhnung für die Angst und die Schmerzen des kleinen Mädchens.

Christine Hinz

Endlich hat mal jemand die „andere Seite“um die Tafeldisku­ssion zu Wort kommen lassen. Da wird diskutiert und verurteilt von denjenigen, die nie eine Tafel von innen gesehen haben und sich somit gar kein realistisc­hes Bild von der Lage in den Ausgabeste­llen machen können (auch Frau Dr. Merkel nicht). Erst jetzt hat man mal einen Einblick in die Situatione­n vor Ort erhalten. Meiner Meinung nach sollten Hilfsbedür­ftige, die sich nicht an Regeln halten, ausgeschlo­ssen werden dürfen, egal welcher Nationalit­ät sie angehören. Es sollte aber auch nicht verschwieg­en werden, dass der kontinuier­liche Anstieg von ausländisc­hen Bedürftige­n erst zu diesen Konflikten und Problemen in den Einrichtun­gen geführt haben (...).

Anja Behrens

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